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   KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11 - 1 AR 920/11   

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https://dejure.org/2011,18997
KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11 - 1 AR 920/11 (https://dejure.org/2011,18997)
KG, Entscheidung vom 06.07.2011 - 4 Ws 57/11 - 1 AR 920/11 (https://dejure.org/2011,18997)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 4 Ws 57/11 - 1 AR 920/11 (https://dejure.org/2011,18997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht kann dem Beschuldigten auch bei einem allein auf den Haftgrund der Flucht gestützten, noch nicht vollzogenen Haftbefehl versagt werden; Versagung der Akteneinsicht bei einem allein auf den Haftgrund der Flucht gestützen, noch nicht vollzogenen Haftbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StPO § 147 Abs. 2
    Versagung vollständiger Akteneinsicht bei Gefährdung des Untersuchungszwecke [nicht vollzogener Haftbefehl]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Haftbefehl nicht vollzogen - Akteneinsicht: Ja oder nein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 588
  • StV 2012, 358
  • JR 2012, 260
  • BeckRS 2011, 26211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    Die Weigerung der Ermittlungsbehörden, einem Beschuldigten nach Erwirken eines dinglichen Arrestes in sein Vermögen, Einsicht in die Akten zu gewähren, nimmt diesem in verfassungswidriger Weise die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der ihn erheblich belastenden Maßnahme zeitnah zu überprüfen und sich gegen sie effektiv, spätestens im Beschwerdeverfahren vor Gericht, zu verteidigen (BVerfG NJW 2006, 1048).

    Zwar gebietet es der Rechtsstaatsgedanke, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte noch im gerichtlichen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfenden Verfahren Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1048).

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    In den Fällen angeordneter Untersuchungshaft wird vertreten, dass bis zu deren Vollzug das Geheimhaltungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden überwiege und dem Informationsinteresse des Beschuldigten nach Verhaftung durch § 115 Abs. 3 StPO ausreichend Rechnung getragen werde (BVerfG NStZ-RR 1998, 108; KG Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 Ws 466/09 - OLG München NStZ 2009, 109; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 254).

    Der Erlass eines Haftbefehls beschwert den Beschuldigten (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108), denn ihm droht unmittelbar der Freiheitsentzug.

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung obliegen den Organen der Strafrechtspflege, die zu diesem Zweck unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren einzuleiten und durchzuführen sowie erkannte Strafen zu vollstrecken haben (vgl. BVerfG NJW 1979, 2349 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass auch bei einem nicht vollzogenen Haftbefehl, von dem der Beschuldigte Kenntnis hat, in entsprechender Anwendung von § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO entweder generell Akteneinsicht zu gewähren (vgl. Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 147 Rdn. 77) oder aber diese Entscheidung vom Einzelfall abhängig zu machen sei (vgl. Beulke/Witzigmann NStZ 2011, 254; Börner aaO.; Park StV 2009, 276; SK-StPO Wohlers, StPO 4. Aufl., § 147 StPO Rdn. 66; aber auch OLG Köln StV 1998, 269).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    Die rasche und gerechte Ahndung schwerer Straftaten würde in vielen Fällen nicht möglich sein, wenn es den Strafverfolgungsbehörden ausnahmslos verwehrt wäre, den mutmaßlichen Täter schon vor der Verurteilung festzunehmen und bis zum Urteil in Haft zu halten (vgl. BVerfG NJW 1966, 243).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    Mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 563-566) ist es nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Informationsvorsprung hat und das Informationsinteresse des Beschwerdeführers bis zu dessen Abschluss zurücksteht (vgl. BVerfG wistra 2004, 179).
  • OLG München, 27.08.2008 - 2 Ws 763/08

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bei nicht

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    In den Fällen angeordneter Untersuchungshaft wird vertreten, dass bis zu deren Vollzug das Geheimhaltungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden überwiege und dem Informationsinteresse des Beschuldigten nach Verhaftung durch § 115 Abs. 3 StPO ausreichend Rechnung getragen werde (BVerfG NStZ-RR 1998, 108; KG Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 Ws 466/09 - OLG München NStZ 2009, 109; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 254).
  • BVerfG, 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03

    Rechtliches Gehör; Akteneinsicht des Verteidigers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    Mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfG NJW 1990, 563-566) ist es nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Informationsvorsprung hat und das Informationsinteresse des Beschwerdeführers bis zu dessen Abschluss zurücksteht (vgl. BVerfG wistra 2004, 179).
  • OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    Für eine Entlastung des Beschuldigten von seinen notwendigen Auslagen besteht kein Raum (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 4 Ws 66/10 - Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 473 Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 30.01.2001 - 1 Ws 438/00

    Haftbeschwerde; Akteneinsicht des Verteidigers im Haftbeschwerdeverfahren;

    Auszug aus KG, 06.07.2011 - 4 Ws 57/11
    In den Fällen angeordneter Untersuchungshaft wird vertreten, dass bis zu deren Vollzug das Geheimhaltungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden überwiege und dem Informationsinteresse des Beschuldigten nach Verhaftung durch § 115 Abs. 3 StPO ausreichend Rechnung getragen werde (BVerfG NStZ-RR 1998, 108; KG Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 Ws 466/09 - OLG München NStZ 2009, 109; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 254).
  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    So hat die Kenntnis des Beschuldigten von dem Inhalt der Tatvorwürfe und der Intensität des Tatverdachts gewöhnlich Bedeutung für seine Entscheidung, sich dem Verfahren - weiter - zu entziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 Ws 438/00, NStZ-RR 2001, 254; OLG München, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 Ws 763/08, NStZ 2009, 109, 110; KG, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 4 Ws 57/11, NStZ 2012, 588 Rn. 19 f.; anders Beulke/Witzigmann, NStZ 2011, 254, 258; Wohlers, StV 2009, 539, 540); die Information über die den Tatverdacht stützenden Beweismittel birgt naheliegend die Gefahr, der Beschuldigte werde auf diese vereitelnd einwirken.
  • OLG München, 22.01.2019 - 2 Ws 51/19

    Akteneinsicht bei bestehendem Ergreifungshaftbefehl

    Solange in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht noch auf Mitteilung des Haftbefehls (OLG München, B. v. 27.08.2008, BeckRS 2008, 21804; OLG München, B. v. 26.04.2012, BeckRS 2012, 14142; vgl. a. BeckOK StPO/Wessing, 31. Ed. 15.10.2018, § 147, Rn 6; KG Berlin B. v. 06.07.2011, BeckRS 2011, 26211).
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