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   LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12   

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https://dejure.org/2012,26903
LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12 (https://dejure.org/2012,26903)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.06.2012 - Qs 56/12 (https://dejure.org/2012,26903)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 (https://dejure.org/2012,26903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, analoge Anwendung, Angelegenheiten, auswärtiger Verteidiger, Fahrtkosten

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, analoge Anwendung, Angelegenheiten, auswärtiger Verteidiger, Fahrtkosten

  • Burhoff online

    Vernehmungsterminsgebühr, analoge Anwendung, Angelegenheiten, auswärtiger Verteidiger, Fahrtkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Terminsgebühr für die Teilnahme eines Verteidigers bei einem Termin eines Sachverständigen zur Besichtigung und Gegenüberstellung der Fahrzeuge; Erstattung von Mehrkosten für einen auswärtigen Verteidiger nur in Ausnahmefällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen einer Terminsgebühr für die Teilnahme eines Verteidigers bei einem Termin eines Sachverständigen zur Besichtigung und Gegenüberstellung der Fahrzeuge; Erstattung von Mehrkosten für einen auswärtigen Verteidiger nur in Ausnahmefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 17846
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12
    Unabhängig davon, dass die Kammer nicht die Auffassung teilt, dass der Sache eine grundsätzliche Bedeutung zukommt, ist eine weitere Beschwerde nach §§ 464b, 310 Abs. 2 StPO ausgeschlossen, §§ 574 ff ZPO gelten nicht (vgl. BGHSt 48, 106 ).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

    Auszug aus LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12
    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte - wie vorliegend - seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichtes hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, ist die Kammer mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Köln, NStZ-RR 2010, 31 ff) der Auffassung, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vordem Schwurgericht), verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwaltes seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge

    Auszug aus LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12
    Der Beschwerdeführer verteidigt sein Rechtsmittel im replizierenden Schriftsatz und hält die vom Bezirksrevisor zitierte Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgericht (Beschluss v. 08.08.2011, Az. 1 Ws 89/11, zitiert nach [...]) für "nicht vertretbar" und "im Widerspruch zur herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur" stehend.
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2006 - 1 Ws 249/06

    Angelegenheit; Vorbereitendes Verfahren; gerichtliches Verfahren

    Auszug aus LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12
    Der Verteidiger kann weiterhin nicht die Auslagenpauschale nach VV RVG 7002 sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das erstinstanzliche Verfahren verlangen, vielmehr handelt es sich um eine Angelegenheit im Sinne von VV RVG 7002, so dass die Auslagenpauschale für das Ermittlungs- und erstinstanzliche Verfahren auch nur einmal anfällt (vgl. Saarländische Oberlandesgericht, RPfleger 2007, 342; so auch Hartmann a.a.O. VV 7001, 7002 Rn 6 und § 15 RVG Rn 44; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt a.a.O. RVG § 17 Rn 59; ebenso bereits LG Koblenz Beschluss v. 09.05.2005, Az: 2090 Js 36906/04 2Kls).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 2 Ws 10/15

    Rechtsanwaltsgebühr; Berechnung der Dokumentenpauschale im Ermittlungs- und sich

    Dies führt dazu, dass die Reduzierung der Vergütung ab der 50. Kopie für das Ermittlungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren jeweils erst ab der 50. Kopie anfällt und der Verteidiger im Ermittlungsverfahren und im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren jeweils für die ersten 50 Seiten die volle Dokumentenpauschale berechnen darf (ebenso Rohn, in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage, Rdnr. 84; BeckOK RVG, 27. Ed., v. Seltmann § 17 RVG Rdnr. 21 in Verbindung mit Sommerfeld/Sommerfeldt, VV 7000 RVG, Rdnr. 15; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 17 RVG Rdnr. 127; Pankatz, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage, § 17 RVG Rdnr. 47; Burhoff, StraFo 2013, 411; ders., RVG-Report 2014, 290; Schneider, NJW 2013, 3768, a. A. noch zur alten Rechtslage LG Zweibrücken, BeckRS 2012, 17846.).
  • LG Hamburg, 24.11.2016 - 617 Ks 22/16

    Rechtsanwaltsvergütung im Strafverfahren: Terminsgebühr für die Teilnahme des

    Während einerseits davon ausgegangen wird, dass die in Nr. 4102 VV-RVG aufgezählten Fälle der Vergütung von außergerichtlichen Terminsteilnahmen des Rechtsanwalts abschließend seien und sich eine analoge Anwendung verbiete (u.a. LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2012 - Qs 56/12 -, BeckRS 2012, 17846; LG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2009 - 10 Qs 69/09 -, BeckRS 2011, 02605; Kotz, in: Beck"scher Online-Kommentar RVG, 33. Edition, RVG VV 4102 - Rn. 12; Burhoff, in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. , Nr. 4102 VV-RVG, Rn. 45), halten andere eine analoge Anwendung der betreffenden Vergütungsvorschrift in einem Fall wie dem vorliegenden für möglich (u.a. LG Offenburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05 -, NStZ-RR 2006 358 ; LG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 Qs 83/11 - BeckRS 2011, 24885; LG Freiburg, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 3 KLs 250 Js 24324/12 u.a. -, juris).
  • LG Hildesheim, 23.09.2013 - 22 Qs 7/13

    Abänderung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen in Strafsachen durch den

    Vielmehr hat die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der auch die Kammer u. a. in dem v. g. Beschluss vom 2. März 2010 gefolgt ist - aus der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Gesetzesfassung geschlossen, dass Ermittlungsverfahren und nachfolgendes erstinstanzliches Strafverfahren kostenrechtlich dieselbe Angelegenheit darstellen und dem in beiden Verfahrensabschnitten tätigen Verteidiger daher die Auslagenpauschale nach VV Nr. 7002 nur einmal zusteht (vgl. LG Zweibrücken, Beschl. v. 29. Juni 2012, Qs 56/12, JurBüro 2013, 35 m. w. N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 17 Rn. 59, a. A. ohne eigene Begründung AG Neuss, Beschl. v. 24. August 2007, 12 Ls 60 Js 40708/06, AGS 2008, 598).
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