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   OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12   

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https://dejure.org/2012,17143
OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12 (https://dejure.org/2012,17143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2012 - 1 Ws 3/12 (https://dejure.org/2012,17143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 (https://dejure.org/2012,17143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 EMRK, Art 6 EMRK, § 57b StGB, § 136 StPO, § 136a StPO
    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme wegen eines Verstoßes gegen die EMRK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beruhen; Drohung; Erzwingung; Folter; Folterverbot; Geständnis; Menschenrechtskonvention; Strafverfahren; Verwertbarkeit; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegrund - Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme wegen eines Verstoßes gegen die EMRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Keine Wiederaufnahme für Gäfgen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Magnus Gäfgen - Keine Wiederaufnahme des Verfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Magnus G. scheitert mit Wiederaufnahmeantrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 15152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Auch der behauptete Verstoß gegen die Regelung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zieht allenfalls ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben in der Beschuldigtenvernehmung nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.1992 - 4 StR 126/92, Beschluss vom 27.2.1992 - 5 StR 190/91, KK-Diemer, a.a.O. § 136 StPO Rz. 26).
  • OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Die dort vorgeschriebene Form des Antrags (Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt oder Anbringung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) soll sicherstellen, dass dem Wiederaufnahmegericht ein nach tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten geordneter, schlüssiger Wiederaufnahmevortrag unterbreitet wird, der es ihm erspart, das Ziel und die tatsächlichen Grundlagen des Wiederaufnahmeantrags selbst aus den Akten heraussuchen zu müssen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.1999 - 1 Ws 157/99).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Auch der behauptete Verstoß gegen die Regelung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zieht allenfalls ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben in der Beschuldigtenvernehmung nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.1992 - 4 StR 126/92, Beschluss vom 27.2.1992 - 5 StR 190/91, KK-Diemer, a.a.O. § 136 StPO Rz. 26).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Eine vom Verurteilten erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg mit Beschluss vom 14.12.2004 (Az: 2 BvR 1249/04) gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen.
  • OLG Jena, 10.03.2008 - 1 Ws 91/08

    Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Es müssen ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen, wobei der Zweifelssatz in diesem Zusammenhang keine Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a. a. O. Rdnr. 10; Senatsbeschlüsse v. 14.5.2010 - 1 Ws 47/10, v. 6.8.2003 - 1 Ws 42/03; v. 12.9.2006 - 1 Ws 75/06 und v. 29.12.2008 - 1 Ws 91/08).
  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 35/04

    Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Die gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.5.2004 (Az: 2 StR 35/04) als offensichtlich unbegründet gem. § 349 Abs. 2 StPO.
  • OLG Celle, 26.01.2010 - 1 Ws 47/10

    Streitwert in Strafverfahren und Maßregelvollzugsverfahren; Nichtanwendung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Es müssen ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen, wobei der Zweifelssatz in diesem Zusammenhang keine Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a. a. O. Rdnr. 10; Senatsbeschlüsse v. 14.5.2010 - 1 Ws 47/10, v. 6.8.2003 - 1 Ws 42/03; v. 12.9.2006 - 1 Ws 75/06 und v. 29.12.2008 - 1 Ws 91/08).
  • FG Hamburg, 13.08.2003 - V 42/03

    Vergütungsvertrag mit herrschender Gesellschafterin; Zeitpunkt der Herstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12
    Es müssen ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen, wobei der Zweifelssatz in diesem Zusammenhang keine Bedeutung hat (vgl. Meyer-Goßner a. a. O. Rdnr. 10; Senatsbeschlüsse v. 14.5.2010 - 1 Ws 47/10, v. 6.8.2003 - 1 Ws 42/03; v. 12.9.2006 - 1 Ws 75/06 und v. 29.12.2008 - 1 Ws 91/08).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Bei der Prüfung der Geeignetheit von neuen Tatsachen und Beweismitteln ist eine hypothetische Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (Meyer-Goßner, 56. Aufl. 2013, Rz. 8 zu § 368; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 3/12, in juris, dort Rz. 34).

    Es müssen ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen, wobei der Zweifelssatz in diesem Zusammenhang nicht gilt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012, 1 Ws 3/12, in juris, dort Rz. 34).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2020 - 1 Ws 29/20

    Keine Fortwirkung früherer Pflichtverteidigerbestellung für das

    Den Antrag auf Bestellung eines Verteidigers hat es unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats zurückgewiesen, wonach die frühere Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwältin A im Wiederaufnahmeverfahren fortgelte (vgl. OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2012, 15152; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2010 - 1 Ws 71/10 und die bislang h.M.; str., a.A. OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 208, ThüringerOLG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 1 Ws 283/13 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung; zum Meinungsstand: Schmidt in KK-StPO 8. Aufl. § 364a Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 05.03.2013 - 1 Ws 98/13

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen einen Sexualstraftäter mit der

    c) Allerdings ist der Beschwerdebegründung darin recht zu geben, dass der vorliegende Fall nicht unter die vom Landgericht herangezogene Fallgruppe eines fehlenden Beruhens einzuordnen ist, wenn sicher davon ausgegangen werden kann, dass sich die Konventionsverletzung auf die rechtskräftig gewordene Entscheidung nicht ausgewirkt haben kann, weil sie etwa im weiteren Verlauf des Verfahrens korrigiert worden ist oder aber schon im Hinblick auf die Art der Verletzung keinen Niederschlag in der abschließenden Entscheidung finden konnte (so BT-Drs. 13/10333, S. 4; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012 - 1 Ws 3/12 [bei juris]).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines

    Zwar ist die Annahme, die Verteidigerbestellung habe nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung geendet, sondern bestehe bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens und damit für die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens fort (str.; vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage 2013, § 364a Rn. 2 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 Ws 25/13, 4 Ws 25/13 - 141 AR 56/13 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 Ws 3/12 -, juris; a. A. LG Mannheim, Beschluss vom 02. August 2010 - 6 Qs 10/10 -, juris,), aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
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