Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20539
OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13 (https://dejure.org/2013,20539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2013 - 15 W 5/13 (https://dejure.org/2013,20539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 15 W 5/13 (https://dejure.org/2013,20539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 148 ZPO, § 493 ZPO
    Verfahrensaussetzung: Aussetzung wegen Anhängigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Verfahrens im Hinblick auf ein selbstständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aussetzung des Hauptverfahrens trotz Beweisverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aussetzung des Hauptverfahrens trotz Beweisverfahrens? (IBR 2013, 1255)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 16661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 04.10.1999 - 14 W 2/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Selbst wenn die Streitverkündung gegenüber der Klägerin im selbständigen Beweisverfahren zulässig sein sollte, wäre ihr Einfluss auf das dortige Verfahren aufgrund der gänzlich anderen Interessenlage gering, da sie sich gemäß § 67 ZPO nicht in Widerspruch zur Hauptpartei verhalten dürfte, was aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage der Parteien erforderlich sein könnte (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Oktober 1999, 14 W 2/99, zitiert nach juris, Rn.23).

    Gleichzeitig wäre das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens nicht nach § 493 ZPO im Klageverfahren zu verwerten, da die Wirkung des § 493 ZPO nur zwischen den Parteien greift und die Klägerin auch als nicht beigetretene Streitverkündete nicht Partei des selbständigen Beweisverfahrens ist (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Oktober 1999, 14 W 2/99, zitiert nach juris, Rn.26).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Entsprechend waren in den seitens der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris; Beschluss vom 23. November 2006, VII ZB 40/06, zitiert nach juris) die Parteien der Hauptsache und des selbständigen Beweisverfahrens jeweils identisch.

    In einem solchen Fall wäre ggf. auch die Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf das selbständige Beweisverfahren in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.11.2006 - VII ZB 40/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens wegen eines anderweit anhängigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Entsprechend waren in den seitens der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 26. Oktober 2006, VII ZB 39/06, zitiert nach juris; Beschluss vom 23. November 2006, VII ZB 40/06, zitiert nach juris) die Parteien der Hauptsache und des selbständigen Beweisverfahrens jeweils identisch.
  • OLG Hamburg, 30.11.2001 - 12 W 23/01

    Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen einen Aussetzungsbeschluss sind nach dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Der Beschwerdewert wird auf 1/5 des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 2002, S. 479).
  • OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit bei Streitverkündung?

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13
    Insofern unterscheidet sich die Situation auch grundlegend von derjenigen, die der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamm zugrunde lag (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1993, 26 W 13/93, Anlage B 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht