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   OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11   

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https://dejure.org/2012,50873
OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11 (https://dejure.org/2012,50873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Belehrung des Sparkassenverbands aus dem Zeitraum 2006 bis 2008 erneut für unwirksam befunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung ist fehlerhaft!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen in Brandenburg - Widerruf von Darlehen jetzt noch möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse - Widerruf von Darlehensvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse - Widerruf von Darlehensverträgen

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 10370
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    21 a) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - was letztlich auch von der Klägerin nicht (mehr) in Frage gestellt wird - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - ) unzureichend.

    (1) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt mit Urteilen vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 - und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11 -) ausgeführt, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.

    Das gilt - wie der Bundesgerichtshof in seinem jüngst, am 1. März 2012 ergangenen Urteil (- III ZR 83/11 - Rdnr. 17, ebenso bereits im Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 - Rdnr. 39) betont - unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll.

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    Eine solche Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und der kreditgebenden Bank über die vorzeitige Ablösung des Kredits, qualifiziert der Bundesgerichtshof (Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96 - Rdnr. 18 f.) zu Recht nicht als Vertragsaufhebung oder Vertragsauflösung, sondern als Modifizierung des Vertragsumfangs ohne Reduzierung des Leistungsumfangs.
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    21 a) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - was letztlich auch von der Klägerin nicht (mehr) in Frage gestellt wird - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - ) unzureichend.
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    Damit liegt eine bloße Änderung des Darlehensvertrages vor, die den ursprünglichen Vertrag als solchen - und damit auch das Widerrufsrecht - unberührt ließ (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07 - Rdnr. 28).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    21 a) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - was letztlich auch von der Klägerin nicht (mehr) in Frage gestellt wird - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - ) unzureichend.
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    Das gilt - wie der Bundesgerichtshof in seinem jüngst, am 1. März 2012 ergangenen Urteil (- III ZR 83/11 - Rdnr. 17, ebenso bereits im Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 - Rdnr. 39) betont - unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    (1) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt mit Urteilen vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 - und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11 -) ausgeführt, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
    c) Nach alledem kommt es auf die vom Landgericht als entscheidungserheblich angesehene Frage, ob die Musterbelehrung und die in § 14 Abs. 1 BGB-InfoV angeordnete Gesetzlichkeitsfiktion wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig ist, nicht an; es kann auch offen bleiben, ob der Argumentation des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 15. August 2012 (VIII ZR 378/11) hierzu gefolgt werden kann.
  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Davon zu unterscheiden ist die aus dieser Rechtsprechung resultierende Folge, dass das Widerrufsrecht von einer Kündigung oder sonstigen vorzeitigen Ablösung des Darlehens unberührt bleibt (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11, juris Rn. 34).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung,

    Die Gestaltung schafft damit unnötige Unklarheiten hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist und stellt damit keine nur geringfügige Anpassung, sondern eine eigene inhaltliche Bearbeitung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10.02.2015 - II ZR 163/14, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11, juris Rn. 17) der Musterbelehrung durch die Beklagte dar (ebenso OLG München, Urteil vom 21.10.2013 - 19 U 1208/13, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.10.2012 - 4 U 194/11, juris Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    aa) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (siehe nur Urteile des BGH vom 1.3.2012, III ZR 83/11, vom 1.12.2010, VIII ZR 82/10 und vom 9.12.2009, VIII ZR 219/08), der der Senat folgt (Urteile vom 17.10.2012, 4 U 194/11 und vom 21.8.2013, 4 U 202/11), unzureichend.
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