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   OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - II-7 UF 45/13   

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https://dejure.org/2013,26398
OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - II-7 UF 45/13 (https://dejure.org/2013,26398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2013 - II-7 UF 45/13 (https://dejure.org/2013,26398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - II-7 UF 45/13 (https://dejure.org/2013,26398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Aufteilung des Kindergeldes bei einem echten Wechselmodell zwischen den Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1601 ff BGB; § 64 EStG
    Aufteilung des Kindergeldes bei einem Wechselmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechselmodell und der Kindergeldausgleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hälftiger Kindergeldausgleich zwischen getrennt lebenden Eltern nur bei echtem "Wechselmodell"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hälftiger Kindergeldausgleich zwischen getrennt lebenden Eltern nur bei echtem "Wechselmodell"

  • prof-mayer-kollegen.de (Leitsatz)

    Kindergeldausgleich bei Wechselmodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 17056
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 7 UF 45/13
    Denn von einem Wechselmodell kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln, so dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2005 - XII ZR 126/03-).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    Mit dem Beschwerdegericht geht eine Auffassung davon aus, dass das Kindergeld getrennt von der übrigen unterhaltsrechtlichen Gesamtabrechnung in Ansatz zu bringen und jedem Elternteil - ohne Rücksicht auf seine Einkommensverhältnisse - zur Hälfte gutzubringen sei (OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 567, 569; Poppen in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 3. Aufl. § 1612 b BGB Rn. 11; Wohlgemuth FamRZ 2015, 808, 809 und FamRZ 2014, 84, 85; Ehinger in Ehinger/Griesche/Rasch Handbuch Unterhaltsrecht 7. Aufl. Kap. A Rn. 269; vgl. auch Thesen des Arbeitskreises 15 des 20. Deutschen Familiengerichtstages, Brühler Schriften zum Familienrecht S. 136).

    Nach einer weiteren Meinung soll grundsätzlich die Hälfte des Kindergelds bedarfsmindernd bei der Berechnung des Barunterhalts berücksichtigt und dadurch bewirkt werden, dass der auf den Barunterhalt entfallende Anteil des Kindergelds nach der einkommensabhängigen Beteiligungsquote der Eltern am Barunterhalt und der auf die Betreuung entfallende Anteil des Kindergelds hälftig zwischen den Eltern ausgeglichen wird (vgl. OLG Dresden FamRZ 2016, 470, 472 f.; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 450; FA-FamR/Seiler 10. Aufl. Kap. 6 Rn. 352 f.; Bausch/Gutdeutsch/Seiler FamRZ 2012, 258, 259; Finke FamFR 2013, 488; Knittel JAmt 2014, 289, 290).

    Eine Vollanrechnung des gesetzlichen Kindergelds auf den Barunterhaltsbedarf würde zudem dazu führen, dass der Kindergeldausgleich im Hinblick auf die im Wechselmodell gleichwertig erbrachten Betreuungsleistungen zu Gunsten des besserverdienenden Elternteils verzerrt würde (vgl. Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 450; Bausch/Gutdeutsch/Seiler FamRZ 2012, 258, 259; FAKomm-FamR/Müting 5. Aufl. § 1606 BGB Rn. 34a; Finke FamFR 2013, 488; Wohlgemuth FPR 2013, 157; Knittel JAmt 2014, 289, 290).

  • OLG Dresden, 29.10.2015 - 20 UF 851/15

    Berechnung des Unterhalts bei einem paritätischen Wechselmodell

    a) So wird die Auffassung vertreten, das Kindergeld sei in strikter Ausrichtung an § 1612b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den zuvor errechneten Barbedarf anzurechnen und von dem das Kindergeld beziehenden Elternteil zur Hälfte an den anderen Elternteil auszukehren bzw. bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs durch entsprechende Verrechnung zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 567; Wohlgemuth FamRZ 2014, 84).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 9 UF 129/21

    Hälftiger Ausgleich von Kindergeld und angesichts der Corona-Pandemie doppelt

    Die seitens des Antragstellers anderweitig zitierte Rechtsprechung (insbesondere OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 567 und die nachfolgenden Zitate) beruhen dagegen auf einer Ansicht, welche der BGH in der vorgenannten grundlegenden Entscheidung (BGH FamRZ 2016, 1053) ausdrücklich abgelehnt hat.
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