Rechtsprechung
BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 283 Abs 1 S 2 FamFG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör- hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs - Wolters Kluwer
Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Fehlen einer Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Beauftragung eines Gutachters zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit; Zulässigkeit der Einrichtung einer Betreuung als erheblicher Grundrechtseingriff
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; FamFG § 44
Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Fehlen einer Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Beauftragung eines Gutachters zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit; Zulässigkeit der Einrichtung einer Betreuung als erheblicher Grundrechtseingriff - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 46767
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10
Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 - juris, Rn. 31). - BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06
Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Zwar setze ein solcher Beschluss eine Untersuchung voraus, das bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werde (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 209/06 -, FamRZ 2008, S. 774 ). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Die Anhörung der Beteiligten ist Voraussetzung einer richtigen Entscheidung (BVerfGE 9, 89 ).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
aa) Zunächst muss der Bürger gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180, ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung einer Beschwerde bereits angestrebt hat. - BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Da die Einrichtung einer Betreuung einen erheblichen Grundrechtseingriff bedeutet, der nur zulässig ist, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 ), kommt in einem Betreuungsverfahren dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts in Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu. - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Zudem ermöglicht die Anhörung dem Verfahrensbeteiligten, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Zudem ermöglicht die Anhörung dem Verfahrensbeteiligten, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ). - BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
aa) Zunächst muss der Bürger gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die behauptete Grundrechtsverletzung durch das Einlegen von Rechtsbehelfen vor den Fachgerichten abzuwenden versuchen (BVerfGE 68, 376 ; 70, 180, ), wie es die Beschwerdeführerin durch Einlegung einer Beschwerde bereits angestrebt hat. - BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
a) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (BVerfGE 36, 85 ). - BVerfG, 26.10.2010 - 1 BvR 2539/10
Aussetzung von Beschlüssen, mit denen die Vorführung von Beteiligten eines …