Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5868
OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09 (https://dejure.org/2010,5868)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2010 - 2 Ws 585/09 (https://dejure.org/2010,5868)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 2 Ws 585/09 (https://dejure.org/2010,5868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 7521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04

    Sicherungsbedürfnis bei Arrestanordnung

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09
    Allerdings ist der Arrest durch den auch bei Maßnahmen der Sicherstellung zur Gewinnabschöpfung geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt (vgl. dazu Senat Beschluß vom 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 -).
  • LG Saarbrücken, 04.08.2005 - 8 Qs 75/05
    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist es nicht zu beanstanden, den Rückgriff auf § 29 a Abs. 2 OWiG auch dann für möglich zu erachten, wenn - wie vorliegend - nach Aktenlage seitens der Behörde die Einstellung aus Opportunitätsgründen erwogen wird (so ausdrücklich im Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 04.08.2005, 8 Qs 75/05, Rdnr. 10 zitiert bei JURIS-Portal: die Festsetzung einer Geldbuße gegen den Betroffenen bzw. die Beschwerdeführerin erscheint nach Aktenlage wenig Erfolg versprechend ; Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl. (2006), § 29 a Rdnr. 26)).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines

    Allerdings ist der Arrest durch den auch hier geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 2 Ws 585/09 - juris Rn. 33).

    Die Anordnung des (selbstständigen) Verfalls gemäß § 29a OWiG kann auch dann erfolgen, wenn von der Festsetzung einer Geldbuße aus Opportunitätserwägungen abgesehen wird; aus welchen Gründen eine Geldbuße nicht festgesetzt wird, ist unerheblich, allein entscheidend ist, dass eine Geldbuße nicht verhängt wird (Gürtler, a.a.O., § 29a Rn. 1, 29; OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 2 Ws 585/09 - juris Rn. 22ff, zu einer Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12

    Anordnung des Verfalls bei Verstoß gegen Mindestlohn

    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13

    Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu

    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Oldenburg, 04.10.2021 - 2 Ss OWi 150/21

    Einziehung von Taterträgen wegen vorsätzlichen Führens eines Kfz;

    Der Senat folgt der überwiegenden Ansicht (OLG Köln, BeckRS 2010, 7521; OLG Düsseldorf, NStZ 2014, 339; OLG Stuttgart, wistra 2012, 283; OLG Zweibrücken, NStZ 2020, 427; vgl. auch Göhler-Gürtler/Thoma, OWiG 18. Aufl., § 29a RN 1), wonach es der Bußgeldbehörde obliegt zu entscheiden, ob sie Tatvorteile über ein Bußgeldverfahren oder das Einziehungsverfahren abschöpft.
  • OLG Köln, 19.08.2011 - 1 RBs 215/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Anordnung des Verfalls aufgrund

    Selbst unter Berücksichtigung der lückenschließenden Funktion der Bestimmung des § 29a OWiG kann die Anordnung des Verfalls auch dann erfolgen, wenn von der Festsetzung einer Geldbuße aus Opportunitätsgründen abgesehen wird (vgl. OLG Köln B. v. 29.01.2010 - 2 Ws 585/09 - = NJOZ 2010, 1575; LG Saarbrücken B. v. 27.05.2009 - 1 Qs 90/09 - zit. nach BeckRS 2009, 21862; Mitsch, in: KK-OWiG, 3. Aufl., § 29a Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht