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   OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11 Rae, 15 U 1624/11   

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https://dejure.org/2012,10315
OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11 Rae, 15 U 1624/11 (https://dejure.org/2012,10315)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.2012 - 15 U 1624/11 Rae, 15 U 1624/11 (https://dejure.org/2012,10315)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 15 U 1624/11 Rae, 15 U 1624/11 (https://dejure.org/2012,10315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung des Rechtsstreits durch einen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, Formwechsel, GbR, Gesellschaftsrecht, PartGG, Partnerschaftsgesellschaft, Umwandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 9673
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Er hat seinen Anwalt wahrheitsgemäß über die tatsächlichen Umstände seiner Rechtsangelegenheit zu unterrichten (BGH, NJW 1996, 2929; WM 1997, 1392; WM 1998, 1542; Gehrlein, S. 23; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 568).

    Solange der Rechtsanwalt die Unrichtigkeit der Angaben des Mandanten nicht kennt oder kennen muss, darf er auf deren Richtigkeit vertrauen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1997, 1392; Gehrlein, S. 22 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 570).

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Weiter muss der Mandant über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs informiert werden (BGH, NJW 2009, 1589 m.w.N.; Gehrlein, S. 33 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 792 ff.).

    Er muss ihn - lediglich - so umfassend und erschöpfend über die Rechtslage belehren, dass der Mandant die Chancen und Risiken der Prozessführung einschätzen und daher eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber treffen kann, ob er dem Vergleichsangebot der Gegenseite nähertreten will oder nicht (vgl. BGH, NJW 2009, 1589 m.w.N.; Gehrlein, S. 33 f.).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, NJW 2008, 2041 m.w.N.; NJW-RR 2008, 1235; Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 2010, S. 24; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 538 ff.).

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, NJW 2008, 2041; NJW-RR 2008, 1235; Gehrlein, S. 24).

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, NJW 2008, 2041 m.w.N.; NJW-RR 2008, 1235; Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 2010, S. 24; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rn. 538 ff.).

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (BGH, NJW 2008, 2041; NJW-RR 2008, 1235; Gehrlein, S. 24).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Erscheint jedoch nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und ist deren rechtliche Bedeutsamkeit für den Mandanten nicht ohne Weiteres ersichtlich, darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1998, 1542; Gehrlein, S. 22 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 563 ff.).

    Solange der Rechtsanwalt die Unrichtigkeit der Angaben des Mandanten nicht kennt oder kennen muss, darf er auf deren Richtigkeit vertrauen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1997, 1392; Gehrlein, S. 22 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 570).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 23/04

    Pflichten des Rechtsanwalts; Beratung über ausgefallene Rechtsmaterie

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Erscheint jedoch nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und ist deren rechtliche Bedeutsamkeit für den Mandanten nicht ohne Weiteres ersichtlich, darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1998, 1542; Gehrlein, S. 22 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 563 ff.).

    Solange der Rechtsanwalt die Unrichtigkeit der Angaben des Mandanten nicht kennt oder kennen muss, darf er auf deren Richtigkeit vertrauen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1997, 1392; Gehrlein, S. 22 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 570).

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Erscheint jedoch nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und ist deren rechtliche Bedeutsamkeit für den Mandanten nicht ohne Weiteres ersichtlich, darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1998, 1542; Gehrlein, S. 22 f.; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 563 ff.).

    Er hat seinen Anwalt wahrheitsgemäß über die tatsächlichen Umstände seiner Rechtsangelegenheit zu unterrichten (BGH, NJW 1996, 2929; WM 1997, 1392; WM 1998, 1542; Gehrlein, S. 23; Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 568).

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG, NZA 2011, 571 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 222/09

    Rechtsanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwalts hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Zwar trifft es zu, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von einem Vergleich abraten muss, wenn dieser für den Mandanten eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, NJW 2010, 1357; Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 222/09).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
    Zwar trifft es zu, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von einem Vergleich abraten muss, wenn dieser für den Mandanten eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, NJW 2010, 1357; Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 222/09).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

  • OLG Jena, 08.05.2002 - 2 U 764/01

    Urheberschutzfähigkeit eines Plakatentwurfs; Einräumung eines Nutzungsrechts zur

  • LAG Sachsen, 14.07.1999 - 2 Sa 34/99

    "Datenklau" als Kündigungsgrund

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 162/03

    Begriff der Rechtsnachfolge einer Großbank

  • BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02

    Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZR 150/93

    Anforderungen an die Aufklärung des Rechtsanwalts hinsichtlich des

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 279/97

    Weiterführung des Familiennamens bei Umwandlung der Anwaltssozietät in

  • OLG Brandenburg, 11.04.2018 - 11 U 123/16

    Anwaltsdienstvertrag: Anspruch des Auftraggebers auf Einsicht in die Handakten

    Bei der Umwandlung der GbR in eine Partnergesellschaft handelt es sich nämlich nicht um eine Rechtsnachfolge, sondern um einen identitätswahrenden Rechtsformwechsel (hierzu ausführlich OLG München, Urteil vom 02.05.2012, Az.: 15 U 1624/11, juris).
  • OLG Hamm, 07.05.2013 - 4 U 192/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung des Briefkopfes einer Anwaltssozietät im

    Bei der Umwandlung der GbR in eine Partnergesellschaft handelt es sich nämlich nicht um eine Rechtsnachfolge - mit den damit ggf. verbundenen Problemen im Hinblick auf die Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu BGH GRUR 2007 995 - Schuldnachfolge ) -, sondern um einen identitätswahrenden Rechtsformwechsel (hierzu ausführlich OLG München BeckRS 2012, 09673 m.w.N.; Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 7 PartGG Anm. 13).
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