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   BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12   

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BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12 (https://dejure.org/2012,43856)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 9 B 24.12 (https://dejure.org/2012,43856)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 (https://dejure.org/2012,43856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 98 VwGO, § 18 AEG, § 73 VwVfG, § 418 Abs 1 ZPO, § 418 Abs 3 ZPO
    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen Auslegung (hier: Lärmgutachten); Beweiskraft

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit von in der Vorinstanz nicht gestellten Rechtsfragen; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss

  • rewis.io

    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen Auslegung (hier: Lärmgutachten); Beweiskraft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit von in der Vorinstanz nicht gestellten Rechtsfragen; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 45841
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    a) Die Revision ist nicht wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 218) zuzulassen.
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beweiskraft des Auslegungsvermerks als öffentliche Urkunde nur durch den Antritt eines hinreichend substantiierten Gegenbeweises hätte erschüttert werden können (zu den Anforderungen an einen solchen Gegenbeweis vgl. Beschluss vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 5 S. 6).
  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93

    Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Danach sind Planbetroffene nicht darauf festgelegt, ihre Einwendungen gegen das jeweilige Vorhaben individuell zu erheben, sondern sie können sie auch in Sammeleinwendungen vorbringen (vgl. Urteile vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 S. 110 und vom 9. August 1994 - BVerwG 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Die Beschwerde hat weder substantiiert dargetan, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, noch, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären, noch, weshalb sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 VR 17.99
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Dem Betroffenen eröffnet sich daher auch dann nicht die Möglichkeit, verfristete, erfolglos gebliebene Einwendungen mit einer Klage zu verfolgen, wenn sie der Behörde bekannt waren und sie sich inhaltlich mit ihnen auseinander gesetzt hat (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5 und vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschluss vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    a) Die Revision ist nicht wegen Abweichung des angefochtenen Urteils von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 218) zuzulassen.
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Erst recht können Stellungnahmen, die vor Beginn der Einwendungsfrist abgegeben wurden, nicht selbst als den gesetzlichen Anforderungen genügende und die Präklusionswirkung ausschließende Einwendungen angesehen werden, solange diese Stellungnahmen - wie hier - nicht mit dem Einwendungsschreiben eingereicht oder innerhalb der Einwendungsfrist nachgereicht werden (Beschlüsse vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 9 B 59.11 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 44 Rn. 7 und vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 6.05 - juris Rn. 5; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 28).
  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Dem Betroffenen eröffnet sich daher auch dann nicht die Möglichkeit, verfristete, erfolglos gebliebene Einwendungen mit einer Klage zu verfolgen, wenn sie der Behörde bekannt waren und sie sich inhaltlich mit ihnen auseinander gesetzt hat (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5 und vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12
    Danach sind Planbetroffene nicht darauf festgelegt, ihre Einwendungen gegen das jeweilige Vorhaben individuell zu erheben, sondern sie können sie auch in Sammeleinwendungen vorbringen (vgl. Urteile vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 S. 110 und vom 9. August 1994 - BVerwG 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

  • BVerwG, 27.05.2013 - 4 BN 28.13

    Dispositionsbefugnis der Behörde bei gesetzlicher Präklusion im Planungsrecht; zu

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine angeordnete gesetzliche Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschlüsse vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 5.05 - juris Rn. 5, vom 11. Februar 2000 - BVerwG 4 VR 17.99 - juris Rn. 26 und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 9 B 24.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 3 S 619/12

    Bodensee: Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn rechtmäßig

    Die gesetzlich angeordnete materielle Präklusion steht nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde; nur Einwendungen während der Einwendungsfrist vermögen sie zu verhindern (BVerwG, Beschl. v. 18.12.2012 - 9 B 24.12 -Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 46).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Die Präklusionswirkung steht nämlich nicht zur Disposition der Beteiligten ( BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 9 B 24/12 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2012, § 73 Rdnr. 80); sie bindet auch das Gericht (Dürr in: Knack, VwVfG, 9. Auflage 2010, § 73 Rdnr. 74).

    Die materielle Präklusionsregelung wirkt nämlich individuell gegenüber dem einzelnen Einwender, so dass diesem die Klagemöglichkeit nicht allein deswegen eröffnet wird, weil sich die Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf Einwendungen anderer ohnehin mit denselben oder vergleichbaren Anliegen auseinandersetzen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2013 - 8 C 10953/12

    Formelle Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO; bekannte, aber unterbliebene

    Deshalb besteht auch dann kein Grund für eine einschränkende Anwendung der Präklusionsregelung, wenn sich die planende Gemeinde mit der Betroffenheit des Normenkontrollklägers - in dem von ihr unterstellten Umfang - auseinandergesetzt hat (so: BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, Rn. 6 - zur materiellen Präklusion im Fachplanungsrecht [Kreisverkehrsanlage Birkenfeld]).
  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 22 A 20.40012

    Erfolglose Klage auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer

    2.1.2 Daher kann offenbleiben, ob die Klägerin ihre Einwendungen vorliegend aus Umständen herleitet, die - wie sie geltend macht - erst nach Ablauf der Einwendungsfrist entstanden sind und daher nicht der Präklusion unterliegen (vgl. dazu BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 9 B 24.12 - juris Rn. 7).
  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

    Er hat bereits im Rahmen der Sammeleinwendungen vom 10.05.2014 fristgerecht u.a. vorgetragen, durch das Vorhaben entstünden Lärmbelästigungen und die Trassenführung müsse in einem größeren Abstand zur Wohnbebauung erfolgen (zur Zulässigkeit von Sammeleinwendungen: HessVGH, U.v. 16.04.2002 - 2 A 4636/96 - juris Rn. 40; BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 9 B 24/12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 10/13

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, Vertretung, Bekanntmachung

    21 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine gesetzlich angeordnete Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 5.05 -, juris Rn. 5; Beschl. v. vom 11. Februar 2000 - 4 VR 17.99 -, juris Rn. 26; Beschl. v. 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 22 AS 13.40054

    Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Die gesetzlich angeordnete materiellrechtliche Präklusion steht nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde; der Betroffene kann verfristete Einwendungen selbst dann nicht mit einer Klage verfolgen, wenn sie der Behörde bekannt waren und sie sich inhaltlich mit ihnen auseinander gesetzt hat (BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 9 B 24/12 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 46 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13

    Normenkontrollantrag, Bebauungsplan, Einwendung, Präklusion, Anstoßwirkung

    22 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum Planfeststellungsrecht geklärt, dass eine gesetzlich angeordnete Präklusion (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und vergleichbare Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen) nicht zur Disposition der Behörde steht (Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 5.05 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 11. Februar 2000 - 4 VR 17.99 -, juris Rn. 26; Beschl. v. 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - 1 K 55/14

    Zur Präklusionswirkung in einem Planfeststellungsverfahren für den Rückbau eines

    Dem Betroffenen eröffnet sich daher auch dann nicht die Möglichkeit, verfristete, erfolglos gebliebene Einwendungen mit einer Klage zu verfolgen, wenn sie der Behörde bekannt waren und sie sich inhaltlich mit ihnen auseinandergesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18. Dezember 2012 - 9 B 24.12 -, juris Rdnr 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2013 - 22 AS 13.40083

    Bekanntgabe eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VG Schleswig, 18.07.2016 - 9 A 46/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 143/15

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag für die Erneuerung der

  • VG Schleswig, 12.12.2013 - 9 B 42/13

    Ausbaubeiträge; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 16.06.2016 - 9 A 194/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

  • VG Bayreuth, 24.04.2023 - B 7 K 22.606

    Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer, materielle

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