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   LG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 11 S 146/12   

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https://dejure.org/2012,48539
LG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 11 S 146/12 (https://dejure.org/2012,48539)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.12.2012 - 11 S 146/12 (https://dejure.org/2012,48539)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 11 S 146/12 (https://dejure.org/2012,48539)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 6643
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem

    Vor diesem Hintergrund kann dem Vermieter von Wohnraum entgegen einer Auffassung, die teilweise in der Instanzrechtsprechung (LG Stuttgart, ZMR 1985, 273, LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 2-11 S 146/12, BeckRS 2013, 06643; AG Münster WuM 2009, 288; AG Saarbrücken, ZMR 2005, 372; AG Rheine, WuM 2003, 315; vgl. auch LG Tübingen, GE 2008, 1055 zur Gewerberaummiete) und der Literatur (Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl. § 535 Rn. 82; Erman/Lützenkirchen, BGB, 13. Aufl., § 535 Rn. 76; Krämer/Schüller in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., III. A Rn. 2720; Hannemann/Wiegner/Kühn, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 15 Rn. 132) vertreten wird, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von ein bis zwei Jahren zu besichtigen.
  • LG Frankfurt/Main, 10.04.2014 - 11 S 57/14

    Vermieter steht nach einer Eigenbedarfskündigung ein Besichtigungsrecht zu!

    Die Frage, wann der Mieter eine Besichtigung der Raume durch den Vermieter dulden muss, hat keine gesetzliche Regelung gefunden und in der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob dem Vermieter ein allgemeines anlassloses periodisches Zutrittsrecht zu der Wohnung des Mieters in einem Zeitabstand von allen 2 Jahren einzuräumen ist, was die Kammer bejaht (vgl. Urteil des LG Frankfurt vom 17.12.2012, Az. 2-11 S 146/12).
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