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OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - I-1 U 32/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdrängung der Fahrerhaftung durch die Amtshaftung der Anstellungskörperschaft
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 14.01.2005 - 1 O 372/04
- OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - I-1 U 32/05
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 21307
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 171/85
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489). - OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Vor allem darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs erst dann auf sein Vorrecht vertrauen, wenn er sich vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich darauf eingerichtet haben (BGH, DAR 1971, 132f.; Senat, VersR 1988, 813, 814, sowie NZV 1992, 489). - BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91
Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2005 - 1 U 32/05
Ansprüche aus § 839 BGB wiederum können gemäß Art. 34 GG ausschließlich gegen die Anstellungskörperschaft des Fahrzeugführers, nicht aber gegen ihn selbst geltend gemacht werden (BGH, NJW 1992, 2882, 2884).
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 114/07
Führen eines Rettungswagens im rettungsdienstlichen Einsatz ist Ausübung eines …
Für ihn gilt das sogenannte "Beamtenprivileg" (vgl. Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05; OLG Nürnberg, DAR 2001, 512).Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Fall, denn nach dem "Rettungsgesetz NRW" nehmen die Kreise und Gemeinden als Träger die Aufgaben des Rettungsdienstes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 RettG NRW, siehe für NRW ausdrücklich BGH NZV 1991, 347; Senat vom 26.09.2005, I - 1 U 32/05).
- LG Bonn, 25.01.2017 - 1 O 134/16
Kollision eines Linksabbiegers mit einem nachfolgenden mit Blaulicht fahrenden …
Die Haftung der Beklagten zu 1) tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307). - LG Detmold, 27.01.2020 - 2 O 142/19
Schadensersatz - Verkehrsunfall mit Einsatzfahrzeug
Die Haftung des beklagten Landes tritt damit an die Stelle der Eigenhaftung des öffentlichen Bediensteten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2005, 1 U 32/05, BeckRS 2012, 21307).