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   BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12   

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https://dejure.org/2012,38483
BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12 (https://dejure.org/2012,38483)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2012 - 4 StR 427/12 (https://dejure.org/2012,38483)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2012 - 4 StR 427/12 (https://dejure.org/2012,38483)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Tateinheit bei Wiederholung der Falschbeschuldigung iSd § 164 StGB? - Wiederholt eine Person die Falschbeschuldigung gegenüber einer anderen Polizeidienststelle, so liegt lediglich eine rechtliche Tat vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 200
  • BeckRS 2012, 24945
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1992 - 3 StR 518/91

    Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich nur einer begangenen falschen

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12
    In einem solchen Fall liegt nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 3 StR 518/91, BGHR StGB § 164 Konkurrenzen 1; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Ws 480/10).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12
    Es ist lediglich geboten, dass die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, Tz. 11).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12
    In einem solchen Fall liegt nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 3 StR 518/91, BGHR StGB § 164 Konkurrenzen 1; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Ws 480/10).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Da der Angeklagte die bereits während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen ihn erfolgte Falschbezichtigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wiederholt hat, handelt es sich bei den beiden wahrheitswidrigen Verdächtigungen lediglich um eine Tat im Rechtssinne (BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 427/12, BGHR StGB § 164 Konkurrenzen 2; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 2 Ws 480/10 Rn. 20).

    Jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - eine Person konkret verdächtigt wird, für deren Tatbegehung bzw. Tatbeteiligung bis dahin keine Anhaltspunkte bestanden, kommt im Hinblick auf das durch § 164 StGB auch gewährleistete Rechtsgut des Schutzes der innerstaatlichen Strafrechtspflege vor unberechtigter Inanspruchnahme (siehe nur BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 427/12, StraFo 2013, 79) eine Tatbestandseinschränkung nicht in Betracht (vgl. Zopfs aaO § 164 Rn. 25 f.; siehe auch Aselmann, Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit, 2004, S. 267 f.).

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