Rechtsprechung
AG Siegen, 08.02.2012 - 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bußgeldverfahren
- verkehrslexikon.de
Keine Allgemeine Bauartgenehmigung - ABG - für eine abgedunkelte Folie auf den Seitenscheiben zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Anbringungs einer getönten Folie an den vorderen Seitenscheiben eines PKW
- bussgeldsiegen.de
Anbringung von getönten Folien an den vorderen Seitenscheiben - Ordnungswidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Anbringungs einer getönten Folie an den vorderen Seitenscheiben eines PKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 14998
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Göttingen, 30.09.2009 - 1 A 322/07
Entfernung von Scheibenfolien von Kraftfahrzeugscheiben
Auszug aus AG Siegen, 08.02.2012 - 431 OWi 876/11
Dadurch wird aber die Bestimmung des § 40 Absatz 1 StVZO nicht außer Kraft gesetzt, der vorschreibt, dass Scheiben aus Sicherheitsglas und die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (also die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben) klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen (vgl. Urteil VG Göttingen vom 30.09.2009 - Az. 1 A 322/07 - zitiert nach Juris).Der bloße Umstand, dass die Rechtswidrigkeit der konkreten Verwendung der Folien vom TÜV-Prüfer übersehen worden ist, ersetzt weder eine Allgemeine Bauartgenehmigung noch eine Einzelgenehmigung (vgl. Urteil VG Göttingen vom 30.09.2009 - Az. 1 A 322/07 - zitiert nach Juris).
- OLG Hamm, 05.03.2009 - 2 Ss OWi 71/09
Ahndung eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit durch ein im europäischen …
Auszug aus AG Siegen, 08.02.2012 - 431 OWi 876/11
Ein Verstoß gegen § 40 Abs. 1 Satz 3 StVZO stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69a Abs. 3 Nr. 12 StVZO dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5.3.2009 - 2 Ss OWi 71/09).
- OLG Koblenz, 10.10.2019 - 3 OWi 6 SsRs 299/19
Erlöschen der Fahrzeug-Betriebserlaubnis bei nichtgenehmigter Scheibenfolie
Als Auffangtatbestand wäre auch ein Verstoß gegen §§ 40 Abs. 1 S. 3, 69a Abs. 3 Nr. 12 StVZO, 24 StVG (Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorgaben aus § 40 Abs. 1 S. 3 StVZO) in Betracht gekommen, der keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer voraussetzt (vgl. insoweit AG Siegen, Urteil vom 08.02.2012 - 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11, BeckRS 2012, 14998; hier wurde wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts lediglich auf Grundlage des genannten Ordnungswidrigkeitstatbestands ein Bußgeld gegen den Betroffenen verhängt, von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis wurde nicht ausgegangen).