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   OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10   

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https://dejure.org/2010,6366
OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 (https://dejure.org/2010,6366)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 (https://dejure.org/2010,6366)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. November 2010 - 2 Ss 184/10 (https://dejure.org/2010,6366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflichtverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 1; StGB § 170
    Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn Strafrecht auf Familienrecht trifft

Sonstiges

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Hohe Hürden bei der strafrechtlichen Verfolgung der Verletzung der Unterhaltspflicht

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 423 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 80
  • BeckRS 2011, 1798
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 12.07.2001 - 5St RR 53/01

    Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Vielmehr ist darzulegen, dass und gegebenenfalls in welchem Umfang dies bei pflichtgemäßem Verhalten zu zumindest teilweiser Leistungsfähigkeit geführt hätte (vgl. BayObLG in NStZ-RR 2002, 11).
  • BayObLG, 21.03.1977 - RReg. 4 St 40/77

    Fortsetzung einer Dauerstraftat nach Verurteilung im ersten Rechtszug

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39; Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01).
  • OLG Koblenz, 02.09.2003 - 2 Ss 184/03

    Berufung, Beschränkung, Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch,

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39; Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39; Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01).
  • OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07

    Unterhaltspflichtverletzung; Feststellungen; Umfang

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Dazu gehören neben Angaben zur Höhe der Einkünfte die sonstigen Verpflichtungen des Täters, namentlich weitere Unterhaltsverpflichtungen, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen, sonstige Lasten sowie der ihm - ohne Gefährdung des eigenen Existenzminimums - zuzugestehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm in NStZ 2008, 342; OLG München, a. a. O.; Lackner/Kühl, a. a. O.; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 Ss 274/94 - Lenckner, a. a. O., Rdn 22).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Für die neuerliche Verhandlung bleibt darauf hinzuweisen, dass das Tatgericht nach § 264 StPO die in der Anklage bezeichnete Tat so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, abzuurteilen hat und aufgrund allseitiger Kognitionspflicht gehalten ist, deren Unrechtsgehalt voll auszuschöpfen, sofern dem keine rechtlichen Hindernisse entgegen (vgl. BGHSt 25, 72; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 264 Rdn 9 und 10).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Dies hat nach einer umfassenden Interessenabwägung zu geschehen, wobei es insbesondere auf den Zweck der Verbindlichkeiten, den Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung sowie die Kenntnis des Unterhaltsverpflichteten über seine Unterhaltsschuld ankommt (vgl. BGH in NJW-RR 1996, 321).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Nicht erörtert hat die Strafkammer jedoch etwaige zu dessen Erzielung notwendige berufsbedingte Aufwendungen, beispielsweise Fahrtkosten zur Erreichung der Arbeitsstelle (vgl. BGH in NJW 2002, 1269).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 1 Ss 144/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Nur unter diesen Gesichtspunkten ist die Berechnung des Selbstbehalts im Revisionsverfahren zu überprüfen (vgl. OLG Zweibrücken in StV 1986, 531, 532).
  • OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08

    Verletzung der Unterhaltspflicht: Feststellung der Unterhaltshöhe durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10
    Hierbei darf er zwar - vorbehaltlich durch besondere Umstände bedingte Abweichungen - für die Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, die dann jedoch im Urteil anzugeben sind (vgl. Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG München in NStZ 2009, 212; OLG Hamburg in StV 1989, 2006; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Rdn 19 und 21).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    Diese regelmäßig aus dem inländischen bürgerlichen Recht resultierende gesetzliche Unterhaltspflicht beinhaltet als Teilelemente die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (Bedarf - § 1610 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5: Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.) einerseits und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners andererseits.

    Die Strafgerichte sind dabei allerdings berechtigt, sich bei der Bestimmung von Bedarf des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an den in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen zu orientieren (vgl. OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 5; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 19 und 21).

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Zwar darf der Tatrichter bei der Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, diese sind dann jedoch im Detail anzugeben (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Randnummern 19 u. 21; BayObLG NStZ-RR 2000, 305; BayObLG NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01798).
  • AG Backnang, 02.05.2013 - 2 Ds 91 Js 8786/12

    Begründen einer Strafbarkeit nach § 170 StGB bei Verstoß gegen eine mit dem

    Ebenso ist es nicht ausreichend, dass sich der Unterhaltsschuldner zwar arbeitssuchend meldet, dann aber nicht in erforderlichem Umfang Bewerbungsbemühungen entfaltet (OLG Koblenz, Beschl. v. 03.11.2010, 2 Ss 184/10, abrufbar unter www.burhoff.de).
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