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   VGH Bayern, 26.07.2012 - 7 CS 12.817   

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VGH Bayern, 26.07.2012 - 7 CS 12.817 (https://dejure.org/2012,22039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2012 - 7 CS 12.817 (https://dejure.org/2012,22039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 7 CS 12.817 (https://dejure.org/2012,22039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ist im Bereich der ihr zugewiesenen Aufgaben auch für die (interne) Entscheidung über die Anordnung des Sofortvollzugs ausschließlich und abschließend zuständig. Spricht sie sich nicht ausdrücklich und mit der gebotenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließliche und abschließende Zuständigkeit der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Bereich der ihr zugewiesenen Aufgaben für die interne Entscheidung über die Anordnung des Sofortvollzugs; Voraussetzungen für die Untersagung von Fernsehwerbung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließliche und abschließende Zuständigkeit der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Bereich der ihr zugewiesenen Aufgaben für die interne Entscheidung über die Anordnung des Sofortvollzugs; Voraussetzungen für die Untersagung von Fernsehwerbung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 818
  • ZUM 2013, 74
  • afp 2012, 497
  • BeckRS 2012, 55173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 25.10.2011 - 7 CS 11.1070

    Zuständigkeit der KJM für Sofortvollzugentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 7 CS 12.817
    Auch wenn danach die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt, wenn die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung besonders anordnet, ändert dies nichts daran, dass die im Außenverhältnis zuständige Landesmedienanstalt an die interne Entscheidung ihres zuständigen Organs - hier die ZAK - gebunden und ohne deren ausdrückliche Ermächtigung nicht befugt ist, die sofortige Vollziehung anzuordnen (vgl. auch BayVGH vom 25.10.2011 MMR 2012, 67 [RdNr. 22] für die KJM).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14

    Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1

    Die in § 36 Abs. 2 RStV verankerte abschließende Spezialzuständigkeit begründet eine regelhafte Zuständigkeit der ZAK dahingehend, dass ihr eine wesentliche Steuerungsfunktion für die bundesweite Medienaufsicht zukommt (Schuler-Harms in: Binder/Vesting, a.a.O., § 36 RStV Rn. 11; Knothe, AfP 2015, 491 ; BayVGH, Beschl. v. 26.07.2012, - 7 CS 12.817 -, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 7 B 14.1961

    Glücksspiel; Sportwetten; Rundfunkveranstalter; Werbung im Fernsehen;

    Die Beschwerde der Beklagten blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 26.7.2012 - 7 CS 12.817 - ZUM 2013, 74).

    Durch sie soll (unter anderem) eine Vereinheitlichung der Aufsicht im Bereich der privaten bundesweiten Rundfunkveranstalter erreicht werden (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 26. Juli 212 - 7 CS 12.817 - ZUM 2013, 74).

  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 7 CS 12.1423

    Iranischer Fernsehsender darf Programm bis auf Weiteres nicht über deutsche

    Der in § 36 Abs. 2 RStV festgelegte Aufgabenkatalog der ZAK als internes Willensbildungsorgan der Landesmedienanstalten (vgl. § 35 Abs. 2 Satz 2 RStV) umfasst zwar auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung, ist aber abschließend (BayVGH vom 26.7.2012 BeckRS 2012, 55173, RdNrn. 16 und 18).
  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

    Dieses stark formalisierte und abgestufte Verfahren, mit dem zwar keine bundeseinheitliche Medienaufsicht geschaffen wurde, aber gleichwohl eine Vereinheitlichung und Zentralisierung der Zulassung und der Aufsicht im Bereich der bundesweiten Anbieter erreicht werden soll (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 7 CS 12.817 -, juris), bedingt es, dass im Rahmen der Anfechtung eines Beanstandungsbescheides der Landesmedienanstalt inzident die zugrunde liegende Entscheidung der ZAK zu überprüfen ist (s. Urteil der Kammer vom 4. Juni 2013 - 5 K 429/12.NW -, juris).
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