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   LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05   

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LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05 (https://dejure.org/2011,19960)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2011 - 605 StVK 640/05 (https://dejure.org/2011,19960)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2011 - 605 StVK 640/05 (https://dejure.org/2011,19960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer in den Niederlanden 1977 gegen einen früheren RAF-Angehörigen verhängten zwanzigjährigen Freiheitsstrafe ist unzulässig; Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts durch Vollstreckung einer weiteren zwanzigjährigen Freiheitsstrafe nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer in den Niederlanden 1977 gegen einen früheren RAF-Angehörigen verhängten zwanzigjährigen Freiheitsstrafe ist unzulässig; Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts durch Vollstreckung einer weiteren zwanzigjährigen Freiheitsstrafe nach ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Lebenslänglich geht nur einmal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der deutsche RAF-Terrorist und das niederländische Strafurteil

  • archive.ph (Pressemitteilung)

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr 1977 - Landgericht Hamburg lehnt Strafvollstreckung in Deutschland als unzulässig ab

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 16.06.2011 - 1 Ws 45/11

    Strafvollstreckung aus niederländischem Strafurteil gegen früheren

    LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Knut Folkerts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 5360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 14.01.2009 - 2 BvR 1492/08

    Vollstreckungsübernahmeverfahren (keine Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Nach ganz herrschender Meinung verbietet die Souveränität des ausländischen Staates eine Modifizierung der Höhe der Strafe (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.6.2008, Az. 1 Ws 46/08, recherchiert bei [...] und nachfolgender Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts EUGRZ 2009, 46-51).

    Angesichts der eindeutigen Regelungen im IRG und auch im Rahmenbeschluss 2008/675/JI ist auch keine Regelungslücke erkennbar, die durch analoge Rechtsanwendung geschlossen werden könnte (vgl. BVerfG EUGRZ 2009, 46f zur Überlegung § 56 StGB analog im Vollstreckungsübernahmeverfahren anzuwenden).

  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Zu den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen zählt der Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfGE 75, 1, 16; OLG Stuttgart NJW 2010, 1617 ).

    Aufgrund der Rechtsgrundsätze des Ratsbeschlusses 2008/675/JI würde eine Vollstreckung des niederländischen Urteils ohne Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Verurteilte damit wesentlich schlechter steht, als wenn er in einem Staat verurteilt worden wäre, möglicherweise auch gegen den europäischen ordre public verstoßen (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 2010, 1617ff, das unerträglich harte Strafen auch als Verstoß gegen Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ansieht.) Dies kann aber offen bleiben, da hier bereits ein Verstoß gegen den deutschen ordre public bejaht wurde.

  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Bei der Prüfung ist zum einen die jeweilige Straferwartung zu vergleichen, zum anderen sind auch die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 547 ).

    Der Verstoß gegen den Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lässt sich nicht allein mit einer Strafenarithmetik begründen, sondern es müssen die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles und die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung im Blick behalten werden (BGH NStZ 1993, 547 ; OLG Karlsruhe StV 2007, 145).

  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 483/99

    Zeitgleiche Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten;

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Diese Zufälligkeiten, die dazu geführt haben, dass der Verurteilte als einziger dieses Personenkreises sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland verurteilt wurde, sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zugunsten des Verurteilten zu werten (vgl. auch BGH NJW 2000, 1964 ).

    Solche Zufälligkeiten, die bei transnationaler Straffälligkeit hinsichtlich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung entstehen, dürfen nicht zu Lasten des Verurteilten gehen (BGH NJW 2000, 1964).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Dieser Kernbereich ist allerdings noch nicht verletzt, wenn die zu vollstreckende Strafe nach deutschen Maßstäben unangemessen erscheint (BVerfG, Beschluss vom 16.1.2010, Az. 2 BvR 2299/09; OLG Karlsruhe StV 2007, 145f).

    Der Verstoß gegen den Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lässt sich nicht allein mit einer Strafenarithmetik begründen, sondern es müssen die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles und die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung im Blick behalten werden (BGH NStZ 1993, 547 ; OLG Karlsruhe StV 2007, 145).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Zu den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen zählt der Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfGE 75, 1, 16; OLG Stuttgart NJW 2010, 1617 ).

    Im Jahre 1987 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung ausgeführt, dass dieser Grundsatz nur innerstaatlich zu berücksichtigen sei (BVerfGE 75, 1 ).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Hinsichtlich einer ausländischen Verurteilung besteht Einigkeit darüber, dass ein Härteausgleich zu erfolgen hat, wenn wie hier die Taten auch in Deutschland hätten verfolgt werden können (vgl. zum Streit, wenn keine deutsche Strafzuständigkeit gegeben ist: BGH NStZ 2010, 30-32 einerseits und BGH NJW 2010, 2677f andererseits), Dieser versäumte Härteausgleich ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten, auch wenn sich diese Rechtsprechung erst einige Jahre nach der Verurteilung durch das Oberlandesgericht Stuttgart entwickelt hat.
  • KG, 22.12.2009 - AuslA 334/06

    Zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Frankreich bei drohender

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Es entspricht nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, einen Verurteilten in einem solchen für ihn existentiellen Fall auf das Gnadenverfahren zu verweisen (KG Berlin StraFO 2010, 191, das in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem ein Härteausgleich bei zwei lebenslänglichen Freiheitsstrafen nicht (mehr) gewährt werden konnte, Vollstreckungshilfe wegen Verstoßes gegen § 73 IRG abgelehnt hat; s.a. BVerfGE 45, 187 ff, Rz 186ff).
  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch innerhalb der Europäischen Union (EuGH EUGRZ 2005, 365ff).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05
    Hinsichtlich einer ausländischen Verurteilung besteht Einigkeit darüber, dass ein Härteausgleich zu erfolgen hat, wenn wie hier die Taten auch in Deutschland hätten verfolgt werden können (vgl. zum Streit, wenn keine deutsche Strafzuständigkeit gegeben ist: BGH NStZ 2010, 30-32 einerseits und BGH NJW 2010, 2677f andererseits), Dieser versäumte Härteausgleich ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten, auch wenn sich diese Rechtsprechung erst einige Jahre nach der Verurteilung durch das Oberlandesgericht Stuttgart entwickelt hat.
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 343/10

    Härteausgleich wegen entgangener nachträglicher Gesamtstrafenbildung infolge

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung:

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe

  • OLG München, 22.07.1994 - 1 Ws 490/94
  • OLG Rostock, 02.08.2010 - I Ws 128/10

    Anwendung der "Vollstreckungslösung" im Verfahren der Umwandlung einer

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

  • BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09

    Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte"

  • KG, 01.11.1994 - 5 Ws 344/94
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1997 - 1 AK 1/97
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

  • OLG Nürnberg, 17.11.1994 - Ws 576/94

    Aufeinandertreffen einer im Inland vollstreckten ausländischen lebenslangen

  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 317/97

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

    Dem Nachteil kann daher nur im Vollstreckungshilfeverfahren dadurch begegnet werden, dass eine Vollstreckungsübernahme der ausländischen Strafe gegebenenfalls wegen Unverhältnismäßigkeit oder Widerspruchs zum Ordre public abgelehnt wird (§ 73 IRG; so LG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2011 - 605 StVK 640/05, BeckRS 2011, 5360; Hackner in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 54 Rn. 30 unter Verweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 1 Ws 45/11).
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