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   OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12   

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https://dejure.org/2013,1127
OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12 (https://dejure.org/2013,1127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2013 - 11 LB 115/12 (https://dejure.org/2013,1127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 (https://dejure.org/2013,1127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge nach § 81b Alt. 2 StPO durch die Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81 Buchst. b)Alt. 2
    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge nach § 81b Alt. 2 StPO durch die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Ermessen bei erkennungsdienstlicher Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge nach § 81b Alt. 2 StPO durch die Polizei

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 529
  • DÖV 2013, 396
  • BeckRS 2013, 46936
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772; Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also auf den Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.).

    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Anordnung (vgl. dazu näher BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., u. Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, a.a.O., u. Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 -).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 m.w.N.).

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772; Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O.).

    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Anordnung (vgl. dazu näher BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., u. Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, a.a.O., u. Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 -).

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Folgt die Behörde der gesetzlichen Intention, bedarf es daher keiner weiteren Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1985 - BVerwG 8 C 22.83 -, BVerwGE 72, 1, juris, Rn. 22, u. Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; Rennert in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 13. Auflage, § 114 Rn. 15 m.w.N.).

    Lediglich dann, wenn die Behörde außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, kann ein Ermessensfehler vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1985 - BVerwG 8 C 22.83 -, a.a.O., u. Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Folgt die Behörde der gesetzlichen Intention, bedarf es daher keiner weiteren Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1985 - BVerwG 8 C 22.83 -, BVerwGE 72, 1, juris, Rn. 22, u. Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; Rennert in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 13. Auflage, § 114 Rn. 15 m.w.N.).

    Lediglich dann, wenn die Behörde außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, kann ein Ermessensfehler vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1985 - BVerwG 8 C 22.83 -, a.a.O., u. Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Anordnung (vgl. dazu näher BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., u. Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, a.a.O., u. Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 -).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, Rn. 36, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, Rn. 36, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Beispielsweise ist auch der Umstand, dass ein Beschuldigter in der Vergangenheit schon einmal oder wiederholt erkennungsdienstlich behandelt worden ist, nicht erst bei der Ermessensausübung (so aber ohne Begründung OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.8.2010 - 3 L 372/09 -, juris), sondern bereits bei dem Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit der Maßnahme und der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 -, Nds.VBl. 2008, 174).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Beispielsweise ist auch der Umstand, dass ein Beschuldigter in der Vergangenheit schon einmal oder wiederholt erkennungsdienstlich behandelt worden ist, nicht erst bei der Ermessensausübung (so aber ohne Begründung OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.8.2010 - 3 L 372/09 -, juris), sondern bereits bei dem Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit der Maßnahme und der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 -, Nds.VBl. 2008, 174).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Für die Annahme, dass eine erkennungsdienstliche Behandlung i.S.d. § 81 b 2. Alt. StPO "notwendig" ist, bedarf es einer auch auf der sog. Anlasstat beruhenden Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2010 - 11 ME 288/10 - u. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
    Für die Annahme, dass eine erkennungsdienstliche Behandlung i.S.d. § 81 b 2. Alt. StPO "notwendig" ist, bedarf es einer auch auf der sog. Anlasstat beruhenden Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2010 - 11 ME 288/10 - u. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225, juris; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LB 43/13 - und v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, NdsVBl.

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb - jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die erkennungsdienstlichen Maßnahmen noch nicht vollzogen worden sind - insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der Entscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LB 43/13 - und v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses stehen (NdsOVG, U.v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 - juris Rn. 34) Es liegt auf der Hand, dass Lichtbildaufnahmen aus dem Jahr 1982 nicht mehr geeignet sind, das derzeitige Erscheinungsbild des Klägers wiederzugeben.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Hinzu kommt, dass es sich bei dem der Polizei bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO eingeräumten Entschließungsermessen um ein sogenanntes intendiertes Ermessen handelt mit der Folge, dass es hier nach positiver Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 81b Alt. 2 StPO für die vom Gesetz vorgesehene Regelfolge der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung keiner weiteren Abwägung durch die Antragsgegnerin bedurfte (Senatsurt. v. 17.11.2015 - 11 LB 32/15 - und v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, NdsVBl. 2013, 225, juris, Rdnr. 38 ff.).
  • VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine wegen des Verdachts sexueller Belästigungen

    Hinsichtlich der Ausübung des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein sog. intendiertes Ermessen handelt, bei dem nach dem maßgeblichen Fachrecht für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 40 f.).

    Folgt die Behörde der gesetzlichen Intention, bedarf es keiner weiteren Erwägungen; nur dann, wenn die Behörde außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, kann ein Ermessensfehler vorliegen (OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Im Übrigen bemisst sich das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen weniger nach der Schwere der in der Vergangenheit erfolgten Anlasstat als nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Betroffene zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (OVG Nds., U. v. 13. Januar 2013 - 11 LB 115/12 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 5 E 775/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei erforderlichem Grad der Erfolgsaussicht

    So OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 -, juris, Rn. 38 ff.

    Ausführungen dazu, warum die präventiv-polizeiliche erkennungsdienstliche Behandlung als erforderlich angesehen wurde, und die gegebenenfalls auch die Ausübung des Ermessens ersetzen könnten, OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 -, juris, Rn. 44.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Restverdacht; Tatverdacht

    Unabhängig davon wäre die unterbliebene Anhörung in einem gesonderten Verfahren hier nach § 46 VwVfG unerheblich, da das Ermessen der Behörde beim Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO intendiert (vgl. Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, juris, Rn. 38 f.) und ein Ausnahmefall nicht gegeben ist.
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    Derartige atypische Ausnahmefälle hat der Kläger weder in seiner Klage- noch in seiner Antragsbegründung dargelegt, sodass die Beklagte und folglich das Verwaltungsgericht nicht gehalten waren, Ausführungen zu Ermessenserwägungen zu machen (vgl. zum intendierten Ermessen BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, NJW 1998, 2233 im Fall des Widerrufs einer Subventionsgewährung wegen Zweckverfehlung; Senatsurt. v. 30.1.2013 - 11 LB 115/12 -, NdsVBl. 2013, 529, juris, Rn. 38 ff., im Fall der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81 b Alt. 2 StPO).
  • VG Cottbus, 22.03.2017 - 3 K 1991/15
    Da es sich bei der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen um ein intendierten Ermessen handelt, bedurfte es vorliegend angesichts der notwendigen und verhältnismäßigen Anordnung keiner weiteren Ermessenserwägungen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 -, juris).
  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 7 A 4913/12

    Erforschung des Sachverhalts; Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Ermessen;

    Maßgeblich hat die Kammer hier abzustellen auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (so auch Nds. OVG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 -, juris).

    Ist anders als im vorliegenden Einzelfall die Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt worden, kann allerdings grundsätzlich von intendiertem Ermessen ausgegangen werden (Nds. OVG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 11 LB 115/12 -, juris).

  • VG Schwerin, 20.06.2018 - 7 A 130/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung eines außerhalb des behördlichen

  • VG Lüneburg, 26.11.2014 - 5 B 50/14

    Gefahrenabwehrrecht, erkennungsdienstliche Behandlung, Fußballfan

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