Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11348
OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11348)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11348)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - I Ws 39/11 (https://dejure.org/2011,11348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 68e Abs. 1, 67d Abs. 5, 68f Abs. 2 StGB; §§ 462 Abs. 3, 463 Abs. 6 StPO
    Zum Rechtsmittel gegen die deklaratorische Feststellung, es bestehe Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung sich einem Drogenscreening zu unterziehen

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 67d Abs 5 S 1 StGB, § 68e Abs 1 S 2 StGB, § 68f Abs 2 StGB, § 462 Abs 3 StPO, § 463 Abs 6 StPO
    Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der Führungsaufsicht; Konkretisierung einer Weisung hinsichtlich eines Drogenscreenings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung des Fortbestehens der Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung an den Probanden bzgl. der Dürchführung eines Drogenscreenings

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchte schwere räuberische Erpressung u.a.

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung des Fortbestehens der Führungsaufsicht; Anforderungen an die Weisung an den Probanden bzgl. der Dürchführung eines Drogenscreenings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 220 (Ls.)
  • BeckRS 2011, 5559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10

    Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB hat die zu diesem Zeitpunkt nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB bestehende und nur ruhende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB geendet (Stree/Kinzig a.a.O. § 68e Rdz. 1c; Fischer StGB 58. Aufl. § 68e Rdz. 7; vgl. zur Anwendung dieser Vorschrift auf alle Fälle sukzessiv oder sogar zeitgleich eintretender Führungsaufsichten auch BT-Drucks. 16/1993, S. 22; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 64; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 262).
  • OLG München, 09.06.2010 - 3 Ws 457/10

    Führungsaufsicht: Notwendige Konkretisierung der Anordnung von Drogenkontrollen

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Dem Senat als Beschwerdegericht ist es in Abweichung vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StGB wegen des unter Ziffer 4 erwähnten eingeschränkten Prüfungsmaßstabs verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des nach § 462a Abs. 1, § 463 Abs. 7 StPO zur Entscheidung berufenen Gerichts zu setzen (vgl. KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 453 Rn 12 m.w.N.; OLG München NStZ 2011, 94).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Der Wiedereinsetzungsantrag geht damit ins Leere, was nach dem oben Gesagten seine Unzulässigkeit zur Folge hat (vgl. BGHSt 17, 94, 96; BayObLG NJW 1972, 1097).
  • BayObLG, 16.12.1971 - RReg. 1 St 612/71
    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Der Wiedereinsetzungsantrag geht damit ins Leere, was nach dem oben Gesagten seine Unzulässigkeit zur Folge hat (vgl. BGHSt 17, 94, 96; BayObLG NJW 1972, 1097).
  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Dass der Beschwerdeführer wegen anrechenbarer Freistellungszeiten (§ 43 StVollzG) wenige Tage vor dem rechnerischen Vollzugsende vorzeitig entlassen wurde, ändert daran nichts (MK-Groß StGB § 68f Rdz. 8; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 68 f. Rdz. 5; KG NStZ 2004, 228).
  • OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08

    Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Rechtslage bei gleichzeitig eintretenden

    Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
    Mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB hat die zu diesem Zeitpunkt nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB bestehende und nur ruhende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB geendet (Stree/Kinzig a.a.O. § 68e Rdz. 1c; Fischer StGB 58. Aufl. § 68e Rdz. 7; vgl. zur Anwendung dieser Vorschrift auf alle Fälle sukzessiv oder sogar zeitgleich eintretender Führungsaufsichten auch BT-Drucks. 16/1993, S. 22; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 64; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 262).
  • OLG Hamm, 18.01.2018 - 5 Ws 528/17

    Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Drogenkontrollen i. S. v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2013 in III - 5 Ws 358 u. 359/12; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 21. Juni 2012 in III - 2 Ws 190 u. 191/12; OLG München, Beschluss vom 3. November 2009, 2 Ws 932/09, BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011, 1 Ws 39/11, BeckRS 2011, 05559).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Alkoholkontrollen i.S.v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19

    Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach

    Diese Entscheidung wohnt vorliegend indes der Feststellung über den Eintritt der Führungsaufsicht inne, da die Strafvollstreckungskammer eine Negativentscheidung gemäß § 68f Abs. 2 StGB ausweislich der Beschlussgründe tatsächlich treffen wollte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 9. Mai 1977 - Ws 80/77 - juris Rn. 6; ferner [im konkreten Fall verneinend] OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 - I Ws 39/11 - juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 1 Ws 248/15

    Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Vollzug einer Unterbringung in einer

    Während der Dauer der anschließenden Strafvollstreckung hat diese Führungsaufsicht gemäß § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB lediglich geruht (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2011 - I Ws 39/11, juris Rn. 13; OLG Stuttgart Justiz 2011, 344 ff. - juris Rn. 9; OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159 - juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68e Rn. 7; a. A. offenbar Fischer, a. a. O., § 68e Rn. 8, der § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB nur auf die Fälle der unbefristeten Führungsaufsicht bezieht).
  • OLG Rostock, 19.12.2018 - 20 Ws 252/18

    Beschwerde gegen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

    Nichts davon kann dem Bewährungshelfer oder der Führungsaufsichtsstelle überlassen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 -).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

    Hierzu bestünde mit Blick auf deren notwendige Bestimmtheit Anlass (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 29. Januar 2014, III-2 Ws 39/14; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324; OLGMünchen NStZ 2011, 94; OLG Rostock NStZ-RR 2011, 220).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Alkoholkontrollen i.S.v. § 68 b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 5 Ws 35/18

    Abstinenzweisung i.S.d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB ; Anforderungen des

    Um diesen Anforderungen zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Drogenkontrollen im Sinne von § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB zumindest zusätzlich der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2013 in III-5 Ws 358 u. 359/12; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 21. Juni 2012 in III-2 Ws 190 u. 191/12; OLG München, Beschluss vom 3. November 2009 in 2 Ws 932/09, BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2011 in 1 Ws 39/11, BeckRS 2011, 05559).
  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

    Um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, bedarf es bei der Anordnung von Suchtmittelkontrollen zumindest der Bezeichnung der Stelle, die die Kontrollen durchführen soll, sowie der Art der Kontrollen und der Angabe einer Obergrenze für deren Häufigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durch das Gericht (vgl. OLG München, Beschluss vom 03.11.2009 - 2 Ws 932/09 - BeckRS 2010, 22176; OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2011 - 1 Ws 39/11 - BeckRS 2011, 05559; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2011 - III-2 Ws 296/11-).
  • OLG Braunschweig, 22.11.2012 - Ws 328/12

    Führungsaufsicht; Entziehungsanstalt; Enumerationsprinzip

    Wie das OLG Rostock (Beschluss vom 22.02.2011, I Ws 39/11, juris, Rn. 8 ff.; a. A.: KG, Beschluss vom 07.09.2000, 5 Ws 625/00, juris, Rn. 1) zutreffend ausgeführt hat, fehlt es an einer "Entscheidung" i. S. d. § 463 Abs. 6 S. 1 StPO.
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12

    Führungsaufsicht bei Erledigterklärung der nicht erfolgten Unterbringung in einer

  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht