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   LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 2-13 S 75/12   

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https://dejure.org/2013,23606
LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 2-13 S 75/12 (https://dejure.org/2013,23606)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.2013 - 2-13 S 75/12 (https://dejure.org/2013,23606)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 2-13 S 75/12 (https://dejure.org/2013,23606)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfallbezogene Interessenabwägung bzgl. des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf Anbringung einer Satellitenantenne

  • Wolters Kluwer
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne bei Empfang der Programme übers Internet; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG, Art 4, 5, 14 Abs. 1 GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige eigenmächtig angebrachte Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss; Heimatprogramm für Ausländer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sachgerechte Versagung der Genehmigung der Eigentümergemeinschaft zur Installation einer Parabolantenne

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heimatfernsehen: Kein Anspruch auf Empfang aller Programme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann von ihm angebrachte Parabolantenne zu entfernen haben

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Pflichten der Wohnungseigentümer: Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann von ihm angebrachte Parabolantenne zu entfernen haben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Installation einer Parabolantenne bei vorhandenen Kabel- und Internetanschluss - Befriedigung des Informationsinteresses durch möglichen Empfang ausländischer Programme über Breitbandkabel- und ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heimatfernsehen: Kein Anspruch auf Empfang aller Programme! (IMR 2013, 469)

Verfahrensgang

  • AG Lampertheim - 4 C 19/11
  • LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 2-13 S 75/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1357
  • NZM 2013, 793
  • BeckRS 2013, 15861
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    a) Ebenso wie im Mietrecht kann auch im Wohnungseigentumsrecht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich ein sachgerechter Grund für die Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne dann gegeben ist, wenn über einen Kabelanschluss der Empfang einer ausreichenden Anzahl von Programmen gewährleistet ist, welche dem Informationsbedürfnis des ausländischen Wohnungseigentümers Rechnung tragen (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 22 Rn 253; Niedenführ/Vandenhouten, a. a. O., § 22 Rn 111; jeweils m. w. N.; zum Mietrecht BGH, WuM 2007, 380; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26.09.2011 - 1 BvR 916/07, juris; BVerfG, NZM 2005, 252).

    Die Beklagten haben nicht geltend gemacht, dass diese Kosten zu hoch sind und sie davon abhalten, Informationen in der eigenen Heimatsprache zu beziehen (vgl. insoweit für vergleichbare Kosten auch BVerfG, NZM 2005, 252, 253).

  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass zentrales Element der Ausübung der Religion die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren Handlungen ist (vgl. OLG München, NJW 2008, 235; BeckOK GG/Germann Art. 4 Rn. 24 ff).

    Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine persönliche Teilnahme an religiösen Veranstaltungen unter zumutbaren Voraussetzungen nicht möglich ist und die Möglichkeit der Teilnahme an derartigen Handlungen lediglich durch einen Fernsehempfang mittels einer Parabolantenne gegeben ist (OLG München, NJW 2008, 235).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 1 BvR 916/07

    Nichtannahmebeschluss: Anbringung einer Parabolantenne an Mietwohnung zum Empfang

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    a) Ebenso wie im Mietrecht kann auch im Wohnungseigentumsrecht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich ein sachgerechter Grund für die Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne dann gegeben ist, wenn über einen Kabelanschluss der Empfang einer ausreichenden Anzahl von Programmen gewährleistet ist, welche dem Informationsbedürfnis des ausländischen Wohnungseigentümers Rechnung tragen (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 22 Rn 253; Niedenführ/Vandenhouten, a. a. O., § 22 Rn 111; jeweils m. w. N.; zum Mietrecht BGH, WuM 2007, 380; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26.09.2011 - 1 BvR 916/07, juris; BVerfG, NZM 2005, 252).

    Die Beklagten haben weder vorgetragen, welcher Religion sie angehören noch ist ersichtlich, warum ihnen die Ausübung ihrer Religion lediglich durch die Nutzung von Fernsehprogrammen möglich ist (vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 - 1 BvR 916/07).

  • AG Frankfurt/Main, 27.07.2011 - 33 C 1957/11

    Widerruf der Gestattung zum Anbringen einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    Das in der Wohnungseigentumsanlage die Möglichkeit eines Breitband-DSL-Anschluss besteht, haben die Beklagten ebenso wenig in Abrede genommen, wie den Vortrag der Klägerin, das entsprechende Fernsehprogramme im Internet kostenfrei zu empfangen sind (vgl. dazu AG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011 - 33 C 1957/11, juris).
  • BGH, 17.04.2007 - VIII ZR 63/04

    Recht des Mieters zur Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    a) Ebenso wie im Mietrecht kann auch im Wohnungseigentumsrecht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich ein sachgerechter Grund für die Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne dann gegeben ist, wenn über einen Kabelanschluss der Empfang einer ausreichenden Anzahl von Programmen gewährleistet ist, welche dem Informationsbedürfnis des ausländischen Wohnungseigentümers Rechnung tragen (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 22 Rn 253; Niedenführ/Vandenhouten, a. a. O., § 22 Rn 111; jeweils m. w. N.; zum Mietrecht BGH, WuM 2007, 380; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26.09.2011 - 1 BvR 916/07, juris; BVerfG, NZM 2005, 252).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    Bei einer - wie hier - erheblichen optischen Veränderung des Gesamteindrucks durch das Anbringen der Parabolantenne - ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen (vgl. zuletzt BGH NZM 2013 193 Rn 4 f, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    Dem Informationsinteresse ist aber dann Genüge getan, wenn eine ausreichende Anzahl von Programmen, die in das inländische Kabelnetz eingespeist werden, zur Verfügung stehen (BVerfG, NJW 1994, 1147, 1148).
  • BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2432/12

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Geltendmachung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
    Angesichts der geringen Anschaffungskosten von internetfähigen Computern, ist jedoch insoweit nicht ersichtlich, warum die Anschaffung eines Computers für den Privatbereich und den Anschluss an das Internet die Beklagten davon abhalten sollte, ihr Informationsbedürfnis über das Internet zu befriedigen (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 BvR 2432/12).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Auch wenn diese Möglichkeit den Zugang zu ausländischen Fernsehprogrammen aus dem Herkunftsland des Wohnungseigentümers nicht ersetzen vermag, ist das Bestehen dieser Möglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (LG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1357, Rn. 16, zitiert nach juris; LG München I, ZMR 2010, 795, Rn. 14, zitiert nach juris).
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