Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 12.04.2011 - 2 WF 166/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1814
- BeckRS 2011, 14629
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10
Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren …
Ist nicht nur eine Klarstellung des übertragenen Aufgabenkreises beabsichtigt, muss das Betreuungsgericht regelmäßig einen Bezug zu dem konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herstellen, für das die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Betreuer besteht (…vgl. KG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 312;… Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896, Rz. 19). - OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Berechtigung des Betreuers zur Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren …
Sie stützt sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschl. v. 12. Apr. 2011, 2 WF 166/10, zit. n. juris: Rn. 6), welche diese Aussage nur in dem auf den vorliegenden Fall nicht passenden Kontext trifft, die Personensorge reiche zur Vertretung im Ehescheidungsverfahren ebenso wenig aus wie der Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden". - OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins …
Es ist dabei so konkret wie möglich zu formulieren (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 2011, 14629).Keiner dieser Aufgabenkreise hat auch nur ansatzweise Bezug zu der Vertretung in einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, so dass die Vertretungsbefugnis der Betreuerin davon nicht umfasst war (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und zur notwendigen Konkretisierung des Aufgabenkreises insbesondere OLG Celle, Beschl. v. 11.07.2013 - 6 W 106/13, BeckRS 2013, 201343; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 10 UF 217/10, BeckRS 2012, 15562; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 20).
- KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens; Umfang der durch den …
Erforderlich wäre aber die Bestellung zur Vertretung im Scheidungsverfahren gewesen (vgl. z.B. OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ; OLG Zweibrücken FamFR 2011, 312 = FamRZ 2011, 1814 (Leitsatz), wenn denn insoweit ein Bedürfnis für eine Betreuung bestanden haben sollte.