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   OLG Hamm, 02.10.2012 - II-6 WF 184/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37662
OLG Hamm, 02.10.2012 - II-6 WF 184/12 (https://dejure.org/2012,37662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2012 - II-6 WF 184/12 (https://dejure.org/2012,37662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - II-6 WF 184/12 (https://dejure.org/2012,37662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer von der Partei im Rahmen der Prozessvorbereitung hinzugezogenen Hilfsperson

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Staats- und Verfassungsrecht | Erstattungsfähigkeit der Kosten einer von der Partei im Rahmen der Prozessvorbereitung hinzugezogenen Hilfsperson

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer von der Partei im Rahmen der Prozessvorbereitung hinzugezogenen Hilfsperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für externe Hilfe im Gerichtsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Ersatz für allgemeinen Zeitaufwand einer Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 25134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 28.12.2011 - 2 W 75/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltsgebühren und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2012 - 6 WF 184/12
    Dagegen wird der allgemeine Zeitaufwand für das Aktenstudium, Lesen und Anfertigen von Schriftsätzen usw. nicht ersetzt (OLG Naumburg NJW-RR 2012, 430; Musielak-Lackmann, ZPO, 9. Auflage 2012, § 91 Rn. 10; Zöller-Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 91 Rn. 13 Stichwort "Allgemeiner Prozessaufwand").

    Jede Prozesspartei ist gehalten, den üblicherweise mit der Vorbereitung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens verbundenen Zeitaufwand entschädigungslos auf sich zu ziehen (OLG Naumburg NJW-RR 2012, 430).

  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12

    Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts;

    Der Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffes gehört zum allgemeinen Prozessaufwand, der nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12, MDR 2014, 867 Rn. 10; Urteil vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114; OLG Hamm, BeckRS 2012, 25134; OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 430, 432; OLG Koblenz, VersR 1996, 1170; OLG Hamm, BeckRS 2003, 30301677; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rn. 14; BeckOK ZPO, Jaspersen/Wache, aaO Rn. 118; MünchKommZPO/Schulz, aaO Rn. 98; vgl. BVerfG, NJW 2008, 3207).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Partei nicht selbst tätig geworden ist, sondern eine Hilfsperson beauftragt hat (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - V ZB 102/13, NJW 2014, 3247 Rn. 6; OLG Hamm, BeckRS 2012, 25134; MünchKommZPO/Schulz, aaO Rn. 98; BeckOK ZPO, Jaspersen/Wache, aaO Rn. 118; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 91 Rn. 10).

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