Rechtsprechung
AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Aktenversendungspauschale, Kostenansatz, elektronische Akte
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 107 Abs. 5 OWiG; § 110d OWiG
Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch geführte Akte - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch geführte Akte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 107 Abs. 5; OWiG § 110d
Erhebung einer Aktenversendungspauschale bei Akteneinsicht in eine elektronisch geführte Akte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
12 Aktenversendungspauschale? Nur für die vollständige (elektronische) Akte
Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 4932
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Duderstadt, 01.02.2012 - 3 OWi 366/11
Verpflichtung der Wiedergabe von Vermerken (insbesondere des Names einer Person) …
Auszug aus AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12
So tragen die Dokumente schon keine Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (vgl. Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012, Aktenzeichen 3 OWi 366/11 ; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009, Aktenzeichen 36 OWi 4/09 ). - AG Eutin, 15.06.2009 - 36 OWi 4/09
Erhebung einer Auslage für die Gewährung von Akteneinsicht; Akteneinsicht durch …
Auszug aus AG Osnabrück, 18.01.2013 - 201 OWi 570/12
So tragen die Dokumente schon keine Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (vgl. Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012, Aktenzeichen 3 OWi 366/11 ; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009, Aktenzeichen 36 OWi 4/09 ).
- AG Lüdinghausen, 13.08.2015 - 19 OWi 166/15
Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung
Zwar tragen viele der Dokumente - wie dargestellt - Vermerke, aus denen sich das Datum des Einscannens und der Name des Arbeitsplatzes ergibt (zur Erforderlichkeit insoweit: Amtsgericht Duderstadt, Beschluss vom 01.02.2012 - 3 OWi 366/11; Amtsgericht Eutin, Beschluss vom 15.06.2009 - 36 OWi 4/09; AG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 = BeckRS 2013, 04932= DAR 2013, 403 = ZfS 2013, 171), nicht aber alle. - AG Soest, 14.09.2016 - 21 OWi 295/16
Anfall der Aktenversendungspauschale bei der Gewährung von Akteneinsicht in …
Erforderlich sind aber, dass sämtliche Dokumente Vermerke enthalten, aus denen sich das Datum des Einscannens, sowie der Name des Arbeitsplatzes ergibt (Vgl. Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12; Amtsgericht Herford Beschluss vom 01.10.2013 - 11 OWi 1951/13 (b); Amtsgericht Wenningsen Beschluss vom 14.11.2013 - 16 OWi 205/13; Amtsgericht Kassel Beschluss vom 31.10.2014 - 386 OWi 294/14; Amtsgericht Lüdinghausen Beschluss vom 13.08.2015 - 19 OWi 166/15 (b).) Darüber hinaus fehlt der erforderliche Vermerk gem. § 298 Abs. 2 ZPO, der enthalten muss, welches Ergebnis die Integritätsprüfung des Dokuments aufweist, wen die Signaturprüfung als Inhaber der Signatur ausweist, welchen Zeitpunkt die Signaturprüfung für die Signatur aufweist. - AG Osnabrück, 18.04.2013 - 207 OWi 88/13
Aktenversendungspauschale bei einer in elektronischer Form geführten Akte
Darüber hinaus bedarf es eines zusätzlichen Vermerks betreffend die qualifizierte Signatur des elektronischen Dokuments gemäß § 298 Abs. 2 BGB (vgl. zu diesen Voraussetzungen Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2013 - 201 OWi 570/12 - m.w.N.).