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   LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10   

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LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10 (https://dejure.org/2011,17788)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.01.2011 - 27 Qs 33/10 (https://dejure.org/2011,17788)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10 (https://dejure.org/2011,17788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit; Vorläufig sichergestellte IT-Daten betreffend der Mandatsverhältnisse sowie der Email-Accounts des Beschuldigten sowie der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit; Vorläufig sichergestellte IT-Daten betreffend der Mandatsverhältnisse sowie der Email-Accounts des Beschuldigten sowie der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 11803
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Da die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zur Durchsicht eine der späteren Beschlagnahme vergleichbare Beschwer begründet, ist mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes der Antrag nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO (analog) für den Betroffenen vorzusehen (BVerfG NJW 2009, 2518, 2521; NStZ-RR 2002, 144 ,145; BGH NStZ 2003, 670; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 9).

    Hierunter fallen auch EDV-Daten (BGH NStZ 2003, 670, 671; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 2).

    Sie können aber die Papiere, insbesondere EDV-Daten, zur Durchsicht mitnehmen, wenn ihre Beschaffenheit eine sofortige Durchsicht an Ort und Stelle nicht ermöglicht (BGH NStZ 2003, 670, 671).

    Insgesamt obliegt die Entscheidung, in welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht vorzunehmen und zu gestalten und wann diese zu beenden ist, dem eigenverantwortlichen Ermessensspielraum der Ermittlungsbehörden (BGH NStZ 2003, 670, 671).

  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    In dem Sichtungsverfahren nach § 110 StPO liegt selbst noch keine Beschlagnahme, sondern es dient vorbereitend dazu, mögliche und zulässige Beschlagnahmegegenstände aus dem bei der Durchsuchung vorgefundenen Material auszusondern (BVerfG NJW 2005, 1917, 1921; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 9).

    Insofern ist das Sichtungsverfahren im Gegensatz zu einer endgültigen, ggf. bis zum Verfahrensabschluss wirkenden Beschlagnahme das den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehende mildeste Mittel, das gerade der Vermeidung eines unnötigen, dauerhaften und umfassenden staatlichen Zugriffs nebst den hiermit verbundenen Missbrauchsgefahren dient (vgl. BVerfG NJW 2005, 1917, 1921).

  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedurfte es nicht (BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143).

  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Dagegen greift das Beschlagnahmeverbot nicht ein, wenn sich ein Beweisgegenstand im gemeinsamen Gewahrsam des Tatverdächtigen und eines Zeugnisverweigerungsberechtigten befindet (LG Bonn NStZ 2007, 605, 606; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 97 Rz. 12; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 8).
  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Ausmaß und Schwere der mutmaßlichen Absprachen gleichen denen einer Straftat erheblicher Bedeutung (vgl. BGH NJW 1996, 1973, 1974).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Da die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zur Durchsicht eine der späteren Beschlagnahme vergleichbare Beschwer begründet, ist mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes der Antrag nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO (analog) für den Betroffenen vorzusehen (BVerfG NJW 2009, 2518, 2521; NStZ-RR 2002, 144 ,145; BGH NStZ 2003, 670; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 9).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Um die belastende Mitnahme eines zu umfangreichen Datenbestands zu vermeiden, ist bei EDV-Daten eine Grobsichtung - ggf. durch sachverständige Ermittlungspersonen - vorzunehmen, beispielsweise durch Vorauswahl der Verzeichnisse, der Benutzerkonten des Betroffenen oder bei Email-Konten Begrenzungen durch Datum, Betreff, Absender oder Empfänger (BVerfG NJW 2003, 2669, 2671; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 7).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
    Dabei ist unter "Papiere" alles Schriftgut, das wegen seines Gedankeninhalts Bedeutung hat, sowie alle anderen Materialien, die der Aufzeichnung oder Speicherung von menschlichen Äußerungen dienen, z. B. Ton- und Bildträger, zu verstehen (BVerfG NStZ 2002, 377; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 2).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Folglich ist die Anordnung der vorläufigen Sicherstellung nur dann rechtswidrig, wenn die vorläufig sichergestellten Papiere offensichtlich beschlagnahmefrei sind (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 Qs 16/16, NStZ 2016, 751; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, Rn. 25, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00) oder sonst schon im Voraus feststeht, dass die Papiere im späteren Verfahren als Beweismittel nicht verwertet werden dürfen.

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird § 160a StPO - ohne dass dies ausdrücklich thematisiert wird - auf Durchsuchungsmaßnahmen teils angewendet (LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 Qs 15/13, StraFo 2013, 241; LG Bonn, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 27 Qs 33/10, juris), teils nicht (LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2016 - II-6Qs 1/16, NStZ 2016, 500).

  • LG Stuttgart, 04.11.2021 - 6 Qs 9/21

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung bei unverdächtigen dritten

    Der Mitgewahrsam besteht bereits dann, wenn der beschuldigte Partner der Sozietät den Archivraum als Informationsquelle für seine Tätigkeit in der Kanzlei nutzen darf und der Archivraum anderen Bediensteten der Kanzlei nicht exklusiv zugeordnet ist (LG Bonn, BeckRS 2011, 11803).
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