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   LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09   

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https://dejure.org/2011,24218
LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09 (https://dejure.org/2011,24218)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2011 - 37 O 516/09 (https://dejure.org/2011,24218)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 37 O 516/09 (https://dejure.org/2011,24218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 BGB, § 311 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 116 SGB 10
    Schadenersatzanspruch: Sturz eins dementen Heimbewohners im Treppenhaus eines Pflegeheims

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressansprüche einer Krankenkasse wegen der Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers gegenüber dementen Hausbewohnern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 311; SGB X § 116
    Regressansprüche einer Krankenkasse wegen der Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers gegenüber dementen Hausbewohnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflegeheim: Schutzpflichten des Heimträgers

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 4960
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02

    Keine Pflichtwidrigkeit unterlassener Fixierung einer sturzgefährdeten

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09
    Anders als in dem dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG gefällten Urteil vom 17. Dezember 2003, 9 U 120/02, zugrunde liegenden Fall war hier jede andere Sichtweise unvertretbar.
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2008 - 4 U 318/07

    Haftung des Pfegeheinträgers bei Unfall eines halbseitig gelähmten

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09
    Ebenso wie in dem vom Saarländischen OLG gefällten Urteil vom 29. Januar 2008, 4 U 318/07, befand sich die Heimbewohnerin in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte Obhutspflichten auslöste, weil sie die im Treppenhaus auf sie lauernden Gefahren überhaupt nicht mehr selbst einschätzen konnte.
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus LG Berlin, 15.02.2011 - 37 O 516/09
    Daneben bestand eine inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflicht zum Schutze der Bewohnerin vor Schädigungen, die ihr wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst oder durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims drohten (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005, III ZR 399/04, NJW 2005, 1937).
  • OLG Celle, 04.12.2012 - 2 U 154/12

    Auslegung des Begriffs der verderblichen Ware i.S.v. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB;

    Schnell verderben können Waren dann, wenn nach ihrem Transport und ihrer Verweildauer beim Verbraucher ein verhältnismäßig erheblicher Teil ihrer Gesamtlebensdauer abgelaufen wäre, wie das etwa häufig bei Lebensmitteln und regelmäßig bei Schnittblumen der Fall sein dürfte (vgl. LG Potsdam BeckRS 2011, 04960; MüKo/Wendehorst, 6. Aufl., § 312 d Rdnr. 30).
  • LG Köln, 13.06.2014 - 8 O 429/13

    Schadensersatz eines Krankenversicherers aufgrund eines Unfalls des

    Dass es jemals zum Sturz gekommen ist, wird nicht dargelegt; die Geschädigte bediente sich auch keiner Gehhilfe wie eines Rollators oder Ähnlichem (so in LG Berlin, Urt. v. 15.02.2011, Az. 37 O 516/09).

    Der Beklagte hat seine aus dem Pflegevertrag erwachsene Obhuts- und Sorgfaltspflicht der Geschädigten gegenüber auch nicht dadurch verletzt, dass er den Treppenabgang nicht ausreichend vor Betreten durch Heimbewohner geschützt hat (vgl. dazu LG Berlin, Urt. v. 15.02.2011, Az. 37 O 516/09).

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