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LG Hildesheim, 09.01.2013 - 6 O 193/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 18804
Wird zitiert von ... (2)
- LG Mönchengladbach, 16.07.2014 - 2 S 133/13
Belehrung für einen Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag richtet sich auch bei …
So betreffen die zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09, vgl. Bl. 61 ff. der Gerichtsakten), des LG Hildesheim vom 19.01.2013 (zitiert nach BeckRS 2013, 18804, wohl bestätigt aufgrund des Hinweisbeschlusses des OLG Celle vom 06.05.2013 - 3 U 21/13 -, der zur Rücknahme der Berufung führte), des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.02.2014 (2-21 O 209/13, Bl. 157 ff. der Gerichtsakten) sowie des LG Bremen vom 27.08.2009 (2 S 374/08, vgl. Bl. 68 ff. d. A.) allein den Fall, dass die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages keinen Hinweis darauf enthält, dass der Kunde im Falle des Widerrufs auch an den finanzierten Ratenschutzvertrag nicht mehr gebunden ist. - AG Stuttgart, 24.06.2015 - 1 C 1137/15
Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel über die …
Denn, auch wenn der Nutzungsersatz auf Grundlage einer gedachten Verzugsverzinsung errechnet wird, handelt es sich der Sache nach, nicht um einen Zins im Rechtssinne (a.A. LG Hildesheim, Urteil vom 09. Januar 2013, Az.: 6 O 193/12, Rn. [31] - zitiert nach juris).