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   OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03   

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https://dejure.org/2006,30507
OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,30507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,30507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,30507)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 21174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Eine Bindung bestehe, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Mogul-Anlage (GRUR 1993, 897) ausgeführt habe, nicht.

    Jedoch obliegt es dem Auskunftspflichtigen, der in dem auf der Grundlage seiner Auskunft eingeleiteten gerichtlichen Verfahren sachliche Fehler der von ihm gelegten Rechnung geltend macht und die Auskunft - ganz oder teilweise - widerruft, den für die Berechtigung der Korrektur wesentlichen Sachverhalt vorzutragen (BGH, GRUR 1993, 897-Mogul-Anlage).

  • OLG Hamburg, 27.03.2002 - 5 U 206/01

    Berufungsverfahren; Wettbewerbsrechtliches Verbot des Werbens mit den vom Markt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Die eigene Möglichkeit, die Folgen einer rechtswidrigen Beeinträchtigung zu beseitigen, ist anerkanntermaßen ein wichtiger Faktor bei der Abwägung, ob ein Folgenbeseitigungsanspruch anzuerkennen ist ( OLG Hamburg GRUR-RR 02, 298; Harte/Henning/ Retzer a.a.O. Rn. 754 ).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Daraus folgt nicht, dass das Landgericht schon jede zufällig äußere Übereinstimmung der 48 Kavitäten-Systeme oder Platten der Parteien untersagen wollte, sondern dass der Anspruch aus § 1 UWG in Anspruchskonkurrenz zu § 17 UWG steht, wie sich aus dem Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH GRUR 1983, 179 - Stapel-Automat - ergibt.
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    40 2.) Nach in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretener Auffassung hat der Verletzte auch im Rahmen des § 17 UWG die dreifache Möglichkeit der Schadensberechnung unter Einschluss der Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns (Harte / Henning, UWG § 17 Rdn. 63; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. § 17 Rdn. 58; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 17 Rdn. 51; BGH GRUR 1977, 539-Prozessrechner).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Ein Gemeinkostenanteil, d.h. Kosten, die von der jeweiligen Beschäftigung unabhängig sind, ist nicht zu berücksichtigen (BGH GRUR 1995, 349, 352 - objektive Schadensberechnung).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Eine entsprechende Quote wird sich häufig bei Kennzeichenrechtsverletzungen, Patentstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz feststellen oder schätzen lassen, wenn es darum geht, inwieweit ein bestimmtes Design, eine Marke oder ein sonstiges Kennzeichen für den Umsatzerfolg eines Produkts ursächlich war oder aus Sicht der Verbraucher für den Erwerb noch andere Gesichtspunkte mitbestimmend waren (BGH GRUR 93, 55 - Tchibo/Rolex II).
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 133/82

    Füllanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Denn auch in diesen Fällen wird die unlauter erlangte Kenntnis zum Vorteil des Verletzers (mit-)verwendet, da er ohne sie, d.h. bei ausschließlich eigenständiger Entwicklung, entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur später und/oder mit größerem eigenen Aufwand zu gleichen Entwicklungsergebnissen gelangen könnte, wie unter Zuhilfenahme der mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behafteten Kenntnisse ( BGH GRUR 1985, 294 -Füllanlage).
  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01

    Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Der Umfang der Bindungswirkung richtet sich danach, worüber das Gericht entschieden hat, was durch Auslegung von Urteilsformel und Entscheidungsgründen zu ermitteln ist ( BGH NJW 2002, 3478).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    47 Zwar ist grundsätzlich der Gewinn nur insoweit herauszugeben, als er auf der unerlaubten Nutzung der wettbewerblich geschützten Leistung beruht (BGH GRUR 06, 419 - Noblesse und st. Rspr.).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Diese wären zwar grundsätzlich vorrangig wahrzunehmen (OLG Hamburg, GRUR, RR 2002, 298, juris Rn. 55; OLG Frankfurt, InstGE 7, 162, juris Rn. 99).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 U 153/18

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einer Aussage zu einer Studienplatzvergabe

    Die Beurteilung dieser Frage erfordert es, die Interessen der Parteien an der Veröffentlichung einerseits und dem Unterbleiben der Veröffentlichung andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2006 - 11 U 57/03, bei juris Rz. 98).

    Dies zum einen, um sie in den Stand zu setzen, ihre eigenen Rechte zu wahren, zum anderen auch, um gegen eine fortdauernde Marktbeeinträchtigung vorzugehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2006 - 11 U 57/03, bei juris Rz. 98).

    Und diejenigen Adressaten, die sich seinerzeit für ein Medizinstudium an einer ausländischen Universität interessiert haben, dürften mittlerweile ihren Plan entweder umgesetzt oder aufgegeben haben (vgl. zur Bedeutung des Zeitablaufs auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. November 2006 - 11 U 57/03, bei juris Rz. 99).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18

    Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung zu prüfen, ob nach Abwägung der Interessen der Parteien und ggf. der Allgemeinheit die Zuerkennung der Bekanntmachungsbefugnis geeignet und erforderlich ist, eine fortdauernde Störung zu beseitigen (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2014, 296; Urt. vom 28.11.2006 - 11 U 57/03, BeckRS 2011, 21174; OLG Köln, CR 2011, 680, 682 = BeckRS 2011, 14259; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Fedders-en, a.a.O., § 12 Rn. 4.7).
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