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LG Hamburg, 06.09.2011 - 312 O 316/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unwirksame Klauseln für freie Autoren von Gruner und Jahr
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vielzahl von AGB-Klauseln von Gruner + Jahr gegenüber freien Autoren unwirksam
- juve.de (Kurzinformation)
Gruner + Jahr-Journalistenverträge unwirksam
Papierfundstellen
- ZUM 2013, 53
- BeckRS 2011, 23452
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Nutzungsrechten: …
Es würden dann hinsichtlich des Umfangs der Übertragung von Nutzungsrechten die gesetzlichen Regelungen in § 31 Abs. 5 und insbesondere § 38 Abs. 3 UrhG gelten (so für insoweit vergleichbare Klauseln auch OLG München v. 21.04.2011, GRUR-RR 2011, 401 ff., Tz. 46 f.; LG Hamburg v. 06.09.2011, Az.: 312 O 316/11, Tz. 168 - 170, beide zit. nach juris). - KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit …
Dementsprechend ist die Klagebefugnis eines vergleichbaren Verbandes, nämlich des Deutsche Journalistenverband, der sich ebenfalls auf § 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG berufen hat, trotz dessen gleichrangiger Vertretung von Arbeitnehmern und Selbständigen nicht problematisiert und als selbstverständlich angesehen worden (…vgl. z.B. KG Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 28; LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2011 - 312 O 316/11, zitiert nach juris, dort Rn. 148 - Anmerkung: die dortige Klägerpartei ergibt sich aus http://www.djv.de/Aktuelle-News.2905+M5b9161d84c9.0html). - LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11
Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen …
Diese Äußerung des Gesetzgebers geschieht zwar anlässlich der Diskussion des § 34 Abs. 4 UrhG, der Haftungsfolgen einer fehlenden ausdrücklichen Zustimmung zum Inhalt hat; es ist aber nicht ersichtlich, dass diese Folge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auch generell gelten sollte (so LG Hamburg Urteil vom 06.09.2011 - 312 O 316/11 BeckRS 2011, 23452).