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   BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11   

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BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11 (https://dejure.org/2011,1409)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11 (https://dejure.org/2011,1409)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 (https://dejure.org/2011,1409)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 4 VBVG, § 5 Abs 1 VBVG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 4 VBVG, § 5 Abs 1 VBVG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten bei Anordnung der Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge mit Verfassungsrecht; Vorlageverfahren betreffend die Frage der Verfassungsgemäßheit der §§ 4, 5 Vormünder- und ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Vormündervergütung, Vergütung von Berufsbetreuern, Verfassungsrechtliche Prüfung der §§ 4, 5 VBVG, Verfassungswidrigkeit

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Vereinbarkeit der Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten bei Anordnung der Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge mit Verfassungsrecht; Vorlageverfahren betreffend die Frage der Verfassungsgemäßheit der §§ 4, 5 Vormünder- und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung von Berufsbetreuern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag gegen Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Berufsbetreuern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1642
  • BeckRS 2011, 54007
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Neben der Entscheidungserheblichkeit muss das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, begründen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung genügt ein Vorlagebeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm nachvollziehbar darlegt und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).

    Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06

    Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der letztgenannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass das vom Gesetzgeber insoweit verfolgte Ziel der Schonung der öffentlichen Kassen legitim sei und er bei der Herabsetzung des Zeitaufwandes als Bemessungsfaktor für die Vergütung der Betreuung eines Mittellosen auch nicht die Grenzen des Zumutbaren überschritten habe (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, S. 1899 = NJW-RR 2010, S. 505 ).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    bb) Das Vorlagegericht setzt sich auch nicht mit den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pauschalierung von Vergütungsregelungen bereits erarbeiteten verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinander (zu den Begründungsanforderungen insoweit bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 -, FamRZ 2007, S. 622 ).

    (2) Das Vorlagegericht stellt zudem keine Überlegungen dazu an, ob es nicht verfassungsrechtlich hinzunehmen ist, dass Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen zwangsläufig dazu führen, dass in Einzelfällen die gesetzlich festgelegte Vergütung nicht leistungsäquivalent ist (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 -, FamRZ 2007, S. 622 ).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Dementsprechend sehe auch das Bundesverfassungsgericht, dass nicht jede Betreuung bemittelter Personen notwendig besser vergütet werden müsse als die Betreuung unbemittelter Personen (Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2000, S. 729 = NJW-RR 2000, S. 1241 ).

    (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    (1) Auf die Grundsätze zum gesetzgeberischen Spielraum bei der Ausgestaltung von Gebührenordnungen, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Vergütung von Berufsbetreuern entwickelt hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ), geht der Vorlagebeschluss nicht ein.
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Wesentlich sei ebenfalls, ob eine entstehende Ungerechtigkeit nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sei (Hinweis auf BVerfGE 63, 119 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung genügt ein Vorlagebeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm nachvollziehbar darlegt und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06

    Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Der vom Oberlandesgericht München (FamRZ 2007, S. 675 ff. = NJW-RR 2007, S. 227 f.) angenommene Ausgleich durch geringeren Zeitansatz in den folgenden Quartalen komme damit nicht zum Tragen.
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
    Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Es hat die gesetzliche Regelung sowohl bezüglich der Stundensätze (BVerfG FamRZ 2000, 345 - zur von 1990 bis 1998 geltenden Gesetzeslage; vgl. auch BVerfG FamRZ 2011, 1642) als auch hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Stundenanzahl (BVerfG FamRZ 2009, 1899 Rn. 7, 10) als verfassungsgemäß angesehen.

    Dabei hat es unter anderem auf das zwangsläufige Fehlen einer Leistungsäquivalenz bei Festlegung von Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen hingewiesen (BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 20; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Ist eine Berufsbetreuung angeordnet, hat der Betreute die Kosten vorrangig aus seinem Einkommen und Vermögen zu begleichen (zur Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten: BVerfG Beschluss vom 18.8.2011 - 1 BvL 10/11).
  • BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9

    Insbesondere muss sich der Vorlagebeschluss mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 13).
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