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   BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11   

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https://dejure.org/2011,182
BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11 (https://dejure.org/2011,182)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2011 - 2 BvR 449/11 (https://dejure.org/2011,182)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11 (https://dejure.org/2011,182)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 137 StPO; § 147 Abs. 4 StPO
    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der Bevollmächtigung); Willkürverbot; Rechtsschutzbedürfnis (Wiederholungsgefahr)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Vollmachtsvorlage, Erforderlichkeit

  • openjur.de

    § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO; Art. 3 Abs. 1 GG
    Zum Anspruch eines Verteidigers auf willkürfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts - Verletzung des Verbotes objektiver Willkür

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 147 Abs 1 StPO, § 147 Abs 4 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts - Verletzung des Verbotes objektiver Willkür - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 147 Abs 1 StPO, § 147 Abs 4 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts - Verletzung des Verbotes objektiver Willkür - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur unzulässigen Beschränkung der Akteneinsicht eines Strafverteidigers auf der Geschäftsstelle des Gerichts und zur Verletzung des Verbotes objektiver Willkür

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Akteneinsicht nur auf Geschäftsstelle des Amtsgerichts: "Objektiv willkürlich"!

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verteidigers auf willkürfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht

  • archive.org PDF
  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 147 StPO
    Strafverfahren: Akteneinsicht durch Anwalt auch ohne Vollmachtsurkunde

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts - Verletzung des Verbotes objektiver Willkür - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts - Verletzung des Verbotes objektiver Willkür - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 4 S. 2
    Anspruch eines Verteidigers auf willkürfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzulässige Beschränkung von Akteneinsicht eines Strafverteidiger auf Geschäftsstelle des Gerichts - Verletzung des Verbotes objektiver Willkür Art 3 Abs 1 GG> - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Willkür am Jugendgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht auch ohne schriftliche Strafprozessvollmacht

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Beschränkung der Akteneinsicht eines Strafverteidigers

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 3 GG, § 147 StPO
    Strafverfahren: Akteneinsicht durch Anwalt auch ohne Vollmachtsurkunde

Besprechungen u.ä. (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Gratulation zum "Triumph im Vollmachtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht”

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 3 GG, § 147 StPO
    Strafverfahren: Akteneinsicht durch Anwalt auch ohne Vollmachtsurkunde

  • wordpress.com (Kurzanmerkung)

    Das BVerfG unterstützt "Vollmachtsvorlageverweigerer"

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verteidiger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht und über deren Durchführung willkürfrei entschieden wird

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 141
  • AnwBl 2012, 280
  • AnwBl Online 2012, 83
  • BeckRS 2011, 55174
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (31)

  • AG Gladbeck, 08.02.2011 - 8 Ls 5/11
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11
    Die Verfügungen des Amtsgerichts Gladbeck vom 25. Januar 2011 - 8 Ds-50 Js 1488/10-6/11 - und vom 25. Januar 2011 - 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Im Verfahren 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11 lag einem weiteren Angeschuldigten zur Last, als Heranwachsender eine andere Person angegriffen und verletzt zu haben.

    Im Verfahren 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11 lehnte der Beschwerdeführer für den Angeschuldigten den Vorsitzenden wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

    Im Ausgangsverfahren 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11 stellt sich die Frage der Bevollmächtigung nicht mehr, da der Beschwerdeführer zwischenzeitlich zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist.

  • AG Gladbeck, 07.02.2011 - 8 Ds 6/11
    Auszug aus BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11
    Die Verfügungen des Amtsgerichts Gladbeck vom 25. Januar 2011 - 8 Ds-50 Js 1488/10-6/11 - und vom 25. Januar 2011 - 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Im Verfahren 8 Ds-50 Js 1488/10-6/11 lag dem damaligen Angeschuldigten zur Last, als Heranwachsender einen Verkehrsunfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.

    Im Verfahren 8 Ds-50 Js 1488/10-6/11 zeigte ein in Berlin ansässiger Rechtsanwalt schriftlich die Vertretung einer Versicherung an und bat um Akteneinsicht.

    Im Ausgangsverfahren 8 Ds-50 Js 1488/10-6/11 hat der Beschwerdeführer zwischenzeitlich Akteneinsicht erhalten.

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missgedeutet wird (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 87, 273 ; 96, 189 ; 112, 185 ; speziell zur teilweisen Verweigerung von Akteneinsicht BVerfGE 62, 338 ).

    b) Es bedarf keiner Entscheidung, ob auch ein Verstoß gegen Art. 12 GG vorliegt (vgl. BVerfGE 62, 338 ).

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Ob für die Fälle einer willkürlichen Beschneidung des Einsichts- und Besichtigungsrechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11, NJW 2012, 141, 142) etwas anderes gilt, bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 26 Sch 1/20

    Verein haftet für Pyrotechnik

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011 - 2 BvR 449/11 -, NJW 2012, 141, 142; Senat, Beschluss vom 28.11.2019 - 26 Sch 17/18 -, juris).
  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Die geltend gemachte Grundrechtsverletzung hat besonderes Gewicht, da zu besorgen ist, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht hinreichend gewahrt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11 -, juris, Rn. 25), und die angegriffene Entscheidung in ihrer Wirkung geeignet ist, Strafgefangene und im Maßregelvollzug Untergebrachte von der Wahrnehmung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten abzuhalten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 6, 353 ; 18, 83 ).
  • KG, 14.10.2015 - 4 Ws 78/15

    Erfolgreiche Beschwerde im Anhörungsrügeverfahren

    Allerdings kann im Einzelfall eine entgegen ansonsten regelmäßiger Übung (nur) einem bestimmten Verteidiger ohne sachgerechten Grund und somit willkürlich verweigerte Überlassung zur Mitnahme der Verfahrensakten den betroffenen Verteidiger in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Abs. 1 GG verletzen (vgl. BVerfG NJW 2012, 141).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 26 Sch 17/18

    Schiedsverfahren: Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss v. 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28; Beschluss v. 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, Rn. 64, jeweils zit. nach juris).

    Dem Willkürverbot kommt allerdings für Entscheidungen staatlicher Gerichte nur in Ausnahmefällen Bedeutung zu, weil die Gesetzesauslegung und -anwendung Sache der dafür zuständigen Fachgerichte ist und daher keiner Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28).

  • OLG Hamm, 15.11.2012 - 15 W 261/12

    Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von Grundbucheinsicht

    Die von dem Beteiligten angeführte Entscheidung des BVerfG vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11 (= NJW 2012, 141) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Das fertiggestellte und zu den Akten genommene Hauptverhandlungsprotokoll (§ 271 StPO) unterliegt zwar gemäß § 147 StPO dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - StB 43/80, BGHSt 29, 394); einen Anspruch auf Übersendung der in Papierform geführten Akte, erst recht innerhalb einer kürzeren Frist als der des § 345 Abs. 1 StPO, sieht § 32f Abs. 2 StPO aber nicht vor (vgl. (zur insoweit unveränderten Rechtslage vor Inkrafttreten des § 32f StPO) BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 337/07; dazu BVerfG, Beschluss vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2022 - 26 Sch 16/21

    Aufhebungsantrag Schiedsverfahren: Anforderungen an Beschwer durch Schiedsspruch

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28; Beschluss vom 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, Rn. 64, jeweils zit. nach juris).

    Dem Willkürverbot kommt allerdings für Entscheidungen staatlicher Gerichte nur in Ausnahmefällen Bedeutung zu, weil die Gesetzesauslegung und -anwendung Sache der dafür zuständigen Fachgerichte ist und daher keiner Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28).

  • SG Kassel, 02.12.2015 - S 7 AS 556/13

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    So hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 14.09.2011 (2 BvR 449/11, Juris) entschieden, dass - in dortigem strafgerichtlichen Verfahren - ein Strafverteidiger Anspruch darauf habe, dass über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht und über seine Durchführung willkürfrei entschieden werde.
  • OLG Frankfurt, 02.04.2020 - 26 Sch 14/19

    Antrag auf Aufhebung von Schiedsspruch, mit dem Schiedsklage auf Abfindugszahlung

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28; Beschluss vom 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, Rn. 64, jeweils zit. nach juris).

    Dem Willkürverbot kommt allerdings für Entscheidungen staatlicher Gerichte nur in Ausnahmefällen Bedeutung zu, weil die Gesetzesauslegung und -anwendung Sache der dafür zuständigen Fachgerichte ist und keiner Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2011, 2 BvR 449/11, Rn. 28).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2023 - 2 ORbs 35 Ss 334/23

    Anspruch auf Informationsgewährung im Bußgeldverfahren

  • OLG Frankfurt, 01.04.2020 - 26 Sch 6/20

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs wegen Verstoß gegen den Grundsatz des

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