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   LG Hamburg, 06.09.2011 - 312 O 316/11   

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https://dejure.org/2011,25225
LG Hamburg, 06.09.2011 - 312 O 316/11 (https://dejure.org/2011,25225)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2011 - 312 O 316/11 (https://dejure.org/2011,25225)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2011 - 312 O 316/11 (https://dejure.org/2011,25225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klauseln für freie Autoren von Gruner und Jahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vielzahl von AGB-Klauseln von Gruner + Jahr gegenüber freien Autoren unwirksam

  • juve.de (Kurzinformation)

    Gruner + Jahr-Journalistenverträge unwirksam

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 53
  • BeckRS 2011, 23452
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten:

    Es würden dann hinsichtlich des Umfangs der Übertragung von Nutzungsrechten die gesetzlichen Regelungen in § 31 Abs. 5 und insbesondere § 38 Abs. 3 UrhG gelten (so für insoweit vergleichbare Klauseln auch OLG München v. 21.04.2011, GRUR-RR 2011, 401 ff., Tz. 46 f.; LG Hamburg v. 06.09.2011, Az.: 312 O 316/11, Tz. 168 - 170, beide zit. nach juris).
  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Dementsprechend ist die Klagebefugnis eines vergleichbaren Verbandes, nämlich des Deutsche Journalistenverband, der sich ebenfalls auf § 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG berufen hat, trotz dessen gleichrangiger Vertretung von Arbeitnehmern und Selbständigen nicht problematisiert und als selbstverständlich angesehen worden (vgl. z.B. KG Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 28; LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2011 - 312 O 316/11, zitiert nach juris, dort Rn. 148 - Anmerkung: die dortige Klägerpartei ergibt sich aus http://www.djv.de/Aktuelle-News.2905+M5b9161d84c9.0html).
  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    Diese Äußerung des Gesetzgebers geschieht zwar anlässlich der Diskussion des § 34 Abs. 4 UrhG, der Haftungsfolgen einer fehlenden ausdrücklichen Zustimmung zum Inhalt hat; es ist aber nicht ersichtlich, dass diese Folge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auch generell gelten sollte (so LG Hamburg Urteil vom 06.09.2011 - 312 O 316/11 BeckRS 2011, 23452).
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