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   OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10   

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https://dejure.org/2010,15186
OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10 (https://dejure.org/2010,15186)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2010 - 11 WF 769/10 (https://dejure.org/2010,15186)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 11 WF 769/10 (https://dejure.org/2010,15186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt im Ehescheidungsverfahren: Bindungswirkung der nachträglichen Zulassung der Beschwerde für das Beschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die nachträgliche Zulassung einer Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 3 S. 2; RVG § 56 Abs. 2 S. 1
    Nachträgliche Zulassung der Beschwerde

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 Abs. 3 S. 2; RVG § 56 Abs. 2 S. 1
    Nachträgliche Zulassung der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 66
  • FamRZ 2011, 672
  • Rpfleger 2010, 628
  • BeckRS 2010, 14722
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10
    Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO hat auch der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die in dem angefochtenen Beschluss unterbliebene Zulassung nicht nachgeholt werden kann, auch nicht in entsprechender Anwendung von § 321 ZPO (BGH NJW 2004, 779 = MDR 2004, 465).

    a) Allerdings könnte eine gerichtliche Entscheidung, in der die beschlossene Zulassung eines Rechtsmittels versehentlich nicht ausgesprochen worden ist, nach § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt werden (BGH NJW 2004, 779 und zur Zulassung der Berufung BGH NJW 2004, 2389).

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10
    b) Eine ergänzende Zulassung der Beschwerde käme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließlich entsprechend § 321 a ZPO dann in Betracht, wenn durch eine willkürliche Nichtzulassung der Beschwerde im Beschluss des Amtsgerichts Verfahrensgrundrechte der Beschwerdeführer verletzt worden wären (BGH NJW 2004, 2529 und NJW-RR 2007, 1654).
  • BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04

    Berichtigung eines Urteils; Nachholung der Zulassung der Berufung

    Auszug aus OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10
    a) Allerdings könnte eine gerichtliche Entscheidung, in der die beschlossene Zulassung eines Rechtsmittels versehentlich nicht ausgesprochen worden ist, nach § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt werden (BGH NJW 2004, 779 und zur Zulassung der Berufung BGH NJW 2004, 2389).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10
    b) Eine ergänzende Zulassung der Beschwerde käme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließlich entsprechend § 321 a ZPO dann in Betracht, wenn durch eine willkürliche Nichtzulassung der Beschwerde im Beschluss des Amtsgerichts Verfahrensgrundrechte der Beschwerdeführer verletzt worden wären (BGH NJW 2004, 2529 und NJW-RR 2007, 1654).
  • OLG München, 05.07.2006 - 11 W 1704/06

    Zulässigkeit und Bindung des Beschwerdegerichts an eine nachträgliche Zulassung

    Auszug aus OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10
    Die Gegenmeinung, wonach die zunächst unterbliebene Zulassung der Beschwerde auch noch später - etwa im Nichtabhilfebeschluss nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels - erfolgen kann (so Pukall in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage, § 56 Rn. 26) ist auf Grund des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 3 Satz 2 RVG, wonach die Zulassung "in dem Beschluss" zu erfolgen hat, abzulehnen (vgl. zur wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 4 Abs. 3 JVEG Leitsatzbeschluss des Senats vom 05.07.2006 - 11 W 1704/06 - JurBüro 2007, 602 - Ls; ebenso zur vergleichbaren Regelung in § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 66 GKG Rn. 33 und Meyer, GKG, 11. Auflage, § 66 Rn. 32 und zur Zulassung der weiteren Beschwerde AnwK-RVG/E. Schneider, 4. Auflage, § 33 RVG Rn. 88, 89).
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Ws 480/14

    Zulassung der Beschwerde; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Zulassung

    Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist nach überwiegender Ansicht nicht statthaft (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 Ws 185/09 - BeckRS 2009, 86921 m. w. N., betreffend den gleichgelagerten Fall der Zulassung der weiteren Beschwerde; OLG München, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 11 WF 769/10, BeckRS 2010, 14722; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 WF 100/09 - zitiert nach juris.de; Volpert in Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 7. Auflage, § 56 Rn. 37 sowie Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 33 Rn. 19 - betreffend die Zulassung der weiteren Beschwerde - die jeweils die Nachholung einer in der Erinnerungsentscheidung übersehene Zulassung unter den Voraussetzungen von § 319 ZPO als zulässig ansehen; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage, § 33 RVG Rn. 28 sowie § 56 RVG Rn. 15; Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Auflage, § 56 Rn. 34; Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 6. Auflage, § 33 Rn. 39; a. A. Pukall in Mayer/Kroiß RVG, 6. Auflage, § 56 Rn. 26).
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