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   OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-2 U 10/10   

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OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-2 U 10/10 (https://dejure.org/2011,8407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2011 - I-2 U 10/10 (https://dejure.org/2011,8407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I-2 U 10/10 (https://dejure.org/2011,8407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Verletzung eines Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Klammerdrahtbogenpaket zur Verwendung für eine Klammerdrahtkassette

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Klammerdrahtbogenpaket

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Verletzung eines Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Klammerdrahtbogenpaket zur Verwendung für eine Klammerdrahtkassette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 20929
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Mangels besonderer Überleitungsbestimmungen gilt die Neufassung des § 140a Abs. 3 PatG nur für solche Entstehungstatbestände, die nach Inkrafttreten der Bestimmung am 1. September 2008 verwirklicht worden sind (BGH, GRUR 2009, 515, 517 - Motorradreiniger).

    Die Entscheidung "Motorradreiniger" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2009, 515) steht dem nicht entgegen.

    Denn das dortige Verfahren hatte - worauf der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat (GRUR 2009, 515, 517 Tz. 22) - in der Revisionsinstanz nur rechtsverletzende Handlungen zum Gegenstand, die einen Zeitraum betrafen, der sowohl vor dem Inkrafttreten des Durchsetzungsgesetzes am 1. September 2008 als auch vor dem 29. April 2006 lag, bis zu dem die Durchsetzungsrichtlinie nach ihrem Art. 20 Satz 1 spätestens von den Mitgliedstaaten umzusetzen war.

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Der Ort des schädigenden Ereignisses im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist neben dem Handlungsort auch der Erfolgsort (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Der ferner als Anknüpfungspunkt für die internationale Gerichtszuständigkeit für Deliktsklagen in Betracht kommende Erfolgsort ist der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Dies ist der Ort, an dem die (behauptete) Verletzung des geschützten Rechtsguts eingetreten ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

    Zu versagen ist die internationale Zuständigkeit nur dann, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass das behauptete Verhalten des Beklagten einen Schutzrechtseingriff darstellt (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - Hotel Maritime; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495) oder wenn der vorgetragene Sachverhalt im Hinblick auf den Auslandsbezug aus Rechtsgründen Ansprüche nicht begründen kann (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

  • LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99

    Geltendmachung einer Patentverletzung betreffend eine Vorrichtung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Den ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung schon dann, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 11).

    Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist daher auch gegenüber einem ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen gegeben, der seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung - zu § 32 ZPO).

  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 311/02

    Herkranzgefäß-Dilatationskatheter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Den ausländischen Hersteller oder Händler patentverletzender Vorrichtungen trifft daher eine Mitverantwortung schon dann, wenn er seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, von dem er weiß, dass dieser die Ware bestimmungsgemäß im Bundesgebiet weiter vertreibt (LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 11).

    Es reicht aus, wenn der ausländische Lieferant weiß, dass das Inland Bestimmungsland ist, weil er bereits dadurch den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht hat (LG Düsseldorf, InstGE 3, 174; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 11).

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Der Ort des schädigenden Ereignisses im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist neben dem Handlungsort auch der Erfolgsort (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Der ferner als Anknüpfungspunkt für die internationale Gerichtszuständigkeit für Deliktsklagen in Betracht kommende Erfolgsort ist der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass eine Patentverletzung jedenfalls vorliegt, wenn die Merkmale des Patentanspruchs verwirklicht sind und die angegriffene Ausführungsform objektiv geeignet ist, die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen zu erreichen (BGH, GRUR 2006, 399, 401 - Rangierkatze; vgl. a. Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rdnr. 88).

    Die Patentverletzung entfällt in einem solchen Fall selbst dann nicht, wenn - was hier nicht einmal der Fall ist - der Hersteller ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt, solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich bleibt (BGH, GRUR 2006, 399, 401 - Rangierkatze; Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rdnr. 88).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Zweck- oder Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Rdnr. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Rdnr. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze).

    Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Rdnr. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Zweck- oder Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Rdnr. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Rdnr. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze).

    Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Rdnr. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
    Der Einwand der Erschöpfung ist begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis in einem der Vertragsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht hat (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; Benkard/Scharen, PatG GebrMG, § 9 PatG Rdnr. 16 m. w. Nachw.).
  • LG Hildesheim, 30.01.2009 - 4 O 268/08

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07

    "Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03

    Bezugsbindung

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

  • LG Mannheim, 25.06.2004 - 7 O 412/03

    Patentverletzungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 2 U 19/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Steuereinrichtung in

    Zwar ist § 513 Abs. 2 ZPO insoweit nicht anwendbar (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929), so dass der Senat die internationale Zuständigkeit auch im Berufungsverfahren von Amts wegen festzustellen hat.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Nachdem der Verfügungsbeklagte zu 4) mit der als Anlage AG 33 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hat, dass er seinen Hauptwohnsitz nach München verlegt hat, bestehen im Hinblick auf die auch im Berufungsverfahren stets von Amts wegen zu prüfende internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456; NJW 2005, 1660, 1662; Senat, Urt. v. 28.01.2010, Az.: 2 U 129/08 = BeckRS 2010, 16641; Urt. v. 05.05.2011, Az.: I-2 U 10/10 = BeckRS 2011, 20929; Urt. v. 06.10.2016, Az.: I-2 U 19/16, BeckRS 2016, 21218; BeckOK PatR/Voß, 4. Edition Stand 23.11.2016, PatG Vorbem. zu § 139 Rz. 62) keine Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 65/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur Herstellung

    Es reicht aus, wenn der ausländische Lieferant Kenntnis davon hat, dass das Inland Bestimmungsland ist, weil er bereits dadurch den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich fördert (OLG Düsseldorf, BeckRS 2011, 20929; LG Düsseldorf, InstGE 3, 174; Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 PatG Rz. 11).
  • LG Düsseldorf, 19.09.2013 - 4c O 14/13

    Wasseraufbereitungsanlage II

    Denn das dortige Verfahren hatte - worauf der Bundesgerichtshof ausdrücklich hingewiesen hat (GRUR 2009, 515, 517 Tz. 22) - in der Revisionsinstanz nur rechtsverletzende Handlungen zum Gegenstand, die einen Zeitraum betrafen, der sowohl vor dem Inkrafttreten des Durchsetzungsgesetzes am 1. September 2008 als auch vor dem 29. April 2006 lag, bis zu dem die Durchsetzungsrichtlinie nach ihrem Art. 20 Satz 1 spätestens von den Mitgliedstaaten umzusetzen war (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 5. Mai 2011 - I-2 U 10/10).
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