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   BGH, 21.08.2013 - 1 ARs 6/13   

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https://dejure.org/2013,23487
BGH, 21.08.2013 - 1 ARs 6/13 (https://dejure.org/2013,23487)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2013 - 1 ARs 6/13 (https://dejure.org/2013,23487)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13 (https://dejure.org/2013,23487)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollendete Hehlerei und der erforderliche Absatzerfolg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen bedarf der Feststellung eines Absatzerfolges

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet die Rechtsprechungsänderung des BGH zum "Absatzerfolg" für die Absatzhilfe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 15726
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 1 ARs 6/13
    Der Senat weist im Hinblick auf den Gegenstand der Anfrage zudem klarstellend darauf hin, dass die Aufgabe früherer eigener, der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats entgegenstehender Rechtsprechung lediglich zu dem Merkmal "absetzt" in § 259 Abs. 1 StGB ergangene Entscheidungen nicht aber - wie die Bezugnahme im Anfragebeschluss auf die Senatsentscheidung vom 15. April 1980 (5 StR 135/80) nahelegen könnte - Rechtsprechung des Senats zu dem Merkmal "absetzt" in § 374 Abs. 1 AO (Steuerhehlerei) betrifft.
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Während der Senat (Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13, juris), der 4. Strafsenat (Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13, juris) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13, juris) der Anfrage uneingeschränkt zugestimmt haben, hat der 1. Strafsenat seine im Anfrageverfahren zur Übertragbarkeit der Erfolgsbezogenheit auf die Tatvariante der Absatzhilfe beziehungsweise der Steuerhehlerei nach § 374 Abs. 1 AO (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13, wistra 2013, 428) geäußerten Vorbehalte durch Beschluss vom 13. Juli 2016 (1 StR 108/16, juris Rn. 17 ff.) aufgegeben.
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Der Auffassung des Senats haben sich die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs auf Anfrage unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (1. Strafsenat: Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13; 2. Strafsenat: Beschluss vom 15. August 2013 - 2 ARs 299/13; 4. Strafsenat: Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 ARs 7/13; 5. Strafsenat: Beschluss vom 20. August 2013 - 5 ARs 34/13).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    aa) In seinem Antwortbeschluss vom 21. August 2013 (1 ARs 6/13, NZWiSt 2014, 153) auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 14. Mai 2013 (3 StR 69/13, NStZ 2013, 584) hat der Senat im Hinblick auf das Merkmal des "Absetzens' i.S.d. § 259 StGB bereits seine bisherige Rechtsansicht aufgegeben und verlangt seitdem in Übereinstimmung mit den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs, dass eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei in Form der Tathandlung des "Absetzens' nach § 259 StGB einen Absatzerfolg voraussetzt.

    Ebenso hat er die Auslegung des Merkmals "absetzt' in § 374 AO ausdrücklich offen gelassen, weil die Vorschrift von der Anfrage nicht betroffen war (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 ARs 6/13, NZWiSt 2014, 153).

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