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   LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08   

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LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 (https://dejure.org/2009,1778)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 (https://dejure.org/2009,1778)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - L 8 KR 189/08 (https://dejure.org/2009,1778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Rentenversicherung - Tätigkeit als Unternehmensberaterin - Syndikusanwalt bei nicht anwaltlichen Arbeitgeber - Befreiung von der Versicherungspflicht - berufsspezifische Tätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Befreiung von einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für eine Tätigkeit als Unternehmensberater; Relevanz der freiwilligen Versicherung bei einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte für die Erfüllung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit rentenversicherungspflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenversicherungspflicht angestellter Rechtsanwälte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 SGB 6
    Der Syndikusanwalt wird von der Rentenversicherung befreit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 SGB 6
    Der Syndikusanwalt wird von der Rentenversicherung befreit

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit rentenversicherungspflichtig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit rentenversicherungspflichtig

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Syndici - Unternehmensanwälte sind "Anwälte des Unternehmens"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 214
  • AnwBl Online 2010, 57
  • BeckRS 2010, 65634
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08
    Danach müsse der Rechtsanwalt zu einem nicht anwaltlichen, standesrechtlich nicht gebundenen Arbeitgeber in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen und seine Arbeitszeit und -kraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, wobei diese Tätigkeit auch die Ausübung von Rechtsberatung umfassen müsse (Hinweis auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2004, Az.: L 4 RA 12/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 2 R 2671/12

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter Jurist

    (Anschluss an Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08).

    Im Falle einer Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist es also erforderlich, dass es sich bei der Beschäftigung, für die eine Befreiung begehrt wird, um eine dem anwaltlichen Berufsbild entsprechende Tätigkeit handelt (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08, juris Rn. 40).

    Alle diese vier Kriterien müssen kumulativ vorliegen (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 = juris RdNr. 41).

    Die Rechtsberatung umfasst die unabhängige Analyse von betriebsrelevanten, konkreten Rechtsfragen, die selbständige Herausarbeitung und Darstellung von Lösungswegen und Lösungsmöglichkeiten vor dem spezifischen betrieblichen Hintergrund und das unabhängige Bewerten der Lösungsmöglichkeiten (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 = juris RdNr. 42).

    Dies umfasst die mündliche Darstellung abstrakter Regelungskomplexe vor einem größeren Zuhörerkreis, bzw. deren schriftliche Aufarbeitung und Bekanntgabe sowie Erläuterung von Entscheidungen im Einzelfall (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 = juris RdNr. 45).

    Nach außen ist insbesondere ein namentlich erkennbares Vertreten der erarbeiteten Positionen erforderlich (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 = juris RdNr. 43).

    Nicht ausreichend ist eine rein unterstützende Tätigkeit (Hessisches LSG, Urteil vom 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 = juris RdNr. 44).

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Dass danach eine Alleinentscheidungsbefugnis nicht zwingend gefordert wurde, sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass unternehmerische Entscheidungen heute regelmäßig nicht mehr von Einzelpersonen getroffen werden (vgl. hierzu LSG Hessen, BeckRS 2010, 65634; Prossliner, AnwBl. 2009, 133).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 R 2182/11

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Rechtsanwalt -

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist nicht in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI verankert und kann auch nicht aus dem konkreten Tätigkeitsbezug der Befreiung hergeleitet werden (aA HessLSG 29.10.2009, L 8 KR 189/08, AnwBl 2010, 214; LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004, aaO; Horn, NJW 2012, 966).

    Eine berufstypische Tätigkeit wird für Syndikusanwälte angenommen, wenn ihre Tätigkeit die Rechtsberatung, die Rechtsentscheidung, die Rechtsgestaltung und die Rechtsvermittlung umfasst (HessLSG 29.10.2009, aaO; ebenso LSG Baden-Württemberg 23.01.2013, L 2 R 2671/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 694/13

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für einen Synikusanwalt

    Alle diese vier Kriterien müssten für einen Anspruch auf Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI kumulativ vorliegen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 19.10.2009, Az.: L 8 KR 189/08).

    § 46 BRAO betreffe nicht nur die angestellte Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Rechtsanwaltskanzlei, sondern umfasse auch die anwaltliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 19.10.2009, Az.: L 8 KR 189/08; SG Köln vom 20.06.2012, Az.: S 5 R 67/10).

    Jedenfalls müsse eine wesentliche Teilhabe an einem innerbetrieblichen Entscheidungsprozess erkennbar sein (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 29.10.2009, Az.: L 8 KR 189/08).

  • SG Köln, 30.09.2011 - S 36 R 1106/10

    Rentenversicherung

    Um als anwaltliche Tätigkeit eingestuft zu werden, muss die Tätigkeit alle vier Bereiche kumulativ abdecken (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 8 KR 189/08).

    Die Rechtsvermittlung umfasst die mündliche Darstellung abstrakter Regelungskomplexe vor einem größeren Zuhörerkreis, bzw. deren schriftliche Aufarbeitung und Bekanntgabe sowie Erläuterung von Entscheidungen im Einzelfall (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 8 KR 189/08).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass eine wesentliche Teilhabe am innerbetrieblichen Entscheidungsprozess erkennbar ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 8 KR 189/08).

  • SG Köln, 30.06.2011 - S 2 R 1180/10

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des nichtanwaltlichen

    Um als anwaltliche Tätigkeit eingestuft zu werden, muss die Tätigkeit alle vier Bereiche kumulativ abdecken (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 8 KR 189/08).

    Die Rechtsvermittlung umfasst die mündliche Darstellung abstrakter Regelungskomplexe vor einem größeren Zuhörerkreis, bzw. deren schriftliche Aufarbeitung und Bekanntgabe sowie Erläuterung von Entscheidungen im Einzelfall (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 8 KR 189/08).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass eine wesentliche Teilhabe am innerbetrieblichen Entscheidungsprozess erkennbar ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009, Az. L 8 KR 189/08).

  • LSG Hessen, 17.11.2011 - L 8 KR 77/11

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Apotheker - Mitgliedschaft im

    Eine Kontinuität in der berufsspezifischen und "berufstypischen Beschäftigung" (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - L 8 KR 189/08 -, in juris.de) als Apothekerin erschließt sich bereits aus dem für den Senat schlüssigen Vorbringen in der Klageschrift vom 10. Januar 2011.

    Weder in dem angefochtenen Bescheid noch in dem Widerspruchsbescheid sind Erwägungen enthalten, die diesen Tätigkeitsbereich inhaltlich erfassen und substantiell zur Frage einer "berufsgruppenspezifischen Tätigkeit" (Urteil des Senats vom 29.Oktober 2009 - L 8 KR 189/08 -, a.a.O.) auswerten, worauf die Klägerin und Antragstellerin im vorliegenden Verfahren zu Recht hinweist.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12

    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer

    Eine berufsspezifische anwaltliche Tätigkeit in diesem Sinn ist immer dann anzunehmen, wenn ein Versicherter sowohl rechtsberatend als auch rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.8.2010 - L 2 R 156/08 -, juris Rn. 28; Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3.2004 - L 4 RA 12/03 -, juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 A 289/09

    Beitragsplicht eines nebenberuflich als Rechtsanwalt Tätigen zu Beiträgen des

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers ist eine Erschwerung der Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Rechtsanwälte durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI (zu dessen Auslegung vgl. etwa HessLSG, Urt. v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris) nicht geeignet, die Gesetzgebungszuständigkeit des Freistaats Sachsen für das im Jahr 1994erlassene Gesetz in Zweifel zu ziehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 2 R 3938/12
    Die nach der Rechtsprechung herausgebildeten vier Kriterien einer berufstypischen Tätigkeit eines sog. Syndikusanwalts bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber (rechtsberatende, rechtsentscheidende, rechtsgestaltende und rechtsvermittelnde Tätigkeit, vgl. beispielhaft Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009, L 8 KR 189/08) seien für die zu beurteilende Tätigkeit der Klägerin erfüllt.

    Die durch das Zweite Juristische Staatsexamen erlangte Befähigung zum Richteramt müsse objektiv unabdingbare Einstellungsvoraussetzung sein (bestätigt durch Urt. d. LSG Hamburg v. 29.10.2009, L 8 KR 189/08).

  • SG Duisburg, 19.09.2011 - S 31 KR 526/10

    Krankenversicherung

  • SG Regensburg, 02.10.2012 - S 10 R 4089/12

    Befreiung eines bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) angestellten

  • LSG Bayern, 18.12.2013 - L 14 R 816/12

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

  • SG Düsseldorf, 02.11.2010 - S 52 R 230/09

    Sachbearbeiter im Team Steuern/Recht; vier Befreiungskriterien als Verstoß gegen

  • SG Gießen, 27.03.2013 - S 4 R 955/11
  • SG Köln, 29.09.2011 - S 31 R 696/10

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 1033/15
  • SG München, 28.04.2011 - S 30 R 1451/10

    Rentenversicherung - Schadenssachbearbeiter bei einer Rechtsschutzversicherung -

  • SG Köln, 01.12.2011 - S 31 R 696/10
  • SG Köln, 14.06.2013 - S 6 R 1164/11
  • SG Augsburg, 20.02.2013 - S 14 R 1035/10

    Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht wegen

  • SG Aachen, 26.11.2010 - S 6 R 173/09

    Rentenversicherung

  • SG Braunschweig, 25.11.2011 - S 51 R 35/10

    Befreiung eines Referenten für "Arbeitsrecht und Grundsatzfragen" einer AG von

  • SG Düsseldorf, 14.11.2011 - S 52 R 1995/11

    Rentenversicherung

  • SG Köln, 15.12.2011 - S 31 R 865/10

    Rentenversicherung

  • AGH Baden-Württemberg, 26.06.2017 - AGH 16/16

    Syndikusanwalt: Zulassung eines bei einer GmbH angestellten Volljuristen

  • SG München, 29.03.2012 - S 31 R 488/11

    Rentenversicherung - Tätigkeit als Schadensjuristin bei einer

  • SG München, 28.04.2011 - S 30 R 148/11
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