Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6180
OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10 (https://dejure.org/2011,6180)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2011 - 3 B 247/10 (https://dejure.org/2011,6180)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2011 - 3 B 247/10 (https://dejure.org/2011,6180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 35; GG Art 12, Art 5 Abs. 3 S. 1
    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Gewerbes als Porzellanmaler und Glasmaler wegen Unzuverlässigkeit aufgrund Verursachung von Steuerschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; GewO § 35 Abs. 1 S. 1, 2
    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Gewerbes als Porzellanmaler und Glasmaler wegen Unzuverlässigkeit aufgrund Verursachung von Steuerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 54998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 10.08.2010 - 3 B 521/09

    Gewerberecht, Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05

    Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Ist dieser - wie hier - noch nicht ergangen, kommt es für die Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15. Juli 2011 - 3 B 203/10 - VG Chemnitz, Beschl. v. 27. August 2003 - 8 K 510/02 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Januar 2006, NVwZ-RR 2006, 395).
  • OVG Saarland, 30.08.2010 - 3 B 203/10

    Rundfunkberichterstattung aus Gemeinderatssitzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Ist dieser - wie hier - noch nicht ergangen, kommt es für die Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15. Juli 2011 - 3 B 203/10 - VG Chemnitz, Beschl. v. 27. August 2003 - 8 K 510/02 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Januar 2006, NVwZ-RR 2006, 395).
  • VG Chemnitz, 27.08.2003 - 8 K 510/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Ist dieser - wie hier - noch nicht ergangen, kommt es für die Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15. Juli 2011 - 3 B 203/10 - VG Chemnitz, Beschl. v. 27. August 2003 - 8 K 510/02 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Januar 2006, NVwZ-RR 2006, 395).
  • OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Sie wird auch unter Berücksichtigung sozialer Belange nicht unzulässig beschränkt (BVerwG, Urt. v. 16. März 1982, a. a. O.; Beschl. v. 12. Januar 1992, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54; Beschl. v. 8. Februar 1996, Buchholz 451.20 § 35 Nr. 6; ThürOVG, Beschl. v. 4. August 2006, GewArch 2006, 472).
  • OVG Hamburg, 31.07.1990 - Bf VI 71/90

    Unzuverlässigkeit; Gewerberecht; Kunstfreiheit; Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Im Hinblick auf den von § 35 Abs. 1 GewO bezweckten Schutz der Allgemeinheit ist im hier zu entscheidenden Fall aber wegen dieser Schutzfunktion eine erweiterte Gewerbeuntersagung geboten, weil anders die Schutzfunktion der Vorschrift nicht zu erfüllen ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 31. Juli 1990, NJW 1991, 1500).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96

    Unternehmensberatung; Gewerbe; Freier Beruf

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Denn ungeachtet der besonderen Ausprägung des Betriebs dürfte der Antragsteller im Schwerpunkt eine gewerbliche und deshalb vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung umfasste Tätigkeit ausüben (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15. Oktober 1997, GewArch 1998, 239).
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10

    Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10
    Von Bedeutung ist ferner die Entwicklung des Steuerrückstands über längere Zeit; ständig schleppender Zahlungseingang kann auch bei verhältnismäßig geringen Steuerrückständen die Unzuverlässigkeit begründen (Marcks, a. a. O., Rn. 52 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245

    Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"

    Denn der durch § 35 Abs. 1 GewO bezweckte Schutz der Allgemeinheit und von künftigen potenziellen Vertragspartnern vor den Nachteilen, die aus der Teilnahme einer gewerberechtlich unzuverlässigen Person am Wirtschaftsverkehr erwachsen können, gebietet es, dem Betroffenen bei einer nicht auflösbaren Gemengelage zwischen gewerblicher und künstlerischer Tätigkeit eine Berufung auf den Wirkbereich der Kunstfreiheit zu versagen (OVG Hamburg, U.v. 31.7.1990 - Bf VI 71/90 - NJW 1991, 1500/1501 f.; SächsOVG, B.v. 23.8.2011 - 3 B 247/10 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 416/23

    Auswahlentscheidung nach

    Steht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung der Widerspruchsbehörde noch aus, sind aktuelle Entwicklungen daher weiterhin zu berücksichtigen (vgl. zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit: Beschlüsse des Senats vom 27.01.2006 - 6 S 1860/05 -, NVwZ-RR 2006, 395 und vom 08.11.2004 - 6 S 593/04 -, GewArch 2005, 84 ; ebenso SächsOVG, Beschluss vom 23.08.2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13

    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche

    Denn für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten außer Betracht bleiben müssen (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 29. Juli 1993 - 1 C 3.92 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 6; st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 27.02.2013 - 3 B 354/12

    Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang

    Diese Ausführungen gelten entsprechend bei der Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten (SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 158/18

    Versicherungsmakler; ungeordnete Verhältnisse; Schuldnerverzeichnis; Vorlage

    Denn die Herausnahme eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben ist notwendig, um die Allgemeinheit und/oder die im Betrieb Beschäftigten vor Nachteilen zu schützen (SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.; Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 18 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.09.2019 - 6 B 4/19

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Begründung des Sofortvollzugs; Geständnis im

    Ist dieser - wie hier nach Kenntnis des Senats - noch nicht ergangen, kommt es für die Prognoseentscheidung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 A 363/14

    Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche

    In seinem Beschluss vom 23. August 2011 (- 3 B 247/10 -, juris Rn. 8) hat er hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14

    Gewerbeuntersagung, Prozesskostenhilfe, Unzuverlässigkeit, Insolvenzverfahren,

    Im Anschluss an die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts, die sich der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen zu Eigen macht, ist festzuhalten, dass es für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids ankommt (SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, Rn. 6; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht