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   OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10   

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OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10 (https://dejure.org/2011,6365)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.07.2011 - 2 A 246/10 (https://dejure.org/2011,6365)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 2 A 246/10 (https://dejure.org/2011,6365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigung durch ein in sehr enger räumlicher Zuordnung zu einem benachbarten Wohnhaus errichteten Multifunktionsfeld; Grenzen der Bedeutung von Lärmgutachten bei fehlender Aussagekraft wegen Diskrepanzen zwischen der üblichen Nutzung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 34 S. 1; KSVG § 35 Nr. 28
    Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigung durch ein in sehr enger räumlicher Zuordnung zu einem benachbarten Wohnhaus errichteten Multifunktionsfeld; Grenzen der Bedeutung von Lärmgutachten bei fehlender Aussagekraft wegen Diskrepanzen zwischen der üblichen Nutzung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärmintensives Multifunktionsfeld für Nachbarn zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 855
  • BauR 2011, 1858
  • BeckRS 2011, 52794
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Saarlouis, 09.06.2010 - 5 K 618/09

    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen ein gemeindliches

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. Juni 2010 - 5 K 618/09 - wird zurückgewiesen.

    Der fristgerecht gestellte Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.6.2010 - 5 K 618/09 -, mit dem sie auf die Klage der Kläger zur vollständigen Beseitigung des auf der Parzelle Nr..., Flur ..., Gemarkung B-Stadt, befindlichen Multifunktionsfeldes "Im Scheidwald" verurteilt wurde, hat keinen Erfolg.

  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum baden-württembergischen Gemeinderecht(BGH, Urteil vom 20.4.1966 - V ZR 50/65 -, MDR 1966, 669 (Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 I Nr. 2 BBauG)) und der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung(BGH, Urteil vom 16.11.1978 - III ZR 81/77 -, NJW 1980, 117 (Abschluss eines Nutzungsvertrags durch kommunalen Zweckverband ); vgl. auch BGH, Urteil vom 17.4.1997 - III ZR 98/96 -, (für die DDR-Kommunalverfassung: Abschluss eines Maklervertrags), zitiert nach juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung) ist die dem Bürgermeister übertragene Verfügungs- bzw. Vertretungsmacht allumfassend und unbeschränkt und wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet, die der Bürgermeister ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat; insoweit handele es sich lediglich um eine interne Bindung des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde.

    Ausgehend davon, dass im KSVG den beiden Gemeindeorganen Gemeinderat und Bürgermeister eigene Aufgaben zugeordnet sind, dass nämlich einerseits der Gemeinderat gemäß § 34 S. 1 KSVG über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde beschließt, die nicht dem Bürgermeister, einem Ausschuss, einem Bezirksrat oder einem Ortsrat übertragen sind, und er für die im Katalog des § 35 KSVG genannten "vorbehaltenen Aufgaben" ausschließlich zuständig ist, andererseits der Aufgabenkreis des Bürgermeisters insbesondere die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die - nicht ausdrücklich eingeschränkte - gesetzliche Vertretung der Gemeinde umfasst, liegt auch der saarländischen Aufgabenverteilung der das Recht der Stellvertretung beherrschende Abstraktionsgrundsatz zugrunde, der für den Bereich der organschaftlichen Vertretung besagt, dass der Umfang der Vertretungsmacht unabhängig davon ist, ob und inwieweit das Vertretungsorgan intern an die Willensbildung eines anderen Organs gebunden ist.(Vgl. BGH, Urteil vom 17.4.1997 - III ZR 98/96 -, zitiert nach juris) Da vorliegend weder die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts noch die Wirksamkeit einer verwaltungsinternen Mitwirkung in Rede steht, liegt die Annahme nahe, dass die Einlegung des Rechtsmittels gegen das erstinstanzliche Urteil durch den Bürgermeister der Beklagten auch bei Überschreitung interner Befugnisse wirksam wäre.

  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, und er dadurch an entsprechendem Vortrag gehindert wird.(Vgl. u.a. BVerfG, NVwZ 2006, 586) So liegt der Fall vorliegend nicht.
  • OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09

    Nachbarschutz gegen Multifunktionsfeld.

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 63 II, 47, 52 I GKG und erfolgt - ebenso wie im erstinstanzlichen Verfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (2 B 440/09) - in Anlehnung an Textziffer 9.7.1.
  • BGH, 20.04.1966 - V ZR 50/65

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts - Fehlen der

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum baden-württembergischen Gemeinderecht(BGH, Urteil vom 20.4.1966 - V ZR 50/65 -, MDR 1966, 669 (Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 I Nr. 2 BBauG)) und der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung(BGH, Urteil vom 16.11.1978 - III ZR 81/77 -, NJW 1980, 117 (Abschluss eines Nutzungsvertrags durch kommunalen Zweckverband ); vgl. auch BGH, Urteil vom 17.4.1997 - III ZR 98/96 -, (für die DDR-Kommunalverfassung: Abschluss eines Maklervertrags), zitiert nach juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung) ist die dem Bürgermeister übertragene Verfügungs- bzw. Vertretungsmacht allumfassend und unbeschränkt und wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet, die der Bürgermeister ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat; insoweit handele es sich lediglich um eine interne Bindung des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde.
  • OVG Saarland, 12.11.1991 - 2 R 480/88

    Nachbarabwehranspruch; Störung; Sportanlage; Nutzungsbeschränkungen; Sonntag;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Zwar besteht nach der Rechtsprechung des Senates(OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.11.1991 - 2 R 480/88 -, BRS 52 Nr. 232) ein Beseitigungsanspruch nicht, wenn übermäßigen Beeinträchtigungen durch Nutzungsbeschränkungen wirksam begegnet werden kann.
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum baden-württembergischen Gemeinderecht(BGH, Urteil vom 20.4.1966 - V ZR 50/65 -, MDR 1966, 669 (Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 I Nr. 2 BBauG)) und der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung(BGH, Urteil vom 16.11.1978 - III ZR 81/77 -, NJW 1980, 117 (Abschluss eines Nutzungsvertrags durch kommunalen Zweckverband ); vgl. auch BGH, Urteil vom 17.4.1997 - III ZR 98/96 -, (für die DDR-Kommunalverfassung: Abschluss eines Maklervertrags), zitiert nach juris, m.w.N. auch zur Gegenmeinung) ist die dem Bürgermeister übertragene Verfügungs- bzw. Vertretungsmacht allumfassend und unbeschränkt und wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet, die der Bürgermeister ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat; insoweit handele es sich lediglich um eine interne Bindung des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde.
  • VG Saarlouis, 06.08.2009 - 5 L 597/09

    Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen ein gemeindliches

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Die umstrittene Anlage unterscheidet sich von "einfachen" Bolzplätzen, deren Ausstattung lediglich aus der eigentlichen Spielfläche mit zwei Toren besteht, und insbesondere dem zuvor an derselben Stelle vorhandenen Bolzplatz, der nur über ein Tor auf unbefestigtem Untergrund(Vgl. die von den Klägern im Verfahren 5 L 597/09 vorgelegte DVD vom 11.8.2006, Bl. 137 Gerichtsakte) verfügt hat, deutlich.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.9.1999 - 4 C 6/98 - könnten faktische Vorbelastungen bei einem baurechtlich zulässigen Nebeneinander von Wohnen und Sportanlage dazu führen, dass dem Schutz des Wohnens ein geringerer Stellenwert zukomme und Beeinträchtigungen in weitergehendem Maße zumutbar seien als sie sonst in dem betreffenden Baugebiet hinzunehmen wären, so dass es für die Zumutbarkeit von Sportlärm darauf ankommen könne, ob die Wohnnutzung oder der Sportbetrieb eher vorhanden gewesen sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - 10 S 25.06

    Zuständigkeit des Gemeinderates für die Erteilung des Einvernehmens zur

    Auszug aus OVG Saarland, 06.07.2011 - 2 A 246/10
    Dagegen kommt im Bereich der Eingriffsverwaltung bei Entscheidung der unzuständigen Stelle der zu gewährleistenden Rechtmäßigkeit eines Aktes der Vorrang zu; der rechtswidrige Verwaltungsakt ist daher aufhebbar(Vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.4.2006 - 1 A 11596/05 -, BRS 70 Nr. 118), während unzuständig erbrachte Rechtshandlungen wie die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB als unwirksam angesehen werden(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.5.2007 - OVG 10 S 25.06 -, zitiert nach juris).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 2 C 186/08

    Zulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2006 - 1 A 11596/05

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Wege der Eilentscheidung

  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02

    Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen;

  • BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von sog. Bolzplätzen neben reinen Wohngebieten

  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 2 A 253/08

    Berufungszulassungsantrag; Nachbarklage; räumliche Erweiterung einer Brennerei;

  • OVG Saarland, 28.05.2014 - 1 A 432/13

    Zweitwohnungsteuer bei behinderungsbedingtem Doppelwohnsitz

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine für die Berufungsentscheidung erhebliche klärungsfähige und klärungsbedürftige, insbesondere höchst- oder obergerichtlich nicht (hinreichend) geklärte Frage allgemeiner, fallübergreifender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung der berufungsgerichtlichen Klärung bedarf.(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.7.2011 - 2 A 246/10 -, juris Rdnr. 17).
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