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   KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11   

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https://dejure.org/2012,21318
KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11 (https://dejure.org/2012,21318)
KG, Entscheidung vom 14.08.2012 - 9 U 122/11 (https://dejure.org/2012,21318)
KG, Entscheidung vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 (https://dejure.org/2012,21318)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungsgründe in drei Entschädigungsprozessen wegen der Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Tegel liegen vor

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadensersatzforderungen wegen Haftbedingungen in der JVA Tegel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 22221
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11
    Kammergericht, 14. August 2012 - 9 U 9/12 - Landgericht Berlin, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 86 O 221/10 -.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11
    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 9 U 122/11
    Kammergericht, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 121/11 - Landgericht Berlin, Urteil vom 23. November 2011 - 86 O 324/10 -.
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, insbesondere die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden (vgl. BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 - juris Rdn. 30 und vom 13. Juli 2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rdn. 14; KG, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 - BeckRS 2012, 22221).

    Insbesondere können unhygienische und ungesunde Zustände in den Hafträumen, die gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, zwar nicht isoliert, wohl aber wenn sie massiv und kumulativ auftreten, eine Verletzung der Menschenwürde begründen (vgl. [zu § 144 StVollzG] KG, Urteil vom 14. August 2012, a.a.O.; ferner [zu § 7 Abs. 2, 4 JVollzGB I BW] OLG Stuttgart a.a.O.).

    Für die Einzelbelegung ist entschieden worden, dass die Unterbringung eines Gefangenen für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 5, 25 qm und mit räumlich nicht abgetrennter Toilette, in dem er zeitweise zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss war, bei einer Gesamtschau der Umstände einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt (VerfGH Berlin a.a.O. - juris Rdn. 28 ff., unbeanstandet gelassen durch BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 14. Juli 2015, a.a.O. - juris Rdn. 18 und 22. Februar 2011, a.a.O. - juris Rdn. 31; KG, Urteil vom 14. August 2012, a.a.O.).

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Der Senat ist aufgrund seiner Eindrücke aus der Inaugenscheinnahme einer Vielzahl von 5, 3 m² großen Einzelhafträumen in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... bei einem Ortstermin am 10. August 2012 in den Berufungsverfahren 9 U 121/11, 9 U 122/11, 9 U 9/12 sowie 9 U 59/12 zu der Überzeugung gelangt, dass unter den gegebenen Haftbedingungen erst nach einem Zeitraum von einem Monat die zu duldende Beeinträchtigung in eine nicht mehr zumutbare bloße Verwahrung des Gefangenen umschlägt, die ihm den Eindruck vermitteln musste, zum Objekt staatlichen Handelns zu werden.
  • KG, 14.08.2012 - 9 U 9/12

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

    Kammergericht, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 122/11 - Landgericht Berlin, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 86 O 327/10 -.
  • KG, 09.05.2014 - 9 U 326/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Menschenunwürdige Unterbringung eines

    Der Senat ist aufgrund seiner Eindrücke aus der Inaugenscheinnahme einer Vielzahl von 5, 3 Quadratmeter großen Einzelhafträumen in der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt T... bei einem Ortstermin am 10. August 2012 in den Berufungsverfahren 9 U 121/11, 9 U 122/11, 9 U 9/12 sowie 9 U 59/12 zu der Überzeugung gelangt, dass unter den gegebenen Haftbedingungen erst nach einem Zeitraum von einem Monat die zu duldende Beeinträchtigung in eine nicht mehr zumutbare bloße Verwahrung des Gefangenen umschlägt, die ihm den Eindruck vermitteln musste, zum Objekt staatlichen Handelns zu werden.
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