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   BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11   

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https://dejure.org/2011,5263
BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 26 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG
    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung, Anhörung, Sachverständigengutachten, freier Wille, Einwilligungsvorbehalt, Auswahl des Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Entscheidung über Betreuungsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Betreuung trotz Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freie Willensbildung - Geht der Eindruck des Amtsrichters vor dem Sachverständigengutachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1507
  • MDR 2011, 1039
  • FGPrax 2011, 290
  • FamRZ 2011, 1577
  • BeckRS 2011, 20615
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
    Dabei kommt es maßgeblich auf die Wünsche des Betroffenen im Zeitpunkt der Betreuerbestellung an; das gilt auch für Vorschläge, bestimmte Personen nicht zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    b) Die Einrichtung einer Betreuung kann im vorliegenden Fall auch nicht damit begründet werden, dass diese als Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577, Rn. 18 ff.).
  • BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20

    Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Sofern sich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als zum Schutz des Vermögens des Betroffenen erforderlich erweisen sollte, wird es - wie das Landgericht zutreffend ausführt - für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge nicht auf die Wirksamkeit der Vorsorgevollmachten ankommen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11

    Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11

    Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz

    Außerdem durfte das Landgericht von der Anhörung der Betroffenen nicht absehen, schon weil es von der Einschätzung des Amtsgerichts abgewichen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14

    Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte Person nicht als Betreuer zu bestellen (§ 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB), bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • LG Münster, 15.04.2020 - 5 T 326/19
    Die Betreuerbestellung ist jedoch dort nicht gegenüber der Vollmachtserteilung subsidiär, wo - wie hier - die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1507; BeckOK BGB/Müller-Engels, 53. Ed. 1.11.2019, BGB § 1896 Rn. 33).
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