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   BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11   

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BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11 (https://dejure.org/2011,9065)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 3 B 36.11 (https://dejure.org/2011,9065)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 3 B 36.11 (https://dejure.org/2011,9065)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 5 VZOG, § 3 Abs 1 VZOG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 242 BGB
    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts; öffentliches Interesse

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung von Eigentumspositionen im Vermögenszuordnungsverfahren; Anforderungen an eine Verwirkung von Eigentumsansprüchen unter dem Aspekt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung im Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts nach Ablauf der Zweijahresfrist; öffentliches Interesse; Einschränkung der Ermessensdirektive

  • rewis.io

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts; öffentliches Interesse

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts; öffentliches Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 5 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen für eine Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung von Eigentumspositionen im Vermögenszuordnungsverfahren; Anforderungen an eine Verwirkung von Eigentumsansprüchen unter dem Aspekt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 53777
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314 ff., unter Berufung auf Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.).

    "Der Verpflichtete kann unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann auf ein weiteres Absehen des Berechtigten von einer Rechtsverfolgung vertrauen, wenn ihm bewusst war, dass der Gegenseite ein solches Recht zustand (vgl. Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ), zumindest aber zustehen könnte.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314 ff., unter Berufung auf Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für das Vermögensrecht bereits ausdrücklich ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass die für die Verwirkung maßgeblichen Kriterien dort ohne Einschränkung anwendbar sind (Urteil vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9, unter Berufung auf den Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris), demgemäß also auch unabhängig davon, dass diese Ansprüche auf die Übertragung oder Feststellung des Eigentums an Vermögensgegenständen gerichtet sind.
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 27. April 2006 (BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 26) klargestellt, dass die Ermessensdirektive es nicht ausschließt, dass im Einzelfall öffentliche Belange von derart hohem Gewicht für die Korrektur einer fehlerhaften Zuordnung streiten, dass sie sich auch noch nach Ablauf der Zweijahresfrist durchsetzen.
  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 34.98
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für das Vermögensrecht bereits ausdrücklich ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass die für die Verwirkung maßgeblichen Kriterien dort ohne Einschränkung anwendbar sind (Urteil vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9, unter Berufung auf den Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris), demgemäß also auch unabhängig davon, dass diese Ansprüche auf die Übertragung oder Feststellung des Eigentums an Vermögensgegenständen gerichtet sind.
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Das hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 f., sowie Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350, soweit hier maßgeblich - Abschnitt 1. g) der Entscheidungsgründe - allerdings nur abgedruckt in NVwZ 2005, 958 ).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99

    Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Das hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 f., sowie Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350, soweit hier maßgeblich - Abschnitt 1. g) der Entscheidungsgründe - allerdings nur abgedruckt in NVwZ 2005, 958 ).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Die Klägerin zu 2 sieht einen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darin, dass dieses in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - (BVerwGE 108, 93 ) ausgeführt habe:.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Dies wäre aber nach ständiger Rechtsprechung für eine ordnungsgemäße Begründung der Gehörsrüge erforderlich gewesen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
    Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314 ff., unter Berufung auf Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Sie bildet einen Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. vom 17.8.2011, 3 B 36/11 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 17.8.2011 - 3 B 36.11 - BeckRS 2011, 53777 = juris Rn. 5; vom 12.1.2004 - 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, S. 314 = juris Rn. 3) und des Bundesfinanzhofs (vgl. nur BFH, Beschluss vom 20.4.2006 - VII B 332/05 - juris Rn. 12 m. w. N.) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 1 B 884/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen

    vgl. statt vieler BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 = juris, Rn. 15, und vom 17. August 2011 - 3 B 36.11 -, ZOV 2011, 222 = juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.
  • VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19

    Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 -, BeckRS 2011, 53777; Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 314) und des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 1986 - II R 167/84 -, BFHE 147, 409 ) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17.8.2011 - 3 B 36.11 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 174/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; alleinstehender, junger

    Voraussetzung sei jeweils, dass die Behörde die Ausübung ihres Rechts unter Verstoß gegen Treu und Glauben während eines langen Zeitraumes verzögert habe und dass der Bürger als Folge dieses Verhaltens darauf vertraut habe, von der Befugnis werde kein Gebrauch gemacht, sowie sich darauf eingerichtet habe; [vgl. BVerwG, Urteile vom 14.12.1989 - 3 C 30.87 -, juris Rn. 14, vom 20.12.1999 - 7 C 42.98 -, juris Rn. 28, vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, juris Rn. 15, und vom 18.08.2010 - 8 C 39.09 -, Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 2 Rn. 33; Beschlüsse vom 04.08.1993 - 3 B 7.93 -, juris Rn. 6, vom 17.08.2011 - 3 B 36.11 -, juris Rn. 5, und vom 29.08.2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 9] das sei vorliegend nicht der Fall.
  • BVerwG, 03.04.2012 - 5 B 59.11

    Rechtsgrundsätzliche Klärung des Vestoßes einer Behörde gegen den Grundsatz von

    Danach setzt die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens voraus, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 3 B 26.10 - ZOV 2011, 40 f. und vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 - ZOV 2011, 222 f.).
  • VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und

  • BVerwG, 11.07.2018 - 8 B 45.17

    Entschädigungsanspruch der Eigentümer wegen des Verlusts ihres

  • VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur

  • VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21

    Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte

  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 135.10

    Vermögenszuordnung eines Grundstücks und Finanzvermögen

  • VG Magdeburg, 01.02.2018 - 8 B 399/17

    Vermögensrechtliche Rehabilitierung; Auskehr; Ersatzgrundstücke

  • VG Magdeburg, 20.09.2017 - 9 A 589/16
  • VG Bayreuth, 14.10.2020 - B 3 K 19.305

    Förderungshöchstdauer, Verwaltungsgerichte, Amt für Ausbildungsförderung,

  • VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

  • VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18

    Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen

  • VG Berlin, 30.10.2014 - 29 K 132.14

    Zuordnung eines Grundstücks nach der Wiedervereinigung

  • VG Berlin, 05.04.2022 - 12 K 502.19
  • VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 3 S 13.01273

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; keine analoge Anwendung des BVerfG;

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11

    Unwirksamkeit einer 1993 getroffene Entscheidung über die Restitution eines

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