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   OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - I-6 U 96/08   

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OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - I-6 U 96/08 (https://dejure.org/2009,21307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2009 - I-6 U 96/08 (https://dejure.org/2009,21307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - I-6 U 96/08 (https://dejure.org/2009,21307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Anlage an US-amerikanischen Börsen; Anforderungen an die Verbindlichkeit von Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Finanzgeschäften gem. § 37h WpHG; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 14737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH, WM 1989, 1407 - juris Tz. 30; WM 1990, 462 - juris Tz. 22; WM 2004, 1768 - juris Tz. 30 ff.; auch WM 2005, 28 - juris Tz. 12).

    Anderes gilt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH auch nicht für die Beihilfehandlung eines Brokers (vgl. für den Fall eines Churning BGH, WM 2004, 1768 - juris Tz. 33).

    (2.2) Ein Broker, der unter den aufgezeigten Umständen die aus dem ihm bekannten extremen Verlustrisiko und der transaktionsabhängigen Vergütung des Anlagevermittlers folgende naheliegende Gefahr eines Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit des Anlagevermittlers kennt und ohne jedwede ausreichende Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahr Provision auslösende Geschäfte ausführt, nimmt die Verwirklichung der Gefahr in Kauf und leistet damit zumindest bedingt vorsätzlich Hilfe zu dem sittenwidrigen Handeln des Anlagevermittlers (vgl. für die Beteiligung eines ausländischen Brokers am Churning eines Anlagevermittlers BGH, WM 2004, 1768 - juris Tz. 33).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Maßgeblich für die Aufklärungsbedürftigkeit der Kläger ist, ob diese im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die besonderen Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften oder geplanten Spekulationsgeschäften sonstiger Art hatten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WM 1991, 982, 984 - juris Tz. 23; 1992, 479, 481 - juris Tz. 21; 1993, 1457, 1458 - juris Tz. 2; 1997, 309, 311 - juris Tz. 13).

    Auch insoweit wird der Text der Geschäftsbesorgungsverträge den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172 - juris Tz. 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 - juris Tz. 16) nicht gerecht.

    Denn mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte die A-GmbH nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH, NJW 1997, 2171, 2172 - juris Tz. 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 - juris Tz. 16).

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft, dessen Handeln der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11 ff.; WM 1994, 453 - juris Tz. 10; WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8).

    (2.2.1) Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255 - juris Tz. 12; NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293 - juris Tz. 13; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411 - juris Tz. 8; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936 - juris Tz. 14 f.; NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 - juris Tz. 11; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 - juris Tz. 12).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150 - juris Tz. 13; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 - juris Tz. 12).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    (2.2.1) Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255 - juris Tz. 12; NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293 - juris Tz. 13; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411 - juris Tz. 8; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936 - juris Tz. 14 f.; NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 - juris Tz. 11; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 - juris Tz. 12).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150 - juris Tz. 13; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 - juris Tz. 12).

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Auch insoweit wird der Text der Geschäftsbesorgungsverträge den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172 - juris Tz. 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 - juris Tz. 16) nicht gerecht.

    Denn mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte die A-GmbH nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH, NJW 1997, 2171, 2172 - juris Tz. 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 - juris Tz. 16).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1999, 418 ff. "Möbelklassiker") sei es selbst einem Zeitungsverlag nicht zumutbar, jede aufgegebene Werbeanzeige generell auf Wettbewerbsverstöße zu prüfen.

    Auch die weitere von der Beklagten zu ihren Gunsten angeführte Entscheidung des BGH vom 5. Oktober 1998 - I ZR 120/06 (GRUR 1999, 418 - juris Tz. 25 "Möbelklassiker") betrifft eine mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Situation.

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (BGH, WM 1995, 100 - juris Tz. 14).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die - wie seinerzeit die Kläger - auf dem Gebiet der spekulativen Börsengeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH WM 1995, 100 - juris Tz. 22).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Sie habe - wie "Firma H" - nur eine elektronische Plattform zur Abwicklung von Wertpapiergeschäften zur Verfügung gestellt und als vollelektronische Abwicklungsstelle "berufstypisch-neutrale" Handlungen vorgenommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3102 f.).

    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 11. März 2004 - I ZR 304/01 (WM 2004, 1981 = NJW 2004, 3102) zur missbräuchlichen Verwendung einer Internetplattform durch einen Markenverletzer schon deswegen nicht entgegen, weil die Beklagte als Brokerfirma nicht nur eine technische Plattform für die Dienstleistung eines Dritten anbietet, sondern den Anlegern auch selbst vertraglich zur Kontoführung und Abwicklung der bei ihr in Auftrag gegebenen Transaktionen verpflichtet war.

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft, dessen Handeln der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108 - juris Tz. 11 ff.; WM 1994, 453 - juris Tz. 10; WM 1994, 1746, 1747 - juris Tz. 8).

    (2.2.1) Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255 - juris Tz. 12; NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293 - juris Tz. 13; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411 - juris Tz. 8; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936 - juris Tz. 14 f.; NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 - juris Tz. 11; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 - juris Tz. 12).

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
    Bei einem vorsätzlichen Zusammenwirken Mehrerer im Rahmen von betrügerischen Börsengeschäften sind daher alle Beteiligten nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn auch nur einer von ihnen in Deutschland gehandelt hat (BGH, WM 1990, 462 - juris Tz. 16; WM 1990, 540 - juris Tz. 10; vgl. auch Staudinger/von Hoffmann, BGB, Neubearb. 2001, Art. 40 EGBGB Rdnr. 40 m. w. N., auch zur Gegenansicht).

    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH, WM 1989, 1407 - juris Tz. 30; WM 1990, 462 - juris Tz. 22; WM 2004, 1768 - juris Tz. 30 ff.; auch WM 2005, 28 - juris Tz. 12).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften;

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 258/06

    Haftung eines Brokerhauses für durch von Dritten vermittelte Wertpapiergeschäfte

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 185/61

    Sittenverstoß einer Bank - Ausführung eines Überweisungsauftrages durch

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98

    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

  • BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

  • BGH, 05.11.1987 - I ZR 212/85

    "Auto F. GmbH"; Begriff der Begehungsgefahr; Kosten der Inanspruchnahme des

  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

  • BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 71/13

    Anlageberatung im Optionshandel

    Andererseits ist ein Hinweis auf die Auswirkungen eines Prämienabschlags dann entbehrlich, wenn der Aufschlag nur einen geringen Einfluss auf das Risiko des Anlegers hat (vgl. für den umgekehrten Fall der Kaufoption OLG Düsseldorf, BeckRS 2011, 14730; BeckRS 2011, 14737 und allgemein BGH, Urteil vom 22. November 2005 - XI ZR 76/05 - juris).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 72/13

    Anlageberatung Optionshandel: Bewertung von Euro Call-Devisenoptionsgeschäften -

    Andererseits ist ein Hinweis auf die Auswirkungen eines Prämienabschlags dann entbehrlich, wenn der Aufschlag nur einen geringen Einfluss auf das Risiko des Anlegers hat (vgl. für den umgekehrten Fall der Kaufoption OLG Düsseldorf, BeckRS 2011, 14730; BeckRS 2011, 14737 und allgemein BGH, Urteil vom 22. November 2005 - XI ZR 76/05 - juris).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Denn das Oberlandesgericht hat in weiteren Entscheidungen später darauf abgestellt, dass bei einem erheblichen prozentualen auf den Kontrakt bezogenen Kommissionsanfall eine schonungslose Aufklärung über das konkrete Verhältnis der anfallenden Kosten zur Optionsprämie und die dadurch nahezu entstehende Chancenlosigkeit erforderlich sei, wonach der weitgehende Verlust der eingesetzten Mittel so gut wie sicher erscheine (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2010 Az. I - 9 U 186/09; Urteil vom 29. Januar 2009 - I-6 U 254/07, 6 U 254/07 -, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Mai 2009 - I-6 U 96/08, 6 U 96/08 -, juris: 34, 6% Gesamtaufschlag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - I-9 U 17/08, 9 U 17/08 -, juris Zitiervorschlag: 39% Gesamtaufschlag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2009 - I-6 U 110/07, 6 U 110/07 -, juris: 35, 64% Gesamtaufschlag; siehe auch Grün NJW 1994, 1320, 1322).
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