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   BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11   

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https://dejure.org/2011,9350
BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11 (https://dejure.org/2011,9350)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - 5 StR 32/11 (https://dejure.org/2011,9350)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 (https://dejure.org/2011,9350)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; Realkennzeichen; Widerspruchsfreiheit; besonders sorgfältige Würdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren: Einlassung des geständigen Mittäters als Beweisgrundlage

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer nachprüfbaren Würdigung eines Gerichts durch Formulierung der Vornahme einer "besonders kritischen Würdigung" i.R.d. Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Einlassung des geständigen Mittäters als Beweisgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Einlassung des geständigen Mittäters als Beweisgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31; StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen einer nachprüfbaren Würdigung eines Gerichts durch Formulierung der Vornahme einer "besonders kritischen Würdigung" i.R.d. Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 ; StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen einer nachprüfbaren Würdigung eines Gerichts durch Formulierung der Vornahme einer "besonders kritischen Würdigung" i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 166
  • NStZ-RR 2014, 99
  • BeckRS 2011, 22848
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2006 - 1 StR 90/06

    Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit: fehlende Erörterung einer nahe liegenden

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).

    Damit verliert aber zugleich das Argument der Aussagekonstanz an besonderem Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).

  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    Solche Rechtsfehler liegen aber vor, wenn die in den Urteilsgründen wiedergegebene Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar, widersprüchlich oder mit den Denkgesetzen nicht vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11

    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277).
  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277).
  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
    Ein geständiger Angeklagter bekundet selbst erlebtes Tatgeschehen; allein hieraus ergeben sich für die Mitwirkung eines bestimmten Mittäters regelmäßig keine wesentlichen glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte zu dessen Identität und der Art seiner Mitwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2011 - 5 StR 581/10, vom 17. April 2007 - 5 StR 99/07, StV 2007, 402, vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt, vom 16. Juli 2009 - 5 StR 84/09 und vom 26. April 2006 - 1 StR 90/06, StV 2006, 683).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    (b) Ebensowenig ist in Entscheidungen des 4. und des 5. Strafsenats zu einer polizeirechtlichen Zollkontrolle bei der Durchsuchung von Gepäck eines Beschuldigten am Flughafen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. einer durch die Polizei vorgetäuschten "allgemeinen' Verkehrskontrolle, nachdem die Polizei zuvor Luft aus dem Reifen des Täterfahrzeugs gelassen hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), ein Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Polizeirecht postuliert worden.

    Vielmehr sind - jeweils nicht tragend - die Rechtsgrundlage der Verwendung präventivpolizeilich gewonnener Daten im Strafverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, 359) bzw. das Erfordernis der Aktenwahrheit unter dem Gesichtspunkt der Darstellung eines unwahren Sachverhalts in der Ermittlungsakte erörtert worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - 4 StR 436/09, NStZ 2010, 294), wobei wohl auch der 4. Strafsenat davon ausgeht, dass bei einer legendierten Kontrolle sichergestellte Betäubungsmittel grundsätzlich zu Beweiszwecken verwertbar sind.

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; vgl. auch BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 1 Ws 169/15

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).
  • BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11

    Rechtmäßiges Verteidigungsverhalten (Unzulässigkeit negativer Schlüsse); Beruhen

    Der Senat weist allerdings angesichts der auch im Übrigen außerordentlich breiten Darlegungen des mehr als 180 Seiten umfassenden Urteils darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Urteilsgründe ist, den Gang der Hauptverhandlung und vom Tatgericht angestellte Überlegungen in allen Einzelheiten und auch zu Nebensächlichkeiten vollständig wiederzugeben; es genügt, klar und bestimmt die maßgeblichen Gesichtspunkte hervorzuheben, die das Tatgericht zu seiner Überzeugung geführt haben (vgl. schon BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 1 Ws 190/15

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (Senat a.a.O.; vgl. auch BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 1 Ws 14/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 221/12

    Beweiswürdigung; Fortbestehen einer Bedrohungslage bei emotionaler Verbundenheit

    Sie ist unklar und lückenhaft, da wesentliche, sich aufdrängende Gesichtspunkte unerörtert bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, und vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2018 - 1 Ws 255/17

    Betreuungsangebot für einen Strafgefangenen bei angeordneter oder vorbehaltener

  • LG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen für Prognosegutachten

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Verfahren der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter

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