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   BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10   

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https://dejure.org/2011,5227
BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10 (https://dejure.org/2011,5227)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2011 - VIII ZR 246/10 (https://dejure.org/2011,5227)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2011 - VIII ZR 246/10 (https://dejure.org/2011,5227)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 BGB
    Mietkaufvertrag: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach Vertragsbeendigung bei Verwertung von Mietfahrzeugen unter erheblicher Unterschreitung des Schätzwerts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit der Regelungen zum Mietkauf auf das Recht eines markengebundenen Leasinggebers zur Verwertung eines Leasingfahrzeugs; Anforderungen an die Schadensminderungspflicht des Leasinggebers bei Kündigung des Leasingvertrages und Veräußerung des Leasingobjekts

  • rewis.io

    Mietkaufvertrag: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach Vertragsbeendigung bei Verwertung von Mietfahrzeugen unter erheblicher Unterschreitung des Schätzwerts

  • rewis.io

    Mietkaufvertrag: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach Vertragsbeendigung bei Verwertung von Mietfahrzeugen unter erheblicher Unterschreitung des Schätzwerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Übertragbarkeit der Regelungen zum Mietkauf auf das Recht eines markengebundenen Leasinggebers zur Verwertung eines Leasingfahrzeugs; Anforderungen an die Schadensminderungspflicht des Leasinggebers bei Kündigung des Leasingvertrages und Veräußerung des Leasingobjekts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 173
  • BeckRS 2011, 25772
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10
    b) Der vom Berufungsgericht formulierte Zulassungsgrund liegt nicht vor, denn die Frage, ob die vom Oberlandesgericht Stuttgart in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 148/84, BGHZ 95, 39; vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 296/89, NJW 1991, 221; vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166) ergangene Entscheidung zur Verwertung eines Leasingfahrzeugs durch einen markengebundenen Leasinggeber ohne weiteres auf den Mietkauf übertragbar ist, ist für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.

    Angesichts dieses sehr erheblichen Unterschieds zwischen den erzielbaren Erlösen zu den tatsächlich von der Klägerin erzielten Erlösen wäre es der Klägerin, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, zumutbar gewesen, dem Beklagten vor den Verkäufen unter Mitteilung der von ihrem Sachverständigen ermittelten Fahrzeugwerte Gelegenheit zu geben, die Fahrzeuge binnen angemessener Frist seinerseits zum Schätzpreis zu übernehmen oder einen Drittkäufer zu benennen, um einen am Markt erzielbaren höheren Preis zu realisieren (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 312/96, aaO unter II 2 b aa).

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10
    b) Der vom Berufungsgericht formulierte Zulassungsgrund liegt nicht vor, denn die Frage, ob die vom Oberlandesgericht Stuttgart in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 148/84, BGHZ 95, 39; vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 296/89, NJW 1991, 221; vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166) ergangene Entscheidung zur Verwertung eines Leasingfahrzeugs durch einen markengebundenen Leasinggeber ohne weiteres auf den Mietkauf übertragbar ist, ist für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10
    b) Der vom Berufungsgericht formulierte Zulassungsgrund liegt nicht vor, denn die Frage, ob die vom Oberlandesgericht Stuttgart in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 148/84, BGHZ 95, 39; vom 10. Oktober 1990 - VIII ZR 296/89, NJW 1991, 221; vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166) ergangene Entscheidung zur Verwertung eines Leasingfahrzeugs durch einen markengebundenen Leasinggeber ohne weiteres auf den Mietkauf übertragbar ist, ist für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 246/10
    a) Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil es der Auffassung ist, sich mit der Entscheidung des Streitfalls im Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (ZMR 2007, 694) zu befinden, wonach auch der markengebundene Leasinggeber bei einer Verwertung des Leasingfahrzeugs nicht verpflichtet sei, dem Leasingnehmer den Händlerverkaufspreis ohne Abzüge gut zu schreiben.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 U 111/11

    Leasingrecht - Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers: Steuerbarer Umsatz?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BeckRS 2011, 25772; NJW 1997, 3166 (3167)) erfüllt ein Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstandes schon dann, wenn er dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens anbietet, das Fahrzeug zum Schätzwert zu übernehmen.

    Zudem ist folgendes zu berücksichtigen: Abgesehen davon, dass die Klägerin dem Beklagten nicht die Überlassung des gesamten Gutachtens schuldete, sondern ihren Verpflichtungen bereits mit der alleinigen Nennung der Schätzwerte nachgekommen wäre (vgl. BGH BeckRS 2011, 25772; NJW 1997, 3166; OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 ff.), sie also überobligatorisch tätig geworden war, blieb es dem Beklagten unbenommen, die aus dem angeblich fehlerhaften Gutachten resultierende Gefahr einer "Verschleuderung" des Fahrzeugs dadurch abzuwenden, dass er es selbst erwarb.

  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 15/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Kfz-Leasingvertrag: Wirksamkeit einer

    In gleicher Weise kann dem Leasinggeber eine Veräußerung des Leasingguts lediglich zum Händlereinkaufspreis nicht als Pflichtverletzung angelastet werden, wenn er dem Leasingnehmer zuvor unter Mitteilung der von ihm sachverständig ermittelten Fahrzeugwerte Gelegenheit gibt, binnen einer angemessenen Frist das Leasingobjekt selbst zum Schätzpreis zu übernehmen oder einen tauglichen Drittkäufer zu benennen, um einen am Markt erzielbaren höheren Preis zu realisieren (Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 312/96, WM 1997, 1904 unter II 2 b aa; Senatsbeschluss vom 7. September 2011 - VIII ZR 246/10, ZMR 2012, 173).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2018 - 6 U 115/17

    Schadensersatzanspruch eines Finanzierers wegen der vorzeitigen Beendigung eines

    Kündigt der Mietverkäufer den Mietkaufvertrag berechtigt fristlos, so kann er seinen Kündigungsschaden geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 07. September 2011 - VIII ZR 246/10 -, Rn. 4, juris).
  • AG Euskirchen, 20.09.2011 - 17 C 563/11

    Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge i.R. eines

    Auch die Rechtsprechung zu einseitigen Preiserhöhungen in einem Tarifkundenvertrag hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht auf die Fälle übertragen, in denen es bereits an einem wirksamen Preisanpassungsrecht fehlt, weil die Preisanpassungsregelung unwirksam ist ( BGH Urteil vom 14.07.2010 VIII ZR 246/10 Rz 59 ).
  • AG Euskirchen, 26.08.2011 - 17 C 305/11

    Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge i.R. eines

    Auch die Rechtsprechung zu einseitigen Preiserhöhungen in einem Tarifkundenvertrag hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht auf die Fälle übertragen, in denen es bereits an einem wirksamen Preisanpassungsrecht fehlt, weil die Preisanpassungsregelung unwirksam ist (BGH Urteil vom 14.07.2010 VIII ZR 246/10 Rz. 59).
  • AG Euskirchen, 12.08.2011 - 17 C 88/11

    Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge i.R. eines

    Auch die Rechtsprechung zu einseitigen Preiserhöhungen in einem Tarifkundenvertrag hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht auf die Fälle übertragen, in denen es bereits an einem wirksamen Preisanpassungsrecht fehlt, weil die Preisanpassungsregelung unwirksam ist (BGH Urteil vom 14.07.2010, Az. VIII ZR 246/10 Rz. 59).
  • AG Euskirchen, 15.04.2011 - 17 C 1330/10

    Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge i.R. eines

    Auch die Rechtsprechung zu einseitigen Preiserhöhungen in einem Tarifkundenvertrag hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht auf die Fälle übertragen, in denen es bereits an einem wirksamen Preisanpassungsrecht fehlt, weil die Preisanpassungsregelung unwirksam ist (BGH Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 246/10 Rz. 59).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 6 U 225/19

    Schadensminderungspflicht nach vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags

    Er hat daher das Leasinggut bestmöglich zu verwerten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2009 - VIII ZR 246/10 -, Rn. 4, juris).
  • AG Euskirchen, 03.05.2011 - 17 C 1391/10

    Wirksamkeit von einseitigen Preisänderungsklauseln in

    Auch die Rechtsprechung zu einseitigen Preiserhöhungen in einem Tarifkundenvertrag hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht auf die Fälle übertragen, in denen es bereits an einem wirksamen Preisanpassungsrecht fehlt, weil die Preisanpassungsregelung unwirksam ist (BGH Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 246/10 Rz. 59).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22

    Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug; Annahme der

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Leasinggeber bei Veräußerung der Leasingsache nach beendetem Vertragverpflichtet, sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjekts zu bemühen (BGH, Urteil vom 10.10.1990, Az. VIII ZR 296/89, juris, Rdn. 25; Beschluss vom 07.09.2011, Az. VIII ZR 246/10, juris Rdn. 4; OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1998, Az. 8 U 3066/97, juris Rdn. 34).
  • AG Euskirchen, 16.09.2011 - 17 C 338/11

    Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge i.R. eines

  • AG Euskirchen, 01.02.2011 - 17 C 615/10

    Einseitiges Preisänderungsrecht bei einem Gasversorgungsvertrag aufgrund einer

  • AG Euskirchen, 14.01.2011 - 17 C 1140/09

    Preisanpassungsregelung in einem Sondervertrag als Nebenabrede der

  • AG Euskirchen, 04.10.2011 - 17 C 388/11

    Wirksamkeit einer in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltenen

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