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   BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12   

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https://dejure.org/2012,34106
BGH, 09.10.2012 - 5 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,34106)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 5 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,34106)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 5 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,34106)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung prozessual zulässigen Verteidigungsverhaltens; rechtsfehlerhafte straferhöhende Wertung der Tatbegehung als solcher)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung eines falschen Alibis

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Bewertung der Angabe unzutreffender Angaben zur Verschaffung eines falschen Alibi im Rahmen der Strafzumessung und bei der Prüfung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung eines falschen Alibis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Strafschärfende Bewertung der Angabe unzutreffender Angaben zur Verschaffung eines falschen Alibi im Rahmen der Strafzumessung und bei der Prüfung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Strafschärfung wegen des versuchten Ablenkens des Tatverdachts auf Dritte

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Vorgetäuschtes Alibi ist zulässiges Verteidigungsverhalten - Täuscht ein Angeklagter ein Alibi vor, darf dies nicht strafschärfend gewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 22799
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafzumessungsrechtlich die Grenze zulässigen und damit nicht strafschärfend berücksichtigungsfähigen Verteidigungsverhaltens selbst bei unberechtigten Anschuldigungen gegen Dritte noch nicht überschritten (etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12 Rn. 2 bzgl. Alternativtäterschaft); dies sei vielmehr erst dann der Fall, wenn sich dieses Verhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung erweise (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170 f. mwN sowie vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Es kann hier offen bleiben, ob das in der Beweiswürdigung zu subjektiven Tatbestandsmerkmalen ebenso unzulässig ist, wie es regelmäßig bei der Strafzumessung (vgl. dazu BGH, 4 StR 532/12 v. 29.01.2013, juris Rn. 7, NStZ-RR 2013, 170; BGH, 5 StR 453/12 v. 09.10.2012, juris Rn. 2; 3 StR 219/10 v. 06.07.2010, juris Rn. 5, NStZ 2010, 692) und der Anordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. dazu BGH, 1 StR 320/14 v. 21.08.2014, juris Rn. 7 mwN, NStZ-RR 2015, 9; 1 StR 64/12 v. 20.03.2012) der Fall ist.
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Ergänzende - hierzu nicht in Widerspruch tretende - Feststellungen sind möglich (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 323/15

    Strafzumessung (Verteidigungsverhalten des Angeklagten: Dulden einer

    Nachdem das Leugnen der Tat ein zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692), dessen Grenzen auch dann nicht überschritten sein dürften, wenn dadurch der Tatverdacht gegen einen anderen, hier den Mittäter I., wesentlich verstärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12), kann auch dieses Verhalten für sich genommen nicht zur Begründung einer entsprechenden Gesinnung herangezogen werden sein.
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 49/13

    Strafzumessung (Beutehöhe als Bemessungsgrund)

    Ergänzende und hierzu nicht in Widerspruch tretende Feststellungen sind möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 5 StR 453/12).
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