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   OLG Köln, 17.01.1984 - 22 U 235/83   

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https://dejure.org/1984,16172
OLG Köln, 17.01.1984 - 22 U 235/83 (https://dejure.org/1984,16172)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.1984 - 22 U 235/83 (https://dejure.org/1984,16172)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 22 U 235/83 (https://dejure.org/1984,16172)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 6601
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2014 - 1 U 49/14

    Bauvertrag: Träger des Diebstahlsrisikos hinsichtlich der auf der Baustelle

    Dabei liegt es auch regelmäßig in seinem organisatorischen Ermessen, ob er die von ihm benötigten Materialien und Hilfsmittel all abendlich von der Baustelle abzieht - was er aufgrund des damit verbundenen Aufwandes regelmäßig unterlassen wird - oder diese auf der Baustelle belässt (OLG Köln, Urteil vom 17.01.1984 - 22 U 235/83 - BeckRS 2012, 06601).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 17/14

    Diebstahl von Gerüstbauteilen

    Das gilt jedenfalls für sog. selbständige Gerüstverträge, bei welchen im Gegensatz zu sog. unselbständigen Gerüstverträgen der Aufbau und die Montage des Gerüsts nicht im Rahmen einer (ohnehin) geschuldeten Werkleistung erfolgt und nur eine Nebenleistung dazu darstellt, sondern ein Gerüsterrichtungs-, -überlassungs- und -demontagevertrag wie im vorliegenden Fall mit einem selbstständigen Gerüstbauer geschlossen wird ( Locher in Festschrift Gelzer, 1991, S. 347; Schmidt , NJW-Spezial Heft 8/2011, S. 236; Korbion in: Ingenstau/Korbion/Katzenburg, VOB, 18. Aufl. 2013, § 1 VOB/A, Rn. 26 ff., 29; Palandt- Sprau , BGB, 73. Aufl. 2014, vor § 631, Rn. 27; OLG Hamm, Urt. v. 19.3.2012, 17 U 30/11, Rn. 58 zitiert nach Juris; KG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, 11 U 64/08, Rn. 5 zitiert nach Juris; AG Köln, Urt. v. 29.6.2010, 147 C 80/10, Rn. 11 zitiert nach Juris, wohl auch OLG Köln, Urt. v. 17.1.1984, 22 U 235/83, Rn. 12 zitiert nach Juris).
  • KG, 05.08.2009 - 11 U 64/08

    Diebstahl des Bauaufzugs: Wer trägt das Risiko?

    Eine abweichende Beurteilung hinsichtlich der Anwendung von § 4 Nr. 5 VOB/B ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des OLG Köln vom 17. Januar 1984 — 22 U 235/83 geboten, da es sich dort um eine nicht vergleichbare Fallgestaltung handelt.
  • AG Köln, 29.06.2010 - 147 C 80/10

    Auftraggeber muss Gerüste gegen Diebstahl sichern!

    Werden Gerüste dem Auftraggeber auf der Baustelle vollständig überlassen, sind von diesem Sicherungsmaßnahmen gegen einen möglichen Diebstahl der Gerüste zu treffen (OLG Köln, Urt. v. 17.01.1984, 22 U 235/83; Schneeweiß/Lambert in: Beck"scher VOB-Kommentar (Teil C), 2. Aufl. 2008, DIN 18451 Rn.104).
  • LG Potsdam, 05.11.2013 - 3 O 269/13

    Gerüstbauvertrag: Schadensersatzanspruch des Gerüstbauers gegen den Auftraggeber

    Als Schutzpflicht lässt sich demnach zunächst nur allgemein postulieren, dass von dem Auftraggeber, dem ein Gerüst auf der Baustelle überlassen wurde, Sicherungsmaßnahmen gegen einen möglichen Diebstahl zu treffen sind (vgl. auch OLG Köln v. 17.1.1984, 22 U 235/83, Rn. 6).
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