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   OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11   

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https://dejure.org/2011,15924
OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11 (https://dejure.org/2011,15924)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.09.2011 - 2 Ws 245/11 (https://dejure.org/2011,15924)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. September 2011 - 2 Ws 245/11 (https://dejure.org/2011,15924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines von einem unverteidigten Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichts in einem Fall notwendiger Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Wirksamkeit eines von einem unverteidigten Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichts in einem Fall notwendiger Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StPO §§ 302, 140 Abs. 2
    Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO §§ 322, 345, 302
    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger Rechtsmittelverzicht

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Rechtsmittelverzicht des Angeklagten ohne notwendige Verteidigung ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 134
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 18.07.2006 - 3 Ws 355/06

    Notwendige Verteidigung: Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts des Angeklagten in

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 31.01.1996 - 1 Ws 29/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Insoweit war zu erörtern, ob die erstmalige Hafterfahrung den Angeklagten nachhaltig beeindruckt und einen positiven Effekt auf sein künftiges Leben sowie seine Einstellung zur Rechtsordnung ausgeübt hatte (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2007, 266; OLG Hamburg, StV 2000, 353, 354) und deshalb eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB war.
  • OLG Hamburg, 04.02.2000 - 2 Ss 181/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Insoweit war zu erörtern, ob die erstmalige Hafterfahrung den Angeklagten nachhaltig beeindruckt und einen positiven Effekt auf sein künftiges Leben sowie seine Einstellung zur Rechtsordnung ausgeübt hatte (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2007, 266; OLG Hamburg, StV 2000, 353, 354) und deshalb eine Freiheitsstrafe nicht unerlässlich im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB war.
  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 614/76

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils vor Fertigstellung des Protokolls

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Eine zuvor erfolgte Urteilszustellung ist unwirksam und setzt die von der Urteilszustellung abhängigen Fristen, insbesondere die Frist des § 345 Abs. 1 S. 2 StPO, nicht in Lauf (BGHSt 27, 80; Meyer-Goßner, a.a.O., § 273 Rn. 34, § 345 Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2000 - 1 Ss 4/00

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den nicht anwaltlich vertretenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Der hiervon abweichenden Ansicht, in solchen Fällen setze die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts zusätzlich besondere Umstände voraus, aufgrund derer Bedenken bestehen, dass der Angeklagte sich der Bedeutung und der Tragweite seiner Erklärung bewusst gewesen ist (OLG Hamburg, NStZ 1997, 53, 54; OLG Brandenburg, StraFo 2001, 136), ist entgegenzuhalten, dass § 140 Abs. 2 StPO nicht nur vor, sondern auch nach der Urteilsverkündung Bedeutung hat (KG, NStZ-RR 2007, 209; OLG Hamm, StV 2010, 67; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 245/11
    Der in einer früheren Entscheidung vertretenen Ansicht des 1. Senats des Oberlandesgerichts Naumburg (NJW 2001, 2190) folgt der Senat aus dem genannten Grund nicht.
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12

    Besetzungsentscheidung (keine Änderung der Besetzung bei Hinweis auf mögliche

    Sowohl nach Wortlaut und Systematik des § 76 GVG als auch nach der Intention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 17/6905 S. 10, 12) ist die begonnene Hauptverhandlung in der ursprünglich beschlossenen Besetzung zu Ende zu führen (vgl. entsprechend zu § 76 Abs. 2 GVG aF BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StraFo 2011, 517 mwN).
  • LG Dresden, 23.05.2018 - 14 Qs 16/18

    Pflichtverteidiger, U-Haft in anderer Sache

    Nach h.M. ist die Erwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe die Grenze, ab der ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben ist (OLG Naumburg BeckRS 2013, 00134; OLG München NJW 2006, 789, OLG Düsseldorf NStZ 1995, 147, BayObLG …
  • LG Magdeburg, 10.08.2020 - 25 Qs 79/20

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat

    So ist es hier, da die Schwere der Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung bereits bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von über einem Jahr angenommen werden kann (OLG Naumburg, BeckRS 2013, 134; OLG Naumburg, BeckRS 2013, 10548; OLG Düsseldorf, NStZ 1995, 147; LG Stendal, LSK 2018, 50751; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63, Aufl. 2020, § 140, Rn. 23 f.; BeckOK StPO/Krawczyk, 37. Ed. 1.7.2020, StPO § 140 Rn. 23 f).
  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 5 Ws 131/22

    Notwendige Verteidigung; Pflichtverteidiger; intellektuelle Fähigkeiten des

    Regelmäßig ist hierfür die Erwartung von einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erforderlich (vgl. u.a. OLG Naumburg, Beschluss vom 19.09.2011 - 2 Ws 245/11 -, beck online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.1994 - 5 Ss 232/94 - 77/94 I -, beck online; OLG München, Beschluss vom 13.12.2005 - 5St RR 129/05 -, beck online).
  • LG Braunschweig, 20.08.2020 - 9 Qs 159/20

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

    Nach herrschender Meinung ist die Erwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe die Grenze, ab der ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 19.09.2011 - 2 Ws 245/11, BeckRs 2013, 00134; OLG München, Beschluss vom 13.12.2005 - 5St RR 129/05, NJW 2006, 789; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.1994 - 5 Ss 232/94 - 77/94 I, NStZ 1995, 147; Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung; 61. Aufl. 2018, § 140 Rn. 23 m. w. N.).
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