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   BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11   

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https://dejure.org/2011,10304
BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11 (https://dejure.org/2011,10304)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2011 - 5 StR 26/11 (https://dejure.org/2011,10304)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 5 StR 26/11 (https://dejure.org/2011,10304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO
    Freispruch (lückenhafte Beweiswürdigung; Urteilsgründe; revisionsgerichtliche Kontrolle); Überzeugungsbildung (überspannte Anforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Dem Tatgericht sind aufgrund einer gesonderten Erörterung von Belastungsindizien und der jeweiligen Prüfung des Beweiswertes ohne Gesamtabwägung Rechtsfehler unterlaufen; Überprüfung der Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils aufgrund gesonderter Erörterung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils aufgrund gesonderter Erörterung von Belastungsindizien und jeweiliger Prüfung des Beweiswertes ohne Gesamtabwägung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 17008
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2011 - 1 StR 408/10

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruches (Revisibilität der

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109, und vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15).

    Sie unterlässt jedoch die bei der hier gegebenen Beweislage unerlässliche nähere Dokumentation früherer Einlassungen des Angeklagten zu sämtlichen belastenden Indiztatsachen (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6, und vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 26).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    (2) Im Übrigen hätte im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Beweiswürdigung, unzureichende 20) namentlich Beachtung finden sollen, dass der vom Landgericht als nicht ausräumbar angesehene Alternativsachverhalt eines nächtlichen Wohnungseinbruchs - für den es zudem jenseits der Beschaffenheit der Wohnungseingangstür des Opfers keinen Anhalt gibt - durch einen unbekannten Dritten bei dem ersichtlich mittellosen Geschädigten genauso wenig lebensnah erscheint, wie ein nach den Angaben des Angeklagten gegen 2.00 Uhr erfolgtes Klopfen des Geschädigten am Fenster des Angeklagten, verbunden mit der ansatzlosen und dann nicht weiter ausgeführten Erwähnung einer Frau und eines "starken Mannes" (UA S. 9).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    Sind dabei - wie hier - erhebliche Belastungsindizien gegeben, muss das Tatgericht in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und im Gesamten betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 - und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, NStZ-RR 2002, 338 mwN; Brause NStZ-RR 2010, 329, 330 f.).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    Sie unterlässt jedoch die bei der hier gegebenen Beweislage unerlässliche nähere Dokumentation früherer Einlassungen des Angeklagten zu sämtlichen belastenden Indiztatsachen (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6, und vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 26).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109, und vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    (2) Im Übrigen hätte im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Beweiswürdigung, unzureichende 20) namentlich Beachtung finden sollen, dass der vom Landgericht als nicht ausräumbar angesehene Alternativsachverhalt eines nächtlichen Wohnungseinbruchs - für den es zudem jenseits der Beschaffenheit der Wohnungseingangstür des Opfers keinen Anhalt gibt - durch einen unbekannten Dritten bei dem ersichtlich mittellosen Geschädigten genauso wenig lebensnah erscheint, wie ein nach den Angaben des Angeklagten gegen 2.00 Uhr erfolgtes Klopfen des Geschädigten am Fenster des Angeklagten, verbunden mit der ansatzlosen und dann nicht weiter ausgeführten Erwähnung einer Frau und eines "starken Mannes" (UA S. 9).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - 5 StR 26/11
    Sind dabei - wie hier - erhebliche Belastungsindizien gegeben, muss das Tatgericht in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und im Gesamten betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 - und vom 22. August 2002 - 5 StR 240/02, NStZ-RR 2002, 338 mwN; Brause NStZ-RR 2010, 329, 330 f.).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 4 RVs 107/16

    Öffentlicher Verkehr auf einem Bordellparkplatz?

    das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn sie rechtsfehlerhaft ist, insbesondere wenn sie Widersprüche oder erhebliche Lücken aufweist oder gegen mit Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht vereinbar ist (vgl. nur: BGH NStZ-RR 2007, 268; BGH Urt. v. 07.06.2011 - 5 StR 26/11 = BeckRS 2011, 17008).
  • BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11

    Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz;

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15, vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9 und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 28 (insoweit in BGH 58, 72 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15, vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9 und vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind und dabei nicht beachtet wurde, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretischen Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15, NStZ-RR 2011, 184; vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 28 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15; vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 28 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Seine diesbezüglichen polizeilichen Angaben sind in den Urteilsgründen lediglich so bruchstückhaft und verstreut mitgeteilt worden, dass keine revisionsgerichtliche Überprüfung erfolgen kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2011 - 2 StR 167/11, NStZ 2012, 227, 228, und vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11).
  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt ferner, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109, vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15 und vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9).
  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11).
  • BGH, 16.12.2015 - 1 StR 423/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt zudem, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind und dabei nicht beachtet wurde, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretischen Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109; vom 1. Februar 2011 - 1 StR 408/10 Rn. 15, NStZ-RR 2011, 184; vom 7. Juni 2011 - 5 StR 26/11 Rn. 9; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12 Rn. 10; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 28 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 167/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf eines

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

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