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   OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13   

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https://dejure.org/2013,7750
OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13 (https://dejure.org/2013,7750)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2013 - 2 Ws 21/13 (https://dejure.org/2013,7750)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13 (https://dejure.org/2013,7750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe bei Einspruchsrücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl; Rechtsmittel gegen die gerichtliche Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe bei Einspruchsrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl; Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Strafbefehl und die später bereute Einspruchsrücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 7116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1998 - 1 Ws 332/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn anstelle des zur Entscheidung berufenen Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 307; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; Meyer-Goßner, aaO., § 309 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahme von dieser Regel eine Sachentscheidung dann nicht erfolgen kann, wenn anstelle des zur Entscheidung berufenen Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 307; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 112, 113; Meyer-Goßner, aaO., § 309 Rn. 6).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 388/10

    Wirksame Revisionsrücknahme (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.11.1987 - 3 Ws 1026/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Der feststellende Beschluss des Berufungsgerichts, wonach das Rechtsmittel erledigt sei, ist in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 StPO mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (OLG Frankfurt NStZ 1988, 328 m. w. N.; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a).
  • OLG Jena, 03.08.2005 - 1 Ws 272/05

    Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Damit ist das Vorbringen des Angeklagten aber als Angriff auf die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung und als Antrag auf Fortsetzung des gegen ihn geführten Strafverfahrens vor dem Amtsgericht zu verstehen (vgl. OLG Jena NStZ 2007, 56).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.).
  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
    Wird die Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist anerkannt, dass das Gericht, gegebenenfalls nach Ermittlungen im Freibeweisverfahren, durch förmliche Entscheidung auszusprechen hat, dass das Rechtsmittel zurückgenommen ist (für die Revision BGH NStZ 2009, 51; NStZ-RR 2010, 55; BGH BeckRS 2010, 27859; Meyer-Goßner, aaO., § 302 Rn. 11a m. w. N.).
  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In Fällen, in denen ein sachlich unzuständiges höheres Gericht (z. B. das Landgericht) anstelle des sachlich zuständigen niedrigeren Gerichts (z. B. das Amtsgericht) entschieden hat, ist es anerkannt, dass das Beschwerdegericht - in Abweichung von § 309 Abs. 2 StPO - die Sache an das zuständige Untergericht verweist (BeckOK StPO/Cirener, 39. Ed., § 309 Rn. 14; MüKoStPO/Neuheuser, § 309 Rn. 32; LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 309 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 Ws 332/98, juris Rn. 13 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 Ws 21/13, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 1 Ws 2/04, NStZ-RR 2004, 112, 113).
  • AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18

    Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung

    Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Ws 34/13

    Schriftformerfordernis bei Rechtsmitteleinlegung (eMail); Keine Wiedereinsetzung

    Der Senat verlangt hierzu in ständiger Rechtsprechung einen Vortrag, nach dem ein Verschulden des Antragstellers an der Nichteinhaltung der Frist auszuschließen ist (vgl. zuletzt Beschluss v. 16.01.2013 - 2 Ws 21/13; Beschluss v. 05.12.2012 - 2 Ws 842/12; Beschluss v. 30.03.2012, 2 Ws 243/12).
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