Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36259
BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12 (https://dejure.org/2012,36259)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2012 - IX ZR 268/12 (https://dejure.org/2012,36259)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2012 - IX ZR 268/12 (https://dejure.org/2012,36259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der vom Gesetz bestimmten Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags in eine versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2; ZPO § 551 Abs. 2 S. 5, 6
    Verlängerung der vom Gesetz bestimmten Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags in eine versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 23762
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12
    Ist schon die Einlegungsfrist von Berufung oder Revision versäumt worden, genügt es jedenfalls, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 2 ZPO erst in dem Moment anläuft, in dem die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14 Rn. 18 ff; vom 29. Mai 2008 - IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379 Rn. 6).
  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12
    So liegt es, wenn die Instanzakten zur Begründung des Rechtsmittels innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht übersandt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 48/06, WM 2007, 1841 Rn. 12).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07

    Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für

    Auszug aus BGH, 14.11.2012 - IX ZR 268/12
    Ist schon die Einlegungsfrist von Berufung oder Revision versäumt worden, genügt es jedenfalls, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 2 ZPO erst in dem Moment anläuft, in dem die Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - XI ZB 40/06, BGHZ 173, 14 Rn. 18 ff; vom 29. Mai 2008 - IX ZB 197/07, BGHZ 176, 379 Rn. 6).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    Für den Fall der Fristversäumung bei einer Berufung hat sich der IX. Zivilsenat in dieser Entscheidung ausdrücklich der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats angeschlossen (aaO S. 381 Rn. 6; siehe auch Beschluss vom 14. November 2012 - IX ZR 268/12, BeckRS 2012, 23762 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht