Rechtsprechung
OLG Köln, 11.11.2011 - I-6 U 188/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zulässige Testergebnis-Werbung auch mit schwer leserlicher Fundstelle?
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 5
- webshoprecht.de
Zur Pflicht zur Angabe der Fundstelle bei Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest
- JurPC
Testergebnisse
- info-it-recht.de
Zur schwer lesbaren Fundstelle einer Testergebnis-Werbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fundstellenangabe bei Verwendung eines Testsiegels
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fundstellenangabe bei Verwendung eines Testsiegels
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Fundstellenangabe bei Werbung mit Testsiegel zwingend
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.08.2011 - 31 O 327/11
- OLG Köln, 26.09.2011 - 6 U 188/11
- OLG Köln, 11.11.2011 - I-6 U 188/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 484
- BeckRS 2012, 31
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 10.07.2020 - 6 U 284/19
Hinweis auf "Testsieger" muss Fundstelle angeben
Aus der Entscheidung des OLG Köln vom 11.11.2011 (6 U 188/11) ergebe sich nichts anderes.Wie der Senat bereits im Verfahren 6 U 188/11 im Hinweisbeschluss vom 26.09.2011 ausgeführt hat, macht es für den angesprochenen Verkehr keinen Unterschied, ob die Werbung durch einen gesonderten Zusatz geschieht oder dadurch, dass eine das Testergebnis abbildende Produktverpackung dargestellt wird.
- LG Köln, 29.10.2019 - 33 O 55/19
Schriftgröße des Hinweises auf die Fundstelle bei Werbung mit Testurteil
Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 11.11.2011 - 6 U 188/11 dazu ausgeführt:. - LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren …
Gerade hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von einer Werbung mit Testergebnissen, deren Fundstellen entweder überhaupt nicht angegebenen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.11.2011 - 6 U 188/11 = BeckRS 2012, 00031) oder nur durch ein "Herunterscrollen" der aufgerufenen Internetseite (…vgl. BGH, aaO.) beziehungsweise über einen Fußnotenzusatz aufgefunden werden können (…Köhler/Bornkamm, aaO.).