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   LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10   

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LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10 (https://dejure.org/2012,5596)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2012 - 4b O 273/10 (https://dejure.org/2012,5596)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2012 - 4b O 273/10 (https://dejure.org/2012,5596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Patentrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff einer Mobilstation auf einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit der Nutzerklasse" auf Unterlassung und Rechnungslegung; Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch betreffend dem Vertrieb ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    UMTS-Mobilstation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 31 Abs. 1; AEUV Art. 102
    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff einer Mobilstation auf einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit der Nutzerklasse" auf Unterlassung und Rechnungslegung; Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch betreffend dem Vertrieb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 9682
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (28)

  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Die hiesige Streithelferin zu 1) erbrachte zur Abweisung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil im Verfahren LG Mannheim, 7 0 94/08, vom 27. Februar 2009, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7, 5 Mio EUR (vgl. Anlagenkonvolut S&S 22).

    Mit Ausnahme der - zudem gegenüber dem Patentamt abzugebenden - generellen Verzichtsmöglichkeit in § 23 PatG kennt das deutsche Recht keine dingliche Rechtsfigur, wodurch die Geltendmachung von aus einer Patentverletzung resultierenden Ansprüchen, insbesondere derjenigen auf Unterlassung, dinglich ausgeschlossen werden könnten (so auch LG Mannheim InstGE 11, 9, 12 - UMTS-fähiges Mobiltelefon; InstGE 13, 65, 73 f. - UMTS-fähiges Mobiltelefon II), so dass sich aus den ETSI-FRAND-Erklärungen Fs insgesamt kein dingliches Nutzungsrecht herleiten lässt.

    Mangels eines Verbotsverzichts und eines Stillhalteabkommens stellt sich die Frage nach einem Sukzessionsschutz über § 15 Abs. 3 PatG bzw. eines Schutzes des Lizenzsuchers auch gegenüber dem Erwerber des Patents nach §§ 413, 404 BGB nicht (verneinend jeweils LG Mannheim, InstGE 11, 9, 13 - UMTS-fähiges Mobiltelefon).

    Vor diesem Hintergrund fehlt es bereits an der für eine Nichtigkeit unter anderem bestehenden Voraussetzung, dass eine Beschränkung des Wettbewerbs bewirkt wurde bzw. bezweckt war (vgl. im Ergebnis auch LG Mannheim InstGE 11, 9, Leitsatz Nr. 3b - UMTS-fähiges Mobiltelefon I, dort zu Art. 81 Abs. 1 EG).

    Denn die Streithelferin zu 1) verhielt sich zumindest im Übrigen gerade nicht so, als sei ein entsprechender Lizenzvertrag mit der Klägerin bereits zustande gekommen: Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbrachte Sicherheitsleistung in Höhe von 7, 5 Mio. EUR (siehe Anlage S&S 22) - die sich überdies auf die Verfahren LG Mannheim 7 O 94/08 bzw. OLG Karlsruhe 6 U 38/09 bezieht - ist einer Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB nicht gleichzusetzen.

    Auszugehen ist von folgendem Grundsatz (vgl. LG Mannheim, InstGE 11, 9 - UMTS-fähiges Mobiltelefon, Leitsatz Nr. 2): Auch einer reinen Patentverwertungsgesellschaft steht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu.

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Die Rechtsauffassung der Beklagten ist mit den Grundsätzen der BGH-Entscheidung "Orange-Book" (BGH GRUR 2009, 694) nicht in Einklang zu bringen, wonach für das Rechtsverhältnis zwischen dem Inhaber eines standardessentiellen Patents und Lizenzsuchenden Folgendes gilt:.

    Vielmehr hob der BGH in allgemeiner Weise hervor, dass der Patentinhaber sich nicht auf ein bedingtes Angebot des Lizenzsuchers einlassen müsse (BGH, GRUR 2009, 694, 696 - Orange-Book).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Ein solcher kann allenfalls in Bezug auf das Unterlassungs- und das Rückrufgebot in Betracht kommen, da ein (Schadenersatz-)Feststellungsanspruch keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und im Rahmen der Auskunft und Rechnungslegung ein Wirtschaftsprüfervorbehalt eingeräumt wurde (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf GRUR 1979, 188).

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07

    Seeing is Believing

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Vor diesem Hintergrund beinhaltet eine Lizenzbereitschaftserklärung lediglich eine deklaratorische Konkretisierung eines kraft Kartellrechts (Art. 102 AEUV, §§ 19 f. GWB) ohnehin bestehenden Abschlusszwanges (vgl. zu § 11 UrhG BGH, GRUR 2009, 1052 - Seeing is Believing; Kühnen, a.a.O., Rn 1298).

    Soweit in der Entscheidung BGH, GRUR 2009, 1052 teilweise von einer "Verstärkung" die Rede ist, ändert dies nichts daran, dass aus einer Lizenzbereitschaftserklärung grundsätzlich keine über das gesetzliche Kartellrecht hinausgehenden Verpflichtungen des Rechteinhabers resultieren.

  • LG Mannheim, 23.10.2009 - 7 O 125/09

    Gebrauchsmusterschutz: Anwendbares Recht für eine auf der Grundlage einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Danach kommt bei Patent- und Gebrauchsmusterrechten, wie allgemein bei Immaterialgüterrechten als Schutzstatut das Recht des Staates zur Anwendung, für dessen Territorium der Schutz beansprucht wird (Staudinger/Fezer/Koos, EGBGB/IPR, Neubearbeitung 2010, Rn 1041; LG Mannheim, InstGE 11, 215, Leitsatz Nr. 1; InstGE 13, 65, 71 f. - UMTS-fähiges Mobiltelefon II).

    Für die Annahme einer Rechtswahl genügt es nicht, dass sämtliche Folgen aus der FRAND-Erklärung eines Mitgliedes im Verhältnis zu Dritten französischem Recht unterfallen sollten (vgl. LG Mannheim, InstGE 11, 215, 216 - UMTS-fähige Mobilstation; a.A.: Straus, GRUR Int. 2011, 469, 476 ff. m.w.N.).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Richtig ist zwar, dass bei der Anwendung des § 139 PatG - soweit das Gemeinschaftsrecht reicht - der europarechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 579 ff.; GRUR 2009, 599 ff; vgl. Heusch, in: Festschrift Meibom 2010, S. 135 ff.; vgl. Art. 3 Abs. 2und Erwägungsgrund 17 der Enforcement-Richtlinie (RL 2004/48/EG)).
  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07

    Trägerplatte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Entscheidend ist der technische Sinngehalt, der dem Wortlaut des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht beizumessen ist (BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH GRUR 2009, 655 - Trägerplatte; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2011, I-2 U 3 /11).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Selbst dann, wenn es sich bei der Figur 3c um das in der Klagepatentschrift einzige beschriebene Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß empfangenen Bitmusters handeln sollte, könnte dieses nur dann den Sinngehalt des Anspruchs 1 beschränken, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Ausführungsform ausnahmsweise den Schutzbereich des Anspruchs begrenzt, weil dessen technische Lehre das Einhalten der Vorgaben des Ausführungsbeispiels zwingend voraussetzt (BGH GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Das Schutzlandprinzip, welches nunmehr in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II-VO") für Ansprüche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen aus der Zeit nach dem 11.1.2009 kodifiziert ist (vgl. Artt. 31 f. Rom II-VO) und schon zuvor der ganz herrschenden Meinung entsprach, besagt, dass die Schutzwirkungen eines Patents dem Schutzrechtsstatut unterliegen, sich also die Rechtswirkungen eines Lizenzrechts notwendigerweise nach dem Recht des Schutzlandes des lizensierten Rechts richten (BGH; GRUR 1992, 697 f. - ALF; BGHZ 126, 252, 255 - Folgerecht bei Auslandsbezug; BGHZ 136, 380, 386 ff. - Spielbankaffäre; Benkard/Ullmann, PatG, 10. Auflage, § 15 Rn 225 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 U 136/11

    Gemeinschaftsrechtliches Patentrecht: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
    Allenfalls wäre die Frage aufzuwerfen, ob dem Patentinhaber im Falle des Angriffes auf die Rechtsbeständigkeit des Patentes zumindest ein Kündigungsrecht im Lizenzvertrag einzuräumen ist (bejahend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 2012, Az.: 6 U 136/11).
  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

  • EuGH, 19.02.2009 - C-557/07

    LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten - Art. 104 § 3 der

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Passier-/Blockiervorrichtung

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2000 - 7 U 273/98

    Ansprüche einer in den Niederlanden ansässigen Erbengemeinschaft wegen der Anlage

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

  • LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09

    Patentverletzung: Auslegung des Anspruchswortlauts eines ein Verfahren zum

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09

    Lizenzvertrag: Verpflichtung zum Vertragsabschluss auf Grund eines Vorvertrages;

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11

    Zwangsvollstreckung: Interessenabwägung im Zusammenhang mit der Frage der

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

    Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand ist gegenüber einem Unterlassungsanspruch wegen Patentverletzung nach Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG ein zulässiges Verteidigungsmittel, unabhängig davon, ob ein Beklagter die Benutzung des Patents bestreitet oder nicht (BGH, GRUR 2009, 694 - Orange-Book-Standard; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 405 - GPRS-Zwangslizenzeinwand III; OLG Karlsruhe, GRUR 2012, 736 - GPRS-Zwangslizenzeinwand II; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 177 - Orange-Book-Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Düsseldorf, Urteil v. 11.12.2012, 4a O 54/12; LG Düsseldorf, …

    Besondere Umstände in der Person des Patentinhabers oder des Verletzers oder besondere Arten von Patenten sind für die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs grundsätzlich nicht notwendig (LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Mannheim, NJOZ 2009, 1458 - FRAND-Erklärung).

    Nur dann kann einen Patentinhaber vernünftigerweise der Vorwurf treffen, durch Weigerung der Annahme eines solchen Angebotes den Lizenzsucher - im Vergleich zu anderen Lizenznehmern - zu diskriminieren (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 124 - GPRS-Zwangslizenz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 177 - Orange-Book-Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Mannheim, Mitt. 2012, 120 - Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand).

    Die Lizenzbereitschaftserklärung schafft mithin nur eine weitere Grundlage für die Erteilung einer FRAND-Lizenz, für die der Lizenzsucher - wie jeder andere Lizenzwillige - ein entsprechendes Verlangen formulieren muss (OLG Karlsruhe, InstGE 12, 220 - MP3 Standard; LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Düsseldorf, Mitt. 2012, 238 - MPEG-2-Standard XXIII; LG Mannheim, InstGE 13, 65 - UMTS-fähiges Mobiltelefon II; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rn. 1459).

  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Dabei kann dahinstehen, ob die Klägerin auf dem hier im Verhältnis zur Beklagten und deren Lieferanten relevanten Technologiemarkt, über dessen räumliche und sachliche Abgrenzung die Parteien streiten, aufgrund des Klagepatents (ggf. i.V.m. den übrigen von ihr gehaltenen, angeblich standardessentiellen Patenten) eine marktbeherrschende Stellung hat, insbesondere ob eine solche schon aufgrund des Standardisierungsverfahrens und insbesondere der FRAND-Erklärung zu vermuten sein kann, oder nicht mehr geprüft werden muss (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 1709; LG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2014 - 4b O 273/10, juris Rn. 206).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2014 - 2 U 86/09

    Berechtigung zur Geltendmachung einer Patentverletzung

    Da die Einräumung einer ausschließlichen Lizenz als dinglicher Rechtsakt im Sinne einer beschränkten Übertragung bzw. Teilrechtsabspaltung vom Mutterrecht zu verstehen ist (Busse/Hacker, Patentgesetz, 7. Aufl., § 15 Rdnr. 58 m. w. Nachw.), ist auf die Einräumung einer solchen Lizenz wie bei einer Vollübertragung zwingend das Schutzlandprinzip anzuwenden (Busse/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 157; vgl. hierzu auch LG Mannheim, InstGE 13, 65 - UMTS-fähiges Mobiltelefon II; LG Düsseldorf, Urt. v. 24.04.2012 - 4b O 273/10, juris; Urt. v. 11.12.2012 - 4a O 54/12, juris; Benkard/Ullmann, a.a.O., § 15 PatG Rdnr. 225).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
    Sie ist deklaratorischer Natur und gibt Dritten damit keinen Anspruch auf Einräumung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen (so auch schon: LG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az.: 4b O 273/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
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